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vergebenEU-weitDienstleistungen

Stadt Königs Wusterhausen, Städtebauliche Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren", Treuhänderischer Gebietsbeauftragter

Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement · Königs Wusterhausen, Brandenburg

Aktenzeichen 2026-004-OVveröffentlicht 03.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 95 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Dahme-Spreewald.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 30.09.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Projektkonzept50 %
  • Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projektteams20 %
  • Honorar30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Bildung und digitale Verwaltung, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe- und Vertragsmanagement
    vor 3 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 3 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B3.32 15711 Königs Wusterhausen
    vor 3 Monaten
  5. Bindefrist endet
    52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 44 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2028
    vor 38 Tagen
  7. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin beabsichtigt die Durchführung einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme im Innenstadtbereich der Stadt Königs Wusterhausen im Rahmen des Bund-Länder-Förderprogramms "Lebendige Zentren".

Beschreibung des Loses

Hintergrund ist folgender: Im Rahmen der künftigen Stadtentwicklung besteht unter anderem für den Innenstadtbereich ein erhöhter Handlungsbedarf, da sich die Ausbildung eines funktionsstarken Stadtzentrums aufgrund der Nähe zu Berlin sowie der städtebaulichen Rahmenbedingungen in der Vergangenheit schwierig gestaltete. Darüber hinaus wurden mit der Errichtung des A 10-Centers anhaltende Beeinträchtigungen für den innerstädtischen Einzelhandel geschaffen, welche eine Qualifizierung der innerstädtischen Funktionen nachhaltig erschweren. Zielstellung ist es, die Innenstadt von Königs Wusterhausen als Mittelzentrum in der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg zu qualifizieren und weiter zu stärken. Hierzu zählen insbesondere die Stärkung der innerstädtischen Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Wohnfunktionen, die Qualifizierung der Wege- und Verkehrsbeziehung sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums. Gegenstand der Beauftragung in diesem Verfahren ist mithin die Begleitung dieser städtebaulichen Gesamtmaßnahme als treuhänderischer Gebietsbeauftragter. Der Gebietsbeauftragter soll für sämtliche Maßnahmen, die innerhalb des Maßnahmengebiets anfallen, eingesetzt werden. Dies umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Abrechnungen der Einzelmaßnahmen als auch der Gesamtmaßnahme. Wahrzunehmende Aufgaben sind unter anderem die treuhänderische Mittelverwaltung nach §§ 160, 161 BauGB unter Beachtung der jeweils gültigen Förderrichtlinien, die Aufstellung und Fortschreibung des Maßnahmenplans, Antragstellungen bei Behörden insbesondere für Einzelmaßnahmen und Städtebauförderungsmittel, Beratung bei der Erarbeitung und Fortschreibung von städtebaulichen Planungen und bei der Vorbereitung für die Vergabe von Einzelmaßnahmen sowie Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB und weitere. Die wahrzunehmenden Aufgaben werden u.a. folgende Aspekte umfassen: - Prozesssteuerungsaufgaben - Organisation und Abstimmungen - Finanzierungs- und Fördermittelbewirtschaftung - Förderverfahren, Berichtserstattung, Vorbereitung der Förderanträge, Zwischenabrechnung, Abschluss der Gesamtmaßnahmen - Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen sowie Beratungstätigkeit - Öffentlichkeitsarbeit Eine detaillierte Beschreibung der Aufgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Der Vertrag beruht auf einer Vergütung von Unternehmensstundensätzen je Aufwandstunde. Die Dauer der Leistungen ist auf die Dauer der städtebaulichen Gesamtmaßnahme begrenzt. Die Laufzeit ist derzeit geplant für die Dauer von 2 Jahren vom 01.10.2026 bis zum 30.09.2028 sowie der Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal zum 30.09.2031.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Projektkonzept50 %
Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen Projektteams20 %
Honorar30 %
Qualität
ProjektkonzeptDer Bieter soll in einem für die Auftraggeberin nachvollziehbaren Konzept darstellen, dass er die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Leitideen und Zielvorstellungen des Projekts zutreffend erkannt hat und skizzieren, wie er die Planungsaufgabe ggf. im Zusammenwirken mit den anderen fachlichen Beteiligten und der Auftraggebern umzusetzen beabsichtigt. Das Konzept ist mit dem Angebot einzureichen. Einzelheiten und Inhalte zum Konzept sind im Formular Konzept zur Leistungserbringung / Erklärung Projektteam/Referenzen sowie in der Leistungsbeschreibung zu finden. Unterkriterien: 1. Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des Maßnahmengebiets 2. Schwerpunktsetzung 3. Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten 4. Personalorganisation 5. Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit im Maßnahmenprozess Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien.
Qualität
Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des vorgeschlagenen ProjektteamsDer Bieter soll die Erfahrungen des Projektverantwortlichen, des Stellvertretenden Projektverantwortlichen und der Mitarbeiter in Bezug auf die Durchführung des Städtebauförderprogramms darstellen. Dafür ist das Formular Konzept zur Leistungserbringung / Erklärung Projektteam/Referenzen zu verwenden. Unterkriterien: 1. Erfahrung des Projektverantwortlichen 2. Erfahrung des Vertreters des Projektverantwortlichen Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien
Preis
HonorarBewertet werden die durchschnittlichen Unternehmensstundensätzen pro Aufwandstunde. Zur Angabe des Unternehmensstundensatzes ist das Freifeld im Angebotsschreiben zu verwenden. Für Einzelheiten zur Punktebewertung siehe Formblatt Zuschlagskriterien

Eignung7 von 7 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verweise auf das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB. - Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss diese Eintragung vorliegen gem. § 44 Abs. 1 VgV (vollständige Kopie des Berufsregisters und des Handelsregisterauszuges oder bei Personengesellschaften die Gewerbeanmeldung) - sofern zutreffend: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, d. h. zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft sowie Bescheinigung über die rückstandslose Beitragsentrichtung Ferner muss eingereicht/nachgewiesen werden: - Der Bieter muss die Voraussetzungen nach § 158 BauGB für die Beauftragung als Entwicklungsträger erfüllen. - Angaben zu den Projektverantwortlichen, den Projektmitarbeitern und deren Vertretern sowie deren Kompetenzen/Qualifikationen und Erfahrungen/Referenzen - vollständige Angaben sind im Angebotsschreiben zu hinterlegen
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspez … ganz lesen1) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Mit dem VHB Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre - Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung inkl. Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes 2) unterschriebene Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) 3) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem EU-Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist oder bei nicht ausreichender Deckungssumme Zusicherung der Versicherung, dass die Deckungssumme im Auftragsfall angepasst wird. Deckungssumme für Personenschäden (je Versicherungsfall) 4.000.000,00 Euro, Deckungssumme für Sach- und Vermögenschäden (je Versicherungsfall) 2.000.000,00 Euro. Wird eine Berufshaftpflichtversicherung ohne ausreichende Deckungssumme und ohne Zusicherung der Versicherung eingereicht, wird das Angebot aus der Wertung ausgeschlossen. Nachweis ist mit dem Angebot einzureichen. Der Abschluss der Versicherungen mit den genannten Deckungssummen ist innerhalb von vier Wochen nach Vertragsabschluss nachzuweisen. Wird der Abschluss der Versicherungen endgültig verweigert, gilt dies als wichtiger Grund zur Kündigung. 4) Eigenerklärung Russland-Bezug 5) Eigenerklärung Informationen zum Bieter
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1) Mit dem VHB Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Es sind mindestens 3 Referenzen von drei vergleichbaren Leistungen/Projekten aus den letzten 5 Jahren anzugeben (Angebotsschreiben). Als vergleichbare Leistungen/Projekte werden diese betrac … ganz lesen1) Mit dem VHB Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Es sind mindestens 3 Referenzen von drei vergleichbaren Leistungen/Projekten aus den letzten 5 Jahren anzugeben (Angebotsschreiben). Als vergleichbare Leistungen/Projekte werden diese betrachtet, welche zum Gegenstand Städtebauförderprogramme hatten. Dabei sind folgende Angaben zu machen: - Bezeichnung und Gegenstand des Referenzprojektes - Höhe des verwalteten Treuhandvermögens - Zeitraum, in dem Leistungen in dem Projekt erbracht wurden - Beschreibung der erbrachten Leistungen - Benennung des Städtebauförderprogramms - Ansprechpartner (Kontaktdaten) Hinweis zu hinterlegten Referenzen: Ist der Bieter präqualifiziert und gibt seine PQ-Nummer im Angebotsschreiben an, so hat er darauf zu achten, dass die hinterlegten Referenzen mit den in dem vorliegendem Verfahren geforderten Referenzen vergleichbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen mit dem Angebot zusätzlich die geforderten Referenznachweise eingereicht werden. Anderenfalls droht der zwingende Angebotsausschluss! Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Referenzen liegen vor, sind jedoch nicht vergleichbar, können - anders als gänzlich fehlende Referenzen - nicht nachgefordert werden.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
1) Mit dem VHB Formblatt 124_LD - Eigenerklärung zur Eignung werden folgende Angaben/Unterlagen gefordert: - Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften
Anteil der Unterauftragsvergabe
1) Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formular 233 -Verzeichnis Nachunternehmerleistungen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 2) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formular 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 3) Bei Einsatz von ander … ganz lesen1) Bei Einsatz von Nachunternehmern ist das Formular 233 -Verzeichnis Nachunternehmerleistungen ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 2) Bei Einsatz Bietergemeinschaften ist das Formular 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen 3) Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 235 -Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer / Eignungsleihe) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. 4) Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter darüber hinaus u.a. folgende Unterlagen/Angaben vorzulegen: - Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist das Formular 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen einzureichen - sowie die unterzeichnete Vereinbarung Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
30.09.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr bis maximal 30.09.2031
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
52 Tage
Angebotsöffnung
04.08.2026, 10:00 Uhr. Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Haus B, Raum B3.32 15711 Königs Wusterhausen. Die Öffnung der ausschließlich elektronischen Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Der Öffnungstermin findet ohne Beteiligung von Bieter und/oder deren Bevollmächtigten statt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Leistungsbeschreibung - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Projektkonzept - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel - Eigenerklärung Russland-Bezug - Eige … ganz lesenLeistung: - Leistungsbeschreibung - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Projektkonzept - Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG - Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG - Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel - Eigenerklärung Russland-Bezug - Eigenerklärung Informationen zum Bieter - Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistung (VOL/B) 2003
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bie … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Im Einzelnen: § 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. § 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. § 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]" § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftr …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWH087# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWH087# Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Wir bitten Sie, sich auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg kostenfrei freizuschalten bzw. zu registrieren, um die dort bereitgestellten Unterlagen für die Erstellung Ihres Angebots zu nutzen. Ein postalischer Versand erfolgt nicht. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden. Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren nicht registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen, sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der Informationsbeschaffung. Da ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen ist, sind die Angebote zwingend über das Bietertool der o. g. Vergabeplattform einzureichen, andernfalls ist das Angebot zwingend auszuschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über den Bereich "Kommunikation" des Vergabemarktplatzes eingereicht werden, nicht berücksichtigt werden, da diese nicht die notwendige Verschlüsselung aufweisen. Bei technischen Problemen können Sie sich mit dem cosinex-Support in Verbindung setzen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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