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Stadt Spaichingen - Vergabe von Planungsleistungen für den Ersatz-neubau Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005

Stadt Spaichingen · Spaichingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/2426veröffentlicht 16.09.2026erstmals 14.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 52 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 17.09.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Spaichingen
    vor 2 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 53 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 53 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Stadt Spaichingen beabsichtigt den Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Bahn im Zuge der Schwampenstraße BW 005. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung - Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Spaichingen trägt die Unterhaltungslast für die Straßenbrücke über der Bahnlinie in der Schwampenstraße in Spaichingen. Eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit wurde im Zuge der "OSA"-Untersuchung im Jahr 2021 durchgeführt. Ergebnis der OSA und Ziel der vorliegenden Entwurfsplanung ist der Ersatzneubau des Überbaus, nach aktuellem Regelwerk, mit Erhaltung und Ertüchtigung der Unterbauten (Widerlager und Flügelwände). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen: - Leistungen der Tragwerksplanung für den Abbruch der Bestandsbrücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke für den Neubau der Stadtbrücke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) ) in den Leistungsphasen 5 bis 8 sowie Örtliche Bauüberwachung - Leistungen der Tragwerksplanung für den Neubau der Brücke nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2 HOAI) in den Leistungsphasen 4 bis 6 sowie Objektüberwachung (Besondere Leistung nach LPH 8). - Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 und 6 für den Neubau der Stadtbrücke nach § 53 HOAI i.V.m. Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3 HOAI) in den Leistungsphasen 5 bis 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
(1) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für ein Brückenbauwerk. Bei dem Referenzprojekten müssen mind. die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme müssen später als der 1. Januar 2020 sein. Die Referenz muss anrech … ganz lesen(1) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Tragwerksplanungsleistungen für ein Brückenbauwerk. Bei dem Referenzprojekten müssen mind. die Leistungsphasen 4 bis 6 nach HOAI erbracht worden sein. Die Inbetriebnahme und Abnahme müssen später als der 1. Januar 2020 sein. Die Referenz muss anrechenbare Herstellkosten in den Kosten-gruppen 300 und 400 von mindestens EUR 1,0 Mio. brutto haben. (2) Vorlage einer Referenz über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke zur Realisierung eines Brückenbauwerks in den Leistungsphasen 5 bis 8 nach HOAI. Die Inbetriebnahme und Abnahme müssen später als der 1. Januar 2020 sein. Die Referenz muss anrechenbare Herstellkosten in den Kostengruppen 300 und 400 von mindestens EUR 1,0 Mio. brutto haben. Die Anforderungen können - müssen aber nicht - durch die gleiche Referenz erfüllt werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die durchschnittliche Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Di … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis einer Bauvorlageberechtigung (BVB) nach VVBau des Eisenbahn-Bundesamtes.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Ab-gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfah-ren. Stufe 1 … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Ab-gabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfah-ren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leis-tungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber vor-liegen, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. der Bekanntmachung beur-teilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren be-teiligt werden soll. Jede der beiden Mindestreferenzen wird dabei anhand folgender Kriterien bewertet: a) Kriterium Aktualität (Zeitpunkt der Abnahme/Inbetriebnahme der Brücke) Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2025 3 Punkte Abnahme/Inbetriebnahme frühestens am 01.01.2023 2 Punkte Abnahme/Inbetriebnahme vor dem 01.01.2021 1 Punkt b) Kriterium Vergleichbarkeit der Referenzen Planungsleistungen zum Bau einer Straßenbrücke über eine Ei-senbahntrasse 5 Punkte Planungsleistungen zum Bau einer sonstigen Brücke über eine Eisenbahntrasse 3 Punkte Planungsleistungen zum Bau einer Straßenbrücke ohne Über-querung einer Eisenbahntrasse 1 Punkt Planungsleistungen zum Bau einer sonstigen Brücke 0 Punkte Es können daher in Summe 16 Punkte erzielt werden. Bei Punktgleichstand entschei-det das Los.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQ12# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQ12# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 16.09.2026 auf 30.09.2026 verschoben
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 16.09.2026
  3. BekanntmachungFrist 16.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dd867525-7c3b-4ca7-be75-717b59eb4294.