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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanungmögliche Doppelmeldung

Stadt Schwäbisch Hall - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Instandsetzung der Stützmauer "Haalsteige" im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV

Stadt Schwäbisch Hall · Schwäbisch Hall, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2665/2024veröffentlicht 04.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 698 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.11.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
64 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 277 Tage (42 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (53 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorar30 %
  • Konzept zur Herangehensweise55 %
  • Personalkonzept15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Schwäbisch Hall
    vor 23 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von (1) Planungsleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI i.V.m. Anlage 12.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 mit den besonderen Leistungen in Leistungsphase 1 mit der "Bestandsaufnahme der Mauer" und in der Leistungsphase 8 mit der "Örtlichen Bauüberwachung" sowie (2) Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 49 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9 mit der besonderen Leistung in der Leistungsphase 8 mit den "Ingenieurtechnischen Kontrollen" für die Sanierung der Stützmauer "Haalsteige".

Beschreibung des Loses

Die Stadt Schwäbisch Hall beabsichtigt die Sanierung der Stützmauer "Haalsteige". Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist hierunter die gesamte Stützmauer in den Straßenabschnitten "Unterlimpurger Straße" sowie "Haalsteige" zu verstehen. Die Sanierung der Stützmauer "Haalsteige" mit den oberhalb verlaufenden Straßenabschnitten der Unterlimpurger Straße / Haalsteige ist eine Herausforderung für Planung und Ausführung. Die Stützmauer ist von der Kocherseite nur schwer zugänglich bzw. liegt im Bereich des Mauerfußes direkt am Bett des Kochers. Zudem sind über die Unterlimpurger Straße Wohngrundstücke erschlossen. Außerdem sind Leitungen und ein Entwässerungskanal im Straßenquerschnitt vorhanden. Die Stützmauer "Haalsteige" liegt südöstlich vom Kernbereich der Stadt Schwäbisch Hall in Richtung Steinbach. Örtlich lässt sich der Verlauf wie folgt beschreiben. Die Mauer beginnt unmittelbar in der Unterlimpurger Straße nach dem Gebäude der Stadtwerke Schwäbisch Hall und endet unmittelbar am Torhaus der Neuenstetter Straße 36 in Steinbach. Sie sichert den Geländesprung der durch den Einschnitt beim Bau / Ausbau der Unterlimpurger Straße und Haalsteige zum Fluss Kocher hin entstanden ist. Die ca. 600 Jahre alte Mauer (oder Teile davon) wurde i. W. aus Muschelkalksteinen hergestellt, die aus Brüchen oder von Ruinen der unmittelbaren Umgebung stammen. Erfahrungsgemäß haben die Kalksteine des näheren Umfelds keine besonders hohe Festigkeit und sind anfällig für Erosionen aller Art. Die Stützmauer besteht i. W. aus quaderförmigen und gebrochenen Muschelkalksteinen und Beton. In regelmäßigen Abständen sind Pfeilervorlagen angeordnet, die aus bearbeiteten Quadersteinen (und Beton) fast fugenlos und mit einer Neigung z. H. von ca. 75° hergestellt sind. Nicht nur flächenhafter Efeubewuchs überzieht einen großen Teil der Mauer, sondern es sind auch zahlreiche Sträucher und Bäume mit ihren Wurzeln tief in das mitunter fugenlose Mauerwerk eingedrungen. Mit einer Länge von ca. 440 m ist sie ca. 2,5 m bis 13,5 m hoch. Unterhalb des sichtbaren Mauerteils befindet das mit bis zu ca. 70° Neigung zum Kocher hin abfallende Gelände. Zur Orientierung wurde von der Stadt Schwäbisch Hall eine Positionierung vermaßen lassen. Im Gehwegbereich sind dazu, beginnend an der Grundstücksgrenze zum Gebäude Unterlimpurger Straße 88 (Flurstück 217/3), im Abstand von jeweils 10 m Positionsnägel eingeschlagen worden. Diese enden mit Beginn der Neustetter Straße. Die Stützmauer "Haalsteige" ist nicht denkmalgeschützt. Das historische Erscheinungsbild der Mauer soll durch die Sanierung weitestgehend erhalten bleiben. Bei der Sanierung werden entsprechende Ersatzsteine im Format, Farbe, Struktur an die Örtlichkeit/Einbaustelle und deren Umgebung angepasst. Im Zuge der Sanierung sollen schadhafte Mauersteine ausgetauscht und verformte Mauerwerksbereiche ausgebaut und wieder kraftschlüssig eingebaut werden. Hinsichtlich der Standsicherheit sind notwendige einzubauende Sicherungselemente (Bodennägel, Anker etc.) Teil der Sanierung. In Teilen ist neben der äußeren auch die innere Standsicherheit des Stützmauerwerks zu untersuchen. Das vorhandene Geländer als Absturzsicherung soll erneuert werden und durch ein zeitgemäßes neues Geländer mit Rückhaltefunktion ersetzt werden. Für die Anbringung des Geländers ist der Mauerkopf neu zu fassen und auszubilden. Die notwendige Sanierung der Unterlimpurger Straße und Haalsteige ist nicht Teil der Sanierungsleistung und wird in einem separaten Planungsauftrag vergeben. Die Stützmauer "Haalsteige" gehört der Stadt Schwäbisch Hall als Straßenbaulastträger und Eigentümer der Straßengrundstücke Unterlimpurger Straße und Haalsteige und ist Teil der Verkehrsanlage "Straße", da das Mauerwerk den Straßenkörper abstützt und so die Nutzbarkeit und Verkehrssicherheit der Straße sicherstellt. Gegenstand der Planungsleistungen ist auch der Teil der Stützmauer, der sich auf dem Flurstück 217/3 befindet. Dieses Grundstück steht im Eigentum der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH. Alle weiteren Grundstücke, auf denen sich die Stützmauer befindet, stehen im Eigentum der Stadt Schwäbisch Hall.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
HonorarGewichtung (Punkte, genau) 30siehe Vergabeunterlagen
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 55siehe Vergabeunterlagen
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15siehe Vergabeunterlagen

Eignung10 von 10 angegeben

Kriterium
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Untern … ganz lesenDie Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Kriterium
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen, (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), (4) Eigenerklärung zu Russland-Verbindungen
Kriterium
Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister
Kriterium
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen … ganz lesen(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren sind.
Kriterium
(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Eigenerklärung über Referenzleistungen im Bereich der Objektplanung "Ingenieurbauwerke" nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI und der besonderen Leistung mit der örtlichen Bauüberwachung bei der Ausführung in Leistungsphase 8 für die Sanierung … ganz lesen(1) Objektplanung Ingenieurbauwerke - Eigenerklärung über Referenzleistungen im Bereich der Objektplanung "Ingenieurbauwerke" nach § 43 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI und der besonderen Leistung mit der örtlichen Bauüberwachung bei der Ausführung in Leistungsphase 8 für die Sanierung einer historischen Natursteinstützmauer mit einer Mauerlänge von mindestens 100 m und einer sichtbaren Mauerhöhe von mindestens 8 m bei steiler Hangsituation, schwieriger Baustellenandienung und wechselnden geologischen Randbedingungen. Die Abnahme der Leistungen nach Leistungsphase 8 muss bei Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein und darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Bitte beachten Sie: Die Erbringung der Planungsleistungen in den vorgegebenen Leistungsphasen 2 bis 8 und der besonderen Leistung mit der örtlichen Bauüberwachung bei der Ausführung in Leistungsphase 8 muss nicht in einer einzigen Referenz erfolgt sein. Der Nachweis kann daher auch durch Vorlage mehrerer Referenzen erfolgen. Die weiteren vorgenannten Anforderungen an die Mindestreferenz müssen bei allen benannten Referenzen vorliegen. (2) Fachplanung Tragwerksplanung - Eigenerklärung über Referenzleistungen im Bereich der Fachplanung "Tragwerksplanung" nach § 51 HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI und der besonderen Leistung der ingenieurtechnischen Kontrollen bei der Ausführung in Leistungsphase 8 für die Sanierung einer historischen Natursteinstützmauer mit einer Mauerlänge von mindestens 100 m und einer sichtbaren Mauerhöhe von mindestens 8 m bei steiler Hangsituation, schwieriger Baustellenandienung und wechselnden geologischen Randbedingungen sowie mit der Erstellung der statischen Nachweise für die Standsicherheit der Natursteinstützmauer und den Bauzuständen bei der Sanierung. Die Abnahme der Leistungen nach Leistungsphase 8 muss bei Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein und darf nicht vor dem 1. Januar 2012 liegen. Bitte beachten Sie: Die Erbringung der Planungsleistungen in den vorgegebenen Leistungsphasen 2 bis 8 und der besonderen Leistung mit der ingenieurtechnischen Kontrolle bei der Ausführung in Leistungsphase 8 muss nicht in einem einzigen Referenz erfolgt sein. Der Nachweis kann daher auch durch Vorlage mehrerer Referenzen erfolgen. Die weiteren vorgenannten Anforderungen an die Mindestreferenz müssen bei allen benannten Referenzen vorliegen. Hinsichtlich der drei Mindestreferenzen nach (1) bis (2) ist folgendes zu beachten: - Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Kriterium
Bewertung der Referenzen zur Bewerberauswahl: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen g … ganz lesenBewertung der Referenzen zur Bewerberauswahl: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Damit eine vorgelegte Referenz im Rahmen der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann, müssen kumulativ folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Die Referenz muss in der Referenztabelle im Teilnahmeformular (vgl. Seite 25 ff.) als priorisiert gekennzeichnet werden. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. 2. Die als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss die Mindestanforderungen an die Referenz erfüllen. Im Rahmen der Auswahlentscheidung werden lediglich je Bewerber die als priorisiert gekennzeichnete Mindestreferenz für den Bereich "Objektplanung Ingenieurbauwerke" und "Tragwerksplanung" herangezogen. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei der priorisierten Mindestreferenz maßgeblich: Referenz "Objektplanung" wie folgt bewertet: (1) Topographische Randbedingungen Hangsituation: 20 Punkte; Bebauung im Einflussbereich der Stützmauer: 5 Punkte; Gewässer im Gründungsbereich der Stützmauer: 5 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der topographischen Randbedingungen maximal 30 Punkte erzielt werden. (2) Logistische Randbedingungen Schwierige Zugänglichkeit und Andienung der Baustelle: 20 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der logistischen Randbedingungen maximal 20 Punkte erzielt werden. (3) Geologische Randbedingungen Auffüllungen hinter der Stützmauer: 15 Punkte; Gründung der Mauer bereichsweise im Gewässer: 10 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der geologischen Randbedingungen maximal 25 Punkte erzielt werden. (4) Weitere Randbedingungen im Einflussbereich der Mauer Verkehrsweg: 5 Punkte; Leitungen: 5 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der weiteren Randbedingungen maximal 10 Punkte erzielt werden. In Summe können bei der Bewertung der Referenz "Objektplanung" 85 Punkte erreicht werden. Referenz "Tragwerksplanung" (1) Topographische Randbedingungen Hangsituation: 20 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der topographischen Randbedingungen maximal 20 Punkte erzielt werden. (2) Geologische Randbedingungen Auffüllungen hinter der Stützmauer: 15 Punkte; Gründung Mauer bereichsweise im Gewässer: 5 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der geologischen Randbedingungen maximal 20 Punkte erzielt werden. (3) Geotechnische Standsicherheitsnachweise Hangsicherung mit Sicherungselementen (z. Bsp. Verpressanker, Bodenvernagelung etc.): 25 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der "Geotechnischen Standsicherheitsnachweise" maximal 25 Punkte erzielt werden. (4) Einwirkungen auf die Stützmauer Verkehrsweg: 5 Punkte; Bebauung: 5 Punkte; Leitungen: 5 Punkte. Insgesamt können somit bei der Bewertung der "Einwirkungen auf die Stützmauer" maximal 15 Punkte erzielt werden. In Summe können bei der Bewertung der Referenz 80 Punkte er …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
64 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungen der 1. Stufe (Leistungsphasen 1 bis 3 nach HOAI) beauftragt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZH1YX Unter der angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbeso … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMZH1YX Unter der angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Koordinierungsstelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags und des Angebots zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Markt 6, 74523 Schwäbisch Hall
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.12.2024
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 97c0d9a0-c86c-422d-bd90-941db1001e9d.