Stadt Herne; Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne
Stadt Herne · Herne, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VgV-2024-0011veröffentlicht 06.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Herne44653, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache der Stadt Herne sowie Einbindung der Leitstelle Bochum.
Beschreibung des Loses
Die Stadt Herne hat mit dem Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache 1, einschließlich freiwilliger Feuerwehr (HFRW) in ihrem Stadtgebiet (Herne-Sodingen) begonnen. Die Leistungsausführung erfolgt dabei in zwei Losen. Dabei wird zwischen dem Baulos 1 (Neubau) und dem Los 2 (Leitstellentechnik) unterschieden. Der Zuschlag für das Baulos 1 wurde bereits erteilt. Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2 (Leitstellentechnik). Zwischen der Stadt Herne und der Stadt Bochum besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und Bereitstellung redundanter Leitstellen im Sinne des § 28 Abs. 1 BHGK NRW (Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz). Die Prozesse der Beteiligten im Brandschutz, Rettungsdienst, der Hilfeleistung und Katastrophenschutz sind darauf abgestimmt. Das bedeutet, dass beide Leitstellen identisch ausgestattet und bedienbar sein müssen, sodass im Falle einer technischen, betrieblichen oder anderweitigen Störung in einer Leitstelle die Aufgabenwahrnehmen durch die andere Leitstelle gewährleistet sein muss (Redundanzkonzept). Dies muss ohne Einweisungen und/oder technische Erläuterungen geschehen. Einsatzkräfte beider Leitstellen müssen durch gleiche Ausstattungen und Betriebsabläufe beider Leitstellen in die Lage versetzt werden, bei Bedarf die Leitstelle zu wechseln und dort ohne Zeitverzögerung und Einweisung einsatzfähig sein zu können und von dort die Einsatzkräfte zu disponieren. Für das Los 2 sollen Möblierung (Leitstellenbetriebstische sowie weitere spezifische Möblierung für die Leitstellentechnik), Hardware (z.B. Bildschirme, Server, Medientechnik, HMI), Lizenzen (z.B. Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem) sowie Wartungs- und Supportleistungen beschafft werden, die für die Erweiterung und den Ausbau des bereits bestehenden Leitstellenverbundes - d.h. eines Gesamtsystems- erforderlich sind. Aus dem vorgegebenen Bestand müssen vorhandene Softwarelizenzen und Funktionalitäten der Leitstelle übernommen werden, sodass die technische, funktionale und operative Kompatibilität mit der Leitstelle der Stadt Bochum weiterhin gewährleistet ist. Bei den Möbeln, die in der neuen Leitstelle verbaut werden, handelt es sich um hochspezielle Möbel. In diese wird Technik und zahlreiche weitere Komponenten (spezifische Komponenten der Leitstellentechnik, Monitore, Beleuchtung) eingebaut, sodass eine enge Verzahnung zwischen Möblierung und der spezifisch zu liefernden Technik besteht und hohe ergonomische Anforderungen erfüllt werden. Aufgrund der gegenseitigen Redundanz im Leitstellenverbund besteht die Notwendigkeit einer einheitlichen Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) im gesamten Leitstellenverbund, die sich bis auf die Ebene der Arbeitsplätze zieht. Die Leistungen, die in diesem Los zu erbringen sind, umfassen insbesondere: - Lieferung und Installation der Hardware und Software für die IT-Plattformen und die IT-Netzwerke als Basis für die Systeme der Leitstelle. - Lieferung und Installation der Hardware und Software für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit technischen Komponenten für das Einsatzleitsystem und das Kommunikationssystem. - Lieferung und Installation von Medientechnik mit mehreren Großbildanzeigen und Monitoren. - Lieferung und Installation des Wachenalarms für die neue HFRW. - Lieferung und Installation von Leitstellentischen und spezifischen Möbeln. - Lieferung und Installation von Komponenten zur Stromversorgung und für die passive Netzwerktechnik. - Übernahme aller Lizenzen aus dem Bestand sowie deren Erweiterung und Anpassung an das Mengengerüst der neuen Leitstelle. - Übernahme aller Funktionalitäten und Schnittstellen aus dem Bestand sowie deren Ergänzung und Anpassung an die Anforderungen der neuen Leitstelle. - Integration der weiter zu verwendenden Systeme für das Einsatzleitsystem, das Kommunikationssystem, das Multimediasystem und die digitale Alarmierung sowie aller zugehörigen Schnittstellen in die Leitstelle. - Inbetriebsetzung der Leitstelle und die Durchführung von Tests zur Sicherstellung der Funktionalität für die neue HFRW inklusive Wachenalarm - Herstellung und Einrichtung der Vernetzung mit der Leitstelle der BF Bochum (u.a. Datenübertragung, Rollen- und Rechtemanagement). - Durchführung der Abnahme für die Leitstelle mit dem Standort der neuen HFRW in Herne als Teil des Leitstellenverbundes.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht / abgenommen sind.
- Optionen
Vorgesehen sind optionale Leistungen im geringen Umfang. Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen: - Demontage und Entsorgung der alten Leitstellentechnik, - Integration LST in BIM-Planung, - SSD-Speicher mit SAS-Anbindung, - Storage System DMZ als SAN, - Ausstattung weiterer Arbeitsplätze … ganz lesenkürzer
Vorgesehen sind optionale Leistungen im geringen Umfang. Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen: - Demontage und Entsorgung der alten Leitstellentechnik, - Integration LST in BIM-Planung, - SSD-Speicher mit SAS-Anbindung, - Storage System DMZ als SAN, - Ausstattung weiterer Arbeitsplätze mit gebogenen Monitoren, - Lieferung der Alarm-Drucker, - Einbau Touchscreen-Panel, - Bediengerät Notebene ELA, - Leitstellen-Stühle, - Oberflächen schalldämpfend sowie - Rollwagen mit Whiteboard-Tafeln.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenkürzer
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. . Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Etwaige Vergabeverstöße sind nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VHJY6 Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das benannte "Tag des Vertragsabschlusses" ist das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Frequentis Deutschland GmbH, Langen | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Herne
- Anschrift
- 47059, 44653 Herne
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 325 (Fernmeldebedarf) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Frequentis Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Deutsche Telekom Business Solutions GmbH2 Zuschläge
- SpaceTech GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung deca568d-f3bc-4cf7-9a44-92cc3e66ca82.