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Stadt Viersen: Bau Schulmensen, Los 2: Projektsteuerung

Stadt Viersen · Viersen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 370/25veröffentlicht 19.09.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 380 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (161 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis35 %
  • Organisation und Erfahrung des Projektteams25 %
  • Lösungsskizze40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Viersen
    vor 13 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Nach aktueller Gesetzeslage besteht für alle Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ab August 2026 sollen zunächst alle Grund-schulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem Schuljahr 2029/2030 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Um dies gewährleisten zu können, sind auch an den neun ausgesuchten Schulen erhebliche zusätzliche Räume zu schaffen und adäquate Bedingungen für die Übermittagsbetreuung vorzusehen, wozu auch Küchen und Mensen gehören. Im Detail wird auf die öffentliche Sitzungsvorlage der Stadt Viersen 2022/3266/FB50/II vom 31.03.2022 verwiesen. Vor diesem Hintergrund sind in der Stadt Viersen im Jahr 2022 neun ausgesuchte Schulen begangen worden, mit dem Ziel, in einer "Phase Null" mit den Schulleitungen einfache, funktionale und (wegen der Vielzahl der sich parallel stellenden Herausforderungen) finanziell zu-gleich auch "machbare" und "kluge" Antworten auf die sich stellenden Raumprobleme zu fin-den. Angedacht ist, mit großen Lösungen wie Mensen usw. erhebliches neues Potenzial zur Neuorganisation zu schaffen. Die heutigen Mensen und Küchen, die für eine Zeit lang tragend waren und deren Flächen in ihrer Dimension heute jedoch überholt sind, können dann anderen Zwecken wie großen Klassen, Büros oder Besprechungsräumen zugeführt werden. An allen neun Schulen ist der Bau neuer Mensen geplant (eine weitere Mensa am Standort Körnerschule soll Teil eines Erweiterungsbaus werden). Diese sind in der "Phase Null" zwischen 150 und 300 m² groß. In der Ausgangsvariante ist an jedem der Standorte zudem eine Küche von 75 m² vorgesehen (53 m² an Grundschule P-Weyers). Für die Körnerschule ist ein Komplettneubau eines Ersatzgebäudes vorgesehen, welcher auch eine Mensa enthalten soll, weshalb dieser Standort im Zusammenhang mit einer möglichen gemeinsamen Planung und Errichtung der Schulmensen außer Betracht. Die wirtschaftliche und vergaberechtliche Betrachtung zur gemeinsamen Planung und Bau von Schulmensen betrifft mithin acht Schulstandorte. Um die zu wartende und vorzuhaltende Technik möglichst überschaubar zu halten, ist der Stadt Viersen sehr an einer "Systemgleichheit" gelegen, weshalb individuelle Ausstattungen vor allem der Küchen vermieden werden sollen. Identische Ausstattungen der Küchen werden auch einen möglichst flexiblen und standortübergreifenden Einsatz von Personal erleichtern und identische hygienische Grundvoraussetzungen sicherstellen. Identische Ausstattungen der Mensen (Stühle, Tische) bieten aus Sicht der Stadt Viersen Vorteile bei der Ersatzbevorratung und der Möglichkeit des Austausches unter den Standorten bzw. der Aufstockung/Kombination der an einem Standort vorhandenen Ausstattung mit derer der anderen Standorte.

Beschreibung des Loses

Für die Vorbereitung und Durchführung der Totalunternehmervergabe, d. h. die gebündelte Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung, benötigt die Stadt Viersen die Begleitung durch erfahrene juristische und technisch-wirtschaftliche Berater, wobei letzterer als Projektsteuerer die Koordination der Beratungsleistungen übernehmen soll. Der Auftragnehmer ist als Projektsteuerer verpflichtet, den Auftraggeber bei der Beschaffung der Leistung eines Totalunternehmers technisch und wirtschaftlich zu beraten. Aus Kapazitätsgründen seitens des Auftraggebers sind von den acht Schulstandorten jeweils zwei parallel zu bearbeiten, d. h. viermal hintereinander jeweils zwei Schulstandorte gebündelt. Als technischer Berater hat der Auftragnehmer die Aufgabe, eine funktionale Leistungsbeschreibung zur Beschaffung eines Totalunternehmers zu erstellen. Dabei ist zwingend zu berücksichtigen, dass beim Totalunternehmermodell eine gebündelte Ausschreibung von Planungs- und Bauleistungen auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung erfolgt. Als wirtschaftlicher Berater hat der Auftragnehmer die Aufgabe, den Auftraggeber betriebswirtschaftlich zu beraten sowie das Zusammenwirken des rechtlichen Beraters mit dem Projektsteuerer und den internen Arbeitsgruppen innerhalb der Verwaltung des Auftraggebers zu koordinieren.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis35 %
Organisation und Erfahrung des Projektteams25 %
Lösungsskizze40 %
Preis
Für die Wertung des Honorarangebotes wird die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars ermittelt. Es gilt der Wertungspreis, der durch die Eintragungen des Bieters im Preisblatt ermittelt wird.
Preis
Organisation und Erfahrung des Projektteams-Einschlägige Berufserfahrung des Projektleiters (10 %) -Einschlägige Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters (10 %) -Personaleinsatzplanung (z. B. Umgang mit Verfügbarkeitsrisiken) (5 %)
Qualität
Lösungsskizze-Projektorganisation, Projektziele, Planung der Planung, Kosten- und Terminmanagement (15 %) -Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung, Nachhaltigkeitsaspekte (15 %) -Beratung des Auftraggebers, Einbindung von Auftraggeber-Personal in Projektstruktur, Fördermittel, Zusammenarbeit mit juristischen Beratern (5 %) -Plausibilisierung der vorliegenden Gutachten und Studien, Umsetzbarkeit, Handlungsoptionen (5 %)

Eignung15 von 15 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner neb … ganz lesenAngaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Erlaubnis zur Berufsausübung: wirtschaftlich-technischer Berater (Projektsteuerer) Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die ents … ganz lesenErlaubnis zur Berufsausübung: wirtschaftlich-technischer Berater (Projektsteuerer) Für den Projektleiter oder den stellvertretenden Projektleiter wird als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie sowie auf die Maßgaben des richtlinienkonform auszulegenden § 67 Abs. 3 bis 5 BauO NRW wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen - zusätzlich zur Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen - einen aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Leistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rah … ganz lesenLeistungen von Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Falls das Angebot von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bewerbergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen … ganz lesen3.1 Unternehmensumsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV A Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Brutto-Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000 EUR erwirtschaftet haben und diesen nachweisen. Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes sowie des tätigkeitsspezifischen Mindestumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassene … ganz lesenVersicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 2.500.000 EUR, sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mindestens 1.000.000 EUR, je Schadensfall zweifach maximiert. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Als Nachweis im Sinne des § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV werden insbesondere anerkannt eine Kopie einer zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Versicherungspolice/-vertrages bzw. eine mindestens textförmige Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung sowie der vorbeschriebenen Mindestanforderungen. Der Auftraggeber anerkennt ebenso andere geeignete Nachweise. Bei Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe) ist ein solcher vom Eignungsleihgeber ebenso bereits mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen: a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.09.2015 erfolgt sein. Die Leistung der wirtschaftl … ganz lesenReferenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Mit dem Teilnahmeantrag ist mindestens eine Referenz einzureichen. Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen: a) Erbringungszeitraum der Leistung Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.09.2015 erfolgt sein. Die Leistung der wirtschaftlichen und technischen Beratung (Projektsteuerung) Beratung muss spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein. b) Leistungsumfang der Referenz Der Bieter muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, welche die Projektsteuerungsleistung in Bezug auf ein Hochbauvorhaben für einen öffentlichen Auftraggeber betraf. c) Netto-Baukosten der Referenz Die Netto-Baukosten des referenzierten Hochbauvorhabens müssen mindestens 10 Mio. EUR netto für die KG 200 bis KG 700 nach DIN 276 betragen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Bewertung von bis zu vier Referenzen: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Projektsteuerungsleistungen, die sich auf ein Hochbauvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.09.2015 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermi … ganz lesenBewertung von bis zu vier Referenzen: Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur anerkannt Projektsteuerungsleistungen, die sich auf ein Hochbauvorhaben eines öffentlichen Auftraggebers bezogen haben. Die Leistungserbringung muss nach dem 01.09.2015 begonnen und spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht worden sein. Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte. Der Auftraggeber wird jedoch höchstens vier Referenzen bewerten. Wird die Beschaffung von Leistungen eines Totalunternehmers nachgewiesen, kann dieselbe Referenz nicht zusätzlich zum Nachweis von Leistungen eines Generalplaners oder eines Generalunternehmers verwendet werden. -Die Referenz beinhaltet die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für Leistungen eines Totalunternehmers. (50 Punkte) -Die Referenz beinhaltet die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für Leistungen eines Generalplaners. (25 Punkte) -Die Referenz beinhaltet die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung für Leistungen eines Generalunternehmers. (25 Punkte) -Die Referenz betraf ein Bauprojekt für eine Schule. (30 Punkte) -Die Referenz beinhaltet die Mitwirkung bei der Beschaffung von Fördermitteln. (15 Punkte) -Bei Erbringung der Referenzleistung wurde mit einem Fachanwalt für Vergaberecht zusammengearbeitet. (10 Punkte) Erreichbare Gesamtpunktzahl: 4 Referenzen x 105 Punkte = 420 Punkte
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Verschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich be … ganz lesenVerschwiegenheitspflicht Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
"Russland-Erklärung" Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein ("Russland-Erklärung").
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Eigenerklärungen nach Landesrecht Das Dokument B.8_Eigenerklaerung Mindestlohngesetz.pdf ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Noch nicht bekannt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einre … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0M52CY#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Greefsallee 1-5, 41747 Viersen
Website
viersen.de
Kontakt
vergabeverfahren@abante.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

156vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (104 Lose mit Angabe)
349.000 €Zuschlagswert im Median
224.300 € – 730.818 €mittlere Hälfte, 30 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ccb95d7-7e94-4f34-91c3-393f9fd84378.