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Stadt Laage: Vergabe von Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stad

Stadt Laage · Laage, Mecklenburg-Vorpommern

Aktenzeichen 2023-11-15-shpveröffentlicht 16.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1054 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
322 Tsd. €
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Planungsleistungen für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Laage: Planungsleistung Flächennutzungsplan, Leistungsphasen 1-3 gem. § 18 HOAI

Beschreibung des Loses

Die Stadt Laage beabsichtigt eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. Hierfür schreibt sie Planungsleistungen im Sinne des § 18 HOAI für die Leistungs-phasen 1 bis 3 aus. Die Rahmenbedingungen haben sich seit der Erstaufstellung im Jahr 1997 verändert, sodass eine überarbeitete strategische Grundlage zur be-darfsgerechten Stadtentwicklung erforderlich ist.

Seit Aufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Laage haben sich die demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen sowie die fachplanerischen Vorgaben und Zielsetzungen grundlegend geändert. Der Klimawandel, der demografische Wandel, der wirtschaftliche Strukturwandel und ein Anpassungsbedarf von städtischer Infrastruktur kennzeichnen diese Entwicklungen.

Die Neufassung des Flächennutzungsplans dient insbesondere der Aufnahme des Gemeindegebietes der Altgemeinde Diekhof in den Geltungsbereich. Zudem wird aufgrund mehrerer aktueller Wohnbauplanungen der Stadt Laage eine Gesamtbetrachtung der Wohnbauflächenentwicklung notwendig sowie die Ableitung der Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen.

Der FNP stellt in seiner Gesamtheit nicht mehr die Grundlage für eine strategische und nachhaltige Stadtentwicklung der Stadt Laage dar und wird seiner Funktion als vorbereitender Bauleitplan und strategische Leitlinie der Stadtentwicklungspolitik nicht mehr gerecht. Der Flächennutzungsplan soll daher neu aufgestellt werden, um die Entwicklung der Stadt Laage bis zum Jahr 2040 planerisch zu steuern.

Das förmliche Verfahren zur Aufstellung eines Flächennutzungsplans richtet sich nach den §§ 2 bis 6 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach den ergänzenden Regelungen des Landesplanungsgesetzes MV. Bereits im Vorfeld des formellen Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (IREK) eine nach Planungsräumen differenzierte zweistufige Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es fanden insgesamt 2 Bürgerinformationsveranstaltungen statt, auf denen die Stärken und Schwächen der Planungsräume, aber auch Ideen von Bürgerinnen und Bürgern zu Leitbild, Zielen und Maßnahmen entwickelt wurden. Die Ergebnisse des IREK-Prozesses bilden eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplanes.

Bedingungen

Zuschlag1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Beschreibung
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Beizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Projektleiter und der stellv. Projektleiter über einen auftragsförderlichen Stundienabschluss verfügen, etwa in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Raum- und Umweltplanung, Stadtplanung oder vergleichbar oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere de … ganz lesenBeizubringen ist ein Nachweis darüber, dass der Projektleiter und der stellv. Projektleiter über einen auftragsförderlichen Stundienabschluss verfügen, etwa in den Fachrichtungen Landschaftsplanung, Raum- und Umweltplanung, Stadtplanung oder vergleichbar oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden.
Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen und Zusammenarbeit mit Anderen - Berufshaftpflichtversicherung: Verlangt wird eine Eigenerklärung darüber, ob der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, deren Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,0 Mio. EUR beträgt.
Kriterium
- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlus … ganz lesen- Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Zahlung von Steuern und Abgaben/Beiträgen zur Sozialversicherung) - Unternehmensbezogene Referenzen: mind. 2 Referenzen; Die Referenzen sollen Bauleitplanungsleistungen (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne) im Sinne der §§ 18 bzw. 19 HOAI betreffen, geforderte Leistungsphasen: 1 bis 3, nicht älter als 5 Jahre - Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der technischen festangestellte Mitarbeiter (MA) und der Führungskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2020, 2021, 2022). Mindestanforderung: ein jährliches Mittel von 3 technischen festangestellten Mitarbeitern inkl. Geschäftsführung im Aufgabenbereich Flächenplanung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenbankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Maßgeblich für das Leistungsende ist die vollständige Erbrinung der Grundlesitungen der beauftragten Leistungphasen sowie der beauftragten besonderen Leistungen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
63 DAYS
Angebotsöffnung
19.12.2023, 13:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:freelance#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Markt 7, 18299 Laage
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte mbB

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Mecklenburg-Vorpommern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

143vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (169 Lose mit Angabe)
250.964 €Zuschlagswert im Median
140.812 € – 708.205 €mittlere Hälfte, 74 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78705593-d9fa-462e-98f4-23d99ba1a3b1.