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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Stadt Koblenz_Abschleppdienstleistungen Rahmenvertrag

Stadt Koblenz · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 2026-31-4327-EOveröffentlicht 09.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 270 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.04.2026 – 31.03.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Koblenz56068, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichrlp.vergabekommunal.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 159 Tage (6 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Koblenz
    vor 9 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über rlp.vergabekommunal.de
    vor 9 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:31 Uhr
    Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über www.rlp.vergabekommunal.de
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 7 Monaten
  6. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Abschleppdienstleistungen im Stadtgebiet Koblenz

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistung ist das Abschleppen von Kraftfahrzeugen und Anhängern aller Art im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Koblenz nach Einzelbeauftragung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (dezimal, genau) 1Der Preis ist das alleinige Wertungsmerkmal Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unt … ganz lesenMit dem Angebot sind einzureichen: Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen. Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, da … ganz lesenMit dem Angebot sind einzureichen: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. o Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen. o Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal o Gewerbeanmeldung o Handelsregisterauszug o Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer o Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes o Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG o Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse) o Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft). Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten U … ganz lesenBevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX: Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung herangezogene Preis a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem Abschlag von 15 v. H., b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H. berücksichtigt. Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben. Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde. Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen: Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber behält sich im gegenseitigen Einverständnis eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, 4 Monate vor Ablauf des Vertrages, vor. Die maximale Gesamtlaufzeit des Vertrags beträgt vier Jahre und endet spätestens zum 31.03.2030.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
rlp.vergabekommunal.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
10.02.2026, 09:31 Uhr. Stadtverwaltung Koblenz Zentrale Vergabestelle Willi-Hörter-Platz 1 56068 Koblenz über www.rlp.vergabekommunal.de. Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Mit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bie … ganz lesenLeistung: Mit dem Angebot /Auf Verlangen Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die geforderten Nachweisen sind von jedem Bieter der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen. - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Eigenerklärung EU_Verordnung Fortsetzung unter Auftragsgegenstand - Zusätzliche Angaben
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr.1 - 4 GWB hin. Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Fortsetzung der Aufzählung der Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Eigenerklärung Datenschutz Vorliegend handelt es sich um eine "Auftragsverarbeitung" (AV) im Sinne des Art. 28 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Daher ist eine Eigenerklärung in Form der "Anlage A … ganz lesenFortsetzung der Aufzählung der Unterlagen, die mit dem Angebot vorzulegen sind: - Eigenerklärung Datenschutz Vorliegend handelt es sich um eine "Auftragsverarbeitung" (AV) im Sinne des Art. 28 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Daher ist eine Eigenerklärung in Form der "Anlage A - Allgemeine technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)" abzugeben, diese steht unter https://www.koblenz.de/datenschutz/datenschutzvertrag/ zur Verfügung. Soweit der Auftragsverarbeiter (Bieter) über eigene TOMs verfügt, sind diese zur Prüfung vorzulegen. Diese treten dann an die Stelle der Anlage A. - Bestätigung, dass eine Gewerbeanmeldung als Bergungs- und Abschleppunternehmen besteht. - Nachweis über eine Hakenlastversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Police mit gleichzeitiger schriftlicher Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass der Versicherungsschutz aktuell noch besteht. Die Ersatzleistung des Versicherers für Sach-, Sachfolge- und Vermögensschäden muss mindestens 500.000 Euro betragen, darüber hinaus ist der Nachweis über eine Versicherung, welche die Regressansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer abdeckt, falls diese Ansprüche nicht von der Hakenlastversicherung mit umfasst sind, zu führen; ersatzweise kann eine Bescheinigung des Versicherers vorgelegt werden, dass eine bestehende Versicherung im Auftragsfalle auf die genannten Beträge aufgestockt wird - Erweiterte Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro nachzuweisen; ersatzweise kann eine Bescheinigung des Versicherers vorgelegt werden, dass eine bestehende Versicherung im Auftragsfalle auf die genannten Beträge aufgestockt wird. - Vorlage einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 a der Gewerbeordnung (GewO). Privatpersonen wenden sich bitte an ihre zuständige Meldebehörde (z.B. Bürgeramt der Stadt Koblenz), juristische Personen an ihre Gewerbebehörde (z.B. Ordnungsamt der Stadt Koblenz). - Der Auftragnehmer muss vor Vertragsbeginn eine Erlaubnis zur Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs gemäß § 3 Abs. 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) oder eine Gemeinschaftslizenz nach der einschlägigen EU-Verordnung (1072/2009) vorlegen. Zuständige Behörde für die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist in Rheinland-Pfalz der Landesbetrieb Mobilität (LBM) gemäß der Landesverordnung über Zuständigkeiten im Güterkraftverkehrsrecht (GVBI. 1998, 169) Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Bei beabsichtigter Zuschlagserteilung, ist vor Abschluss des Auftrages zwingend zusätzlich ein schriftlicher Vertrag zur Informationssicherheit und zum Datenschutz zu schließen. Grundsätzlich ist dabei der "Informationssicherheits- und Datenschutzvertag (IS-DS-Vertrag)" der Stadtverwaltung Koblenz zu verwenden. Dieser kann unter https://www.koblenz.de/datenschutz/datenschutzvertrag/ eingesehen werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYEA3# Elektronische Kommunikation: Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die B … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHYEA3# Elektronische Kommunikation: Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter. Datenschutzgrundverordnung: Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Willi-Hörter-Platz 1, 56068 Koblenz
Website
koblenz.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 127dab2f-4ef4-4213-a9b5-a22224f5116c.