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Stadt Herne: EU-weites Vergabeverfahren "Geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen"

Stadt Herne · Herne, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VgV-2026-0010veröffentlicht 02.04.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 187 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Herne44652, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Bearbeitungskonzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Herne verfolgt die Projektidee, auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks General Blumenthal XI den Forschungs- und Gewerbestandort Blumenthal hoch3 zu entwickeln. Das ehemalige Bergwerksareal "General Blumenthal XI" liegt seit 2001 brach und stellt mit ca. 23,5 ha die größte Flächenreserve der Stadt Herne dar. Das zum Stadtbezirk Eickel gehörende Areal liegt in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel und etwa 1,5 km Luftlinie entfernt von der Wanner Innenstadt. Die nahezu einen Kilometer breite Gleisanlage um den Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel stellt eine erhebliche Barriere für die Anbindung der geplanten Entwicklungsfläche Blumenthal hoch3 an den Hauptbahnhof und die Wanner Innenstadt dar. Das Areal besitzt dennoch aufgrund seiner zentralen Lage großes Potenzial für die Herner Stadtentwicklung und war daher bereits in der Vergangenheit Gegenstadt städtebaulicher Projektskizzen. Daraus ist die Vision von "Blumenthal hoch3 " - einem modernen, integrierten High- und Green-Tech-Quartier mit einem breiten Spektrum an wissens-, technologieorientierten und höherwertigen Dienstleistungen, einem hohen Grünanteil und einer Seilbahnanbindung zum Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel entstanden. Auch hinsichtlich der Erschließung des Areals folgt die Projektidee dem innovativen und zukunftsgerichteten Gesamtansatz. So ist geplant, das Gelände der geplanten Entwicklungsfläche Blumenthal hoch3 mittels einer Seilbahn klimafreundlich direkt mit dem Hauptbahnhof Herne Wanne-Eickel zu verbinden und damit an den öffentlichen Nah- und Fernverkehr anzubinden. Neben den zu klärenden planungsrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung eines solchen Großprojektes besteht die besondere lokale Herausforderung bei Anbindung der geplanten Entwicklungsfläche Blumenthal hoch3 an den Hauptbahnhof Herne-Wanne-Eickel in der notwendigen Überspannung des Gleiskörpers der Deutschen Bahn auf einer Breite von mehreren hundert Metern. Die Planungs- und Bauleistungen für das Projekt "Urbane Seilbahn" sollen im Wege einer Gesamtvergabe an einen Totalunternehmer vergeben werden. Vorgelagert ergeben sich diverse Bedarfe der Stadt Herne zur Vorbereitung der Planungs- und Bauleistungen. U.a. bedarf es geologischer Utersuchungs- und Beratungsleistungen, die Gegenstand dieser Ausschreibung sind. Hinsichtlich des Leistungsumfangs wird vollumfänglich auf die Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie das Leistungsverzeichnis verwiesen. Bei den vertragsgegenständlichen Leistungen handelt es sich hauptgegenständlich um Dienstleistungen. Das wesentliche Gepräge der geologischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen ist auf die umfassende Erfassung der geologischen Ausgangslage ausgerichtet. Die in diesem Rahmen notwendigen Bauleistungen (z.B. Bohrungen, Probenentnahmen und Befüllung von Bohrlöchern) stellen dabei Begleitarbeiten, jedoch nicht den Schwerpunkt der Tätigkeit dar. Der Auftrag ist daher gemäß § 110 Abs. 1 S. 1 GWB nach den Vorschriften über Dienstleistungen zu vergeben. Die Umsetzung des Projekts erfolgt mit Fördermitteln.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Bearbeitungskonzept40 %
Preis
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
BearbeitungskonzeptDas Zuschlagskriterium "Bearbeitungskonzept" (40 %) besteht aus den Unterkriterien "Projektskizze zur Leistungsabwicklung auf dem Untersuchungsgelände" (20 %) und "Verbindliche Fertigstellungsfrist" (20 %). Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung13 von 13 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Alle in diesem Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" geforderten Nachweise und Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche in diesem Abschnitt geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bie … ganz lesenAlle in diesem Abschnitt "Eintragung in das Handelsregister" geforderten Nachweise und Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche in diesem Abschnitt geforderten Nachweise und Erklärungen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist einmal von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet einzureichen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hierfür ist das Formular II "Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit" zu verwenden. 3. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden. 5. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister besteht, ist mit dem Teilnahmeantrag eine formlose Erklärung einzureichen, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und wer die vertretungsberechtigte(n) Person(en) ist/sind.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die in diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderte Erklärung ist von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgege … ganz lesenDie in diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderte Erklärung ist von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärung ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs-/Betriebshaftplichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 5.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden (2-fach maximiert pro Jahr), 5.000.000,00 EUR für Vermögensschäden (Folgeschäden) (2-fach maximiert pro Jahr) und 5.000.000,00 EUR für reine Vermögensschäden (2-fach maximiert pro Jahr). Sofern derzeit keine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die diesen Mindestbedingungen entspricht, ist die Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung eine den Mindestbedingungen entsprechende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung" zu verwenden Mindestanforderungen: Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die in diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben … ganz lesenDie in diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen.) Folgende Eigenerklärungen ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.von mindestens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 250.000,00 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im jährlichen Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Die vorgenannte Anforderung ist eine Mindetsanforderung und somit zwingend zu erfüllen. Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu Umsätzen" zu verwenden.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Die in diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als sol … ganz lesenDie in diesem Abschnitt "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärung ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zum Unternehmensumsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung (geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.n den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung von mindestens 200.000,00 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im jährlichen Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Die vorgenannte Anforderung ist eine Mindestanforderung und somit zwingend zu erfüllen. Hierfür ist das Formular VI "Erklärung zu Umsätzen" zu verwenden.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die in diesem Abschnitt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" geforderten Erklärungen sind vom Bieter mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als … ganz lesenDie in diesem Abschnitt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" geforderten Erklärungen sind vom Bieter mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kann die Erklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärung ist im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: (i) Rechtsform, (ii) Hauptsitz des Unternehmens, (iii) Gründungsjahr, (iv) Gesellschafter und ggf. Konzernzugehörigkeit, (v) Standorte, von denen aus der Auftrag ausgeführt würde, (vi) Größe des Unternehmens, (vii) Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers, sofern das Unternehmen nicht börsennotiert ist. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Die geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere … ganz lesenDie geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich: Es sind mindestens zwei Unternehmens-Referenzen einzureichen, die jeweils vollumfänglich die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. (i) Durchführung von vergleichbaren geologischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen, (ii) einschließlich der Auswertung und Bewertung der Untersuchungsergebnisse sowie der Erstellung eines geologischen/geotechnischen Berichts als abschließendes Arbeitsergebnis, (iii) mit einem Auftragswert von mindestens 80.000,00 EUR netto, (iv) innerhalb der letzten drei Jahre vor Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf das in der Referenz angegebene Ausführungs-ende der Leistungserbringung an. Hinweis: Vergleichbar sind insbesondere, jedoch nicht abschließend, geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit linienförmigen Infrastrukturanlagen (z.B. Verkehrsanlagen, Seilbahnen, Trassen, Brücken, Stützkonstruktionen) oder komplexen urbanen Bauvorhaben mit erhöhten Anforderungen an Baugrund, Gründungen oder Standsicherheit erbracht wurden. Zu verwenden ist das Formular VIII "Unternehmens-Referenzen". Dieses ist vollständig auszufüllen. Es sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Referenzobjekts, Name des Auftraggebers, Adresse des Auftraggebers, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Beschreibung der im Rahmen des Referenzauftrags konkret erbrachten geologischen Untersuchungs- und Beratungsleistungen, Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto, Zeitraum der Leistungserbringung (Beginn bis Ende). Mindestanforderungen: Mindestens zwei Unternehmens-Referenzen, die jeweils alle in (i), (ii), (iii) und (iv) genannten Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Die in diesem Abschnitt "Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bieterg … ganz lesenDie in diesem Abschnitt "Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich: 1. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Verfügbarkeit Verfügbarkeit eines geeigneten Maschinenparks, insbesondere Bohrgerät und schwere Rammsonde, mit dem Bohrungen bis zu 30 m Tiefe sowie Rammkernsondierungen bis 10 m Tiefe durchgeführt werden können, für die nach Zuschlagserteilung unmittelbar durchzuführenden vertragsgegenständlichen Leistungen sichergestellt ist. Hierfür ist das Formular IX "Erklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung des Auftrags notwendigen Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. 2. Erklärung, dass die den Maschinenpark im vorstehenden Sinne betreffenden Informationen zu Hersteller, Typ, technische Daten und EU-Konformitätserklärung dem Teilnahmeantrag beigefügt wurden. Hierfür ist Formular IX "Erklärung zur Verfügbarkeit der für die Ausführung des Auftrags notwendigen Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstung" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die in diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft al … ganz lesenDie in diesem Abschnitt "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" geforderten Erklärungen sind von den Bietern mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder durch die Bietergemeinschaft als solche abgegeben werden (davon umfasst ist, dass ein oder mehrere Mitglieder derBietergemeinschaft zusammen die Eignungsanforderung erfüllen). Folgende Eigenerklärungen sind im Einzelnen erforderlich: 1. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung die Verfügbarkeit von Geräteführern sichergestellt ist, die bereits Erfahrungen mit der Durchführung von Bodenerkundungsmaßnahmen gemäß DIN EN ISO 22475 haben und ausschließlich solche Geräteführer zur Durchführung der Bodenerkundungsmaßnahmen eingesetzt werden. Hierfür ist das Formular X "Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. 2. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein unterschriftsberechtigter Projektleiter eingesetzt wird, der im Zeitpunkt der Vertragsdurchführung in die Fachliste "Sachverständige für Geotechnik" einer Ingenieurkammer-Bau eingetragen ist oder über eine gleichwertige geotechnische Sachverständigenqualifikation verfügt und den entsprechenden Nachweis auf erste Anforderung des Auftraggebers vorlegen kann. Hierfür ist das Formular XI "Erklärung zur Qualifikation des Projektleiters und Berichterstatters" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. 3. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein unterschriftsberechtigter Berichterstatter eingesetzt wird, der im Zeitpunkt der Vertragsdurchführung in die Fachliste "Sachverständige für Geotechnik" einer Ingenieurkammer-Bau eingetragen ist oder über eine gleichwertige geotechnische Sachverständigenqualifikation verfügt und den entsprechenden Nachweis auf erste Anforderung des Auftraggebers vorlegen kann. Hierfür ist das Formular XI "Erklärung zur Qualifikation des Projektleiters und Berichterstatters" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. 4. Versicherung, dass Projektleiter und Berichterstatter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind. Hierfür ist das Formular XI "Erklärung zur Qualifikation des Projektleiters und Berichterstatters" zu verwenden. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. Hinweis: Unter Berichterstatter versteht sich die Person, die die vertragsgegenständlichen geotechnischen/geologischen Gutachten inhaltlich verantwortet und unterzeichnet. Eine Personenidentität des Projektleiters und des Berichterstatters ist zulässig. Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Ein Bieter kann ein oder mehrere andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese Unternehmen sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII "BenennungEignungsverleiher / Unterauftragnehmer" zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unt … ganz lesenEin Bieter kann ein oder mehrere andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese Unternehmen sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII "BenennungEignungsverleiher / Unterauftragnehmer" zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden: Fall 1: Bei der Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Sämtliche in Abschnitt 5.1.9 "Eintragung in das Handelsregister" der EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Bei der Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (a) die in Abschnitt 5.1.9 "Eintragung in das Handelsregister" der EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem/diesen Dritten, (b) die in Abschnitt 5.1.9 "Referenzen zu bestimmten Arbeiten", "Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung" und "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen" der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (also die ausgefüllten Formulare VIII, IX, X, XI) für diese/n Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des/der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (c) eine Verpflichtungserklärung von dem/den Unterauftragnehmer/n unter Verwendung von Formular XIII. Hinweis zu Fall 2: Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie die Eignungsanforderungen zur beruflichen und/oder technischen Leistungsfähigkeit nicht bereits selbst als Bieter oder Bietergemeinschaft nachweisen können und Sie dies durch Hilfe eines Unterauftragnehmers erreichen wollen. Das Unternehmen, das die Eignung verleiht, ist bei Erhalt des hier ausgeschriebenen Auftrages zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen. Fall 3: Bei der Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (a) die in Abschnitt 5.1.9."Eintragung in das Handelsregister" der EU-Bekanntmachung aufgeführten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem/diesen Dritten, (b) die in Abschnitt 5.1.9 "Durchschnittlicher Jahresumsatz" und "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" der EU-Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen (also das ausgefüllte Formular VI) für diese/n Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bieter auf den/die Dritten zum Nachweis der Eignung beruft, (c) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV. Hinweis zu Fall 3: Sie nutzen diesen Fall, wenn Sie die Eignungsanforderungen zur wirtschaftlichen und/oder finanziellen Leistungsfähigkeit nicht bereits selbst als Bieter oder Bietergemeinschaft nachweisen können und Sie dies durch Hilfe eines anderen Unternehmens erreichen wollen. Das Unternehmen, das die Eignung in dieser Hinsicht verleiht, ist bei Erhalt des Auftrags nicht zwingend als Unterauftragnehmer einzusetzen. Das Unternehmen wird jedoch in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist. Zudem ist Eignungsleihe auch erforderlich, um im Hinblick auf die Auswahl der Bieter anhand objektiver Kriterien Ressourcen anderer Unternehmen zugerechnet zu erhalten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Abschichtung der Bieter im Teilnahmewettbewerb: Nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bieter im Teilnahmewettbewerb werden höchstens fünf Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden objektiven Kriterien: 1. Anzahl der eingereichten Unternehmens-Refere … ganz lesenAbschichtung der Bieter im Teilnahmewettbewerb: Nach Abschluss der Eignungsprüfung aller Bieter im Teilnahmewettbewerb werden höchstens fünf Bieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden objektiven Kriterien: 1. Anzahl der eingereichten Unternehmens-Referenzen gemäß Abschnitt 5.1.9 "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" der EU-Bekanntmachung, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen (Gewichtung 80%). Für drei Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 1 Punkt. Für vier Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 2 Punkte. Für fünf Unternehmens-Referenzen, die jeweils vollumfänglich die Mindestanforderungen erfüllen, erhält der Bieter 3 Punkte. Für sechs Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 4 Punkte. Für sieben Unternehmens-Referenzen, die die Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich erfüllen, erhält der Bieter 5 Punkte. Es können maximal 5 Punkte erreicht werden, auch wenn der Bieter mehr als sieben Unternehmens-Referenzen einreicht, die jeweils vollumfänglich die Mindestanforderungen erüllen. 2. Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung (geologische Untersuchungs- und Beratungsleistungen) gemäß Abschnitt 5.1.9 "Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz" bezogen auf das letzte abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewichtung 20%). Der Bieter erhält 1 Punkt, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 200.000,00 EUR bis 250.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 2 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 250.000,00 EUR bis 300.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 3 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 300.000,00 EUR bis 350.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 4 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 350.000,00 EUR bis 400.000,00 EUR beträgt. Der Bieter erhält 5 Punkte, sofern der Umsatz im spezifischen Tätigkeitsfeld der Ausschreibung bezogen auf das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr > 400.000,00 EUR beträgt. Die pro Kriterium erreichte Punktzahl wird jeweils mit der angegebenen Gewichtung multipliziert und zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Diese bildet die Grundlage für das Ranking. Sollten mehrere Bieter auf Rang 5 die gleiche Punktzahl erhalten, ist die Anzahl der Referenzen maßgeblich. Besteht weiterhin Punktgleichheit, entscheidet das Los. Sie können Ihre Chance, in die zweite Runde des Vergabeverfahrens (= Angebotswettbewerb) zu kommen, erhöhen, indem Sie mehr Referenzen als die geforderte Mindestzahl einreichen. Dazu vervielfältigen Sie bitte das Formular VIII und reichen weitere Referenzen, die den Mindestanforderungen jeweils vollumfänglich entsprechen, ein.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Za … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber behält sich gemäß Position 3.2.2 des Leistungsverzeichnisses optional den Einsatz einer schweren Rammsondierung (DPH) 10 - 20 m vor.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benan … ganz lesenEtwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VM9BW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 934a467a-4e86-470e-8b4f-71dceb8e893f.