Stadt Nideggen Planungsleistungen (Objektplanung, Leistungsbild Gebäude und Innenräume) für den Neubau eines Bürger- und Vereinshauses in Nideggen-Schmidt
MILAN Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH · Niederzier, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen ND10/25veröffentlicht 24.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Düren.
- Rahmenvertrag WirtschaftsflächenentwicklungZukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH · JülichFrist 20.11.2026
- Qualifizierungssystem Ingenieur- und PlanungsleistungenRurtalbahn GmbH · DürenFrist 31.12.2040
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Niederzier52382, Kreis Düren, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6,5 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Leistungsbezogene Zuschlagskriterien70 %
- Angebotsvergleichspreis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen eines integrierten Handlungskonzepts für Nideggen-Schmidt wurde der Bau eines Bürger- und Vereinshauses als dringende Maßnahme identifiziert und auch ein Ort hierfür definiert. Für die Vergabe der dazu nötigen Architekturleistungen führt die Stadt Nideggen ein Vergabeverfahren nach § 17 der Vergabeverordnung (VgV) mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und Lösungsvorschlägen durch.
Beschreibung des Loses
Es ist ein Gebäude mit insgesamt ca. 1.500 qm BGF zu planen. In diesem Gebäude ist insbesondere ein multifunktional nutzbarer Bürgersaal von ca. 340 qm zu konzeptionieren und darüber hinaus sind drei kleinere multifunktional nutzbare Räume, ein Café mit den nötigen Nebenräumen, eine Tourismusinformation sowie Lagerräume für die Vereine vorzusehen. Ergänzend sind die erforderlichen Sanitär-, und Technikräume wie im Raumprogramm vorgegeben zu planen. Bei den Planungen ist von einer Raumhöhe von ca. 3,5 m auszugehen, der Saal ist mit einer Raumhöhe von ca. 7,0 m zu planen. Für das gesamte Gebäude ist gemäß § 49 Abs. 2 BauO NRW Barrierefreiheit zu gewährleisten. Im Außenbereich ist eine Terrasse für das Café sowie ein Kinderspielplatz unterzubringen. Die Energieversorgung der Bürgerhalle soll vorzugsweise durch regenerative Systeme wie Photovoltaikanlagen und Wärmepumpentechnologie (Geothermie oder Luftwärme) erfolgen. Die Vorgaben zur Umsetzung von PV-Anlagen sowohl auf dem Gebäudedach als auch im Bereich der Stellplätze sind zu beachten.
Vom Auftragnehmer zu erbringen sind sämtliche zur Erreichung der in den Unterlagen definierten Planungs- und Überwachungsziele erforderlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbilds Gebäude und Innenräume gemäß Anlage 10 (zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) sowie die im Honorarblatt des verbindlichen Angebots aufgeführten Besonderen Leistungen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistungsbezogene ZuschlagskriterienGewichtung (Punkte, genau) 70Aufteilung in Unterkriterien: 1. Erfahrung Projektleiter Gewichtung 20 2. Lösungsvorschlag Gewichtung 50 Aufteilung: 2.1 Architektonische und städtebauliche Qualität Gewichtung 20 2.2 Funktionalität und räumliche Anforderungen einschließlich Erschlie-ßung und Stellplatzlösung sowie Angaben zur Einhaltung der Kostenobergrenze Gewichtung 20 2.3 Nachhaltigkeit, Ressourcenscho-nung und Energieeffizienz Gewichtung 10 Maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium Qualität sind damit 350 Punkte.
- Preis
- AngebotsvergleichspreisGewichtung (Punkte, genau) 30Für die Bewertung des Angebotsvergleichspreises (AVP) werden ausschließlich wertungsfähige Angebote herangezogen. Wertungsfähig ist ein Angebot, das den formalen und inhaltlichen An-forderungen vollständig entspricht. Die im Honorarblatt angegebenen Preispositionen (netto) werden addiert, ein im Angebots-schreiben angebotener Preisnachlass in Abzug gebracht und so der Angebotsvergleichspreis (AVP) ermittelt (Angebotspreis gesamt netto im Honorarblattblatt abzüglich eines im Angebots-schreiben angebotenen Preisnachlasses). Der niedrigste AVP erhält 5 Punkte. Angebote, deren Angebotspreis den niedrigsten Angebots-preis um 100 % oder mehr übersteigen, erhalten 0 Punkte. Negative Punktzahlen werden nicht gegeben. Angebote, deren AVP innerhalb der vorgenannten Spanne liegt, werden im Wege einer linearen Interpolation bewertet. Die für den Angebotsvergleichspreis ermittelte Punktezahl wird mit dem Gewichtungsfaktor 30 multipliziert. Maximal erreichbare Punktzahl für das Zuschlagskriterium Angebotsvergleichs-preis sind damit 150 Punkte.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 Stufe 4: Leistungsphase 9 Der Auftraggeber beauftagt den Auftragnehmer zunächst mit der Stufe 1, welche die Leistungen der Leistungsphasen 1 b … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7 Stufe 3: Leistungsphase 8 Stufe 4: Leistungsphase 9 Der Auftraggeber beauftagt den Auftragnehmer zunächst mit der Stufe 1, welche die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis einschließlich 3 des §§ 34, 37 i. V. m. Anlage 10 HOAI einschließlich der dazugehörigen Besonderen und/oder Beratungsleistungen umfasst. Die Leistungen der weiteren Leistungsstufen inklusive der dazugehörigen Besonderen und/oder Beratungsleistungen kann der Auftraggeber später zu den Bedingungen des beiligenden Vertrags abrufen, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen oder einzelne Leistungen der Leistungsstufen. Der Abruf weiterer Leistungen durch den Auftraggeber ist schriftlich zu erklären. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Leistungen der Stufe 2 zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der beauftragten bzw. abgeschlossenen Leistung (Leistungen der Stufe 1) hierzu der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird. Leistungen der weiteren Stufen (3-4) sind vom Auftragnehmer zu erbringen, wenn ihm vom Auftraggeber jeweils innerhalb von einem Monat nach Fertigstellung der vorausgegangenen Stufe der weitere Auftrag durch schriftlichen Abruf erteilt wird. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung von Leistungen der Stufe 2, 3 oder 4 und im Falle der Nichtbeauftragung mit Leistungen der Stufe 2, 3 oder 4 auch keinen Vergütungsanspruch. Sonstige aus einem ganzen oder teilweisen Nichtabruf von Leistungen der Stufe 2, 3 oder 4 resultierende Ansprüche des Auftragnehmers, insbesondere solche auf Aufwendungs- oder Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars gegenüber der den Unterlagen beiliegenden Vertrag enthaltenen Vereinbarungen ableiten. Soweit die Stufe 2, Stufe 3 oder Stufe 4 nur anteilig beauftragt wird, bemisst sich das hierfür vom Auftraggeber zu entrichtende Honorar nach den entsprechend nur anteilig auszuführenden Teilleistungen (§ 8 HOAI). Soweit sich bei Abruf der Stufe 2, Stufe 3 oder Stufe 4 - etwa aufgrund eines reduzierten bzw. veränderten Umfangs des Projekts - die anrechenbaren Kosten verringern, reduzieren sich in entsprechendem Umfang auch die anrechenbaren Kosten und damit das für diese Auftragsstufe zu entrichtende Honorar (§ 8 Abs. 1 HOAI). Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die (wiederholt ausübbare) Option ein, auch Grundleistungen, Beratungs- und Besondere Leistungen, die zum Erreichen der Planungsziele nicht erforderlich sind, zu beauftragen. Der Auftragnehmer wird im Falle der Ausübung dieser Option durch den Auftraggeber in Textform die beauftragten weiteren Leistungen unverzüglich ausführen. § 650b BGB findet im Falle der Ausübung der vorstehenden Option keine Anwendung. Die Anpassung der Vergütung infolge der weiteren Leistungen richtet sich nach Ziffer 7.7 des beiliegenden Vertrages. Ein Anspruch auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, jederzeit Änderungen der Planungsziele anzuordnen; insoweit gelten §§ 650q in Verbindung mit 650b BGB; die Anpassung der Vergütung infolge der geänderten Planungsziele richtet sich nach Ziffer 7.8 des beiliegenden Vertrages.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantra … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, wenn: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYT7J566FM# Eigentum und Schutzrechte Die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens von den Bietern vorgelegten Unter lagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des AG über. Die Rechte des Bieters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberü … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYT7J566FM# Eigentum und Schutzrechte Die im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens von den Bietern vorgelegten Unter lagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des AG über. Die Rechte des Bieters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Eigentum bleiben unberührt. Beabsichtigt der Bieter Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Kosten der Angebotserstellung - Vergütung für Lösungsvorschlag Für die Bearbeitung und die Einreichung von Angeboten während des Verhandlungsverfahrens wird keine Entschädigung gewährt. Die Angebotserstellung ist für den AG kostenfrei. Ebenfalls werden keine Fahrtkosten zur Anreise zu den Verhandlungsgesprächen ersetzt. Jeder Bieter, der ein den Anforderungen dieser Bewerbungsbedingungen entsprechendes erstes unverbindliches sowie - nach Durchführung der Verhandlungsgespräche - ein verbindliches Angebot abgegeben hat, erhält für seinen Lösungsvorschlag (vgl. Ziffer 4.4.7) insgesamt eine Vergütung in Höhe von 10.000,00 EUR netto. Die Vergütung wird bei dem Bieter, auf dessen verbindliches Angebot der Zuschlag erteilt wird, in Abzug gebracht. Vollständigkeit, Erfüllung der Vorgaben Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, betreiben. Eine solche Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur ist gemäß § 56 Abs. 3 S. 1 VgV unzulässig, soweit es sich um leistungsbezogene Unterlagen handelt, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand von Zuschlagskriterien betreffen. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die von ihm eingereichten Unterlagen vollständig, verständlich und eindeutig sind. Sämtliche Angebotsbestandteile müssen daher insbesondere strukturiert und eindeutig gekennzeichnet sein. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen oder Streichungen müssen als solche gekennzeichnet und zweifelsfrei sein. Anderenfalls kann das Angebot ausgeschlossen werden. Zuschlags- und Wertungskriterien (Bewertungsverfahren) Gewichtung der Zuschlagskriterien (Wertungsmatrix) 1 Angebotsvergleichspreis Gewichtungsfaktor 30 2 Leistungsbezogene Zuschlagskriterien Gewichtungsfaktor 70 Unterkriterien 2.1 Erfahrungen des Projektleiters Gewichtungsfaktor 20 2.2. Lösungsvorschlag Gewichtungsfaktor 50 2.2.1. Architektonische und städtebauliche Qualität Gewichtungsfaktor 20 2.2.2. Funktionalität und räumliche Anfor-derungen einschließlich Erschlie-ßung und Stellplatzlösung sowie An-gaben zur Einhaltung der Kosten-obergrenze Gewichtungsfaktor 20 2.2.3 Nachhaltigkeit, Ressourcenscho-nung und Energieeffizienz Gewichtungsfaktor 10 Die genaue Erläuterung zu den Zuschlags- und Wertungskriterien sind der Anlage A09-Bewertungsverfahren zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Molestina Architekten, Köln | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Rathausstraße 8, 52382 Niederzier
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DREES & SOMMER SE6 Zuschläge
- Hitzler Ingenieure GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- BMP Baumanagement GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH4 Zuschläge
- THOST Projektmanagement GmbH4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 24.10.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d46a8998-0d11-4163-9a5a-94c922908eeb.