Zum Inhalt
Menü

Stadt Herne; Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der Hauptfeuer- und Rettungswache Herne

Stadt Herne · Herne, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VgV-2024-0011veröffentlicht 06.06.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Herne44653, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 97 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (59 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenen Auftrags ist die Erneuerung und Erweiterung der Leitstellentechnik in der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache der Stadt Herne sowie Einbindung der Leitstelle Bochum.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Herne hat mit dem Neubau der Hauptfeuer- und Rettungswache 1, einschließlich freiwilliger Feuerwehr (HFRW) in ihrem Stadtgebiet (Herne-Sodingen) begonnen. Die Leistungsausführung erfolgt dabei in zwei Losen. Dabei wird zwischen dem Baulos 1 (Neubau) und dem Los 2 (Leitstellentechnik) unterschieden. Der Zuschlag für das Baulos 1 wurde bereits erteilt. Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2 (Leitstellentechnik). Zwischen der Stadt Herne und der Stadt Bochum besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und Bereitstellung redundanter Leitstellen im Sinne des § 28 Abs. 1 BHGK NRW (Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz). Die Prozesse der Beteiligten im Brandschutz, Rettungsdienst, der Hilfeleistung und Katastrophenschutz sind darauf abgestimmt. Das bedeutet, dass beide Leitstellen identisch ausgestattet und bedienbar sein müssen, sodass im Falle einer technischen, betrieblichen oder anderweitigen Störung in einer Leitstelle die Aufgabenwahrnehmen durch die andere Leitstelle gewährleistet sein muss (Redundanzkonzept). Dies muss ohne Einweisungen und/oder technische Erläuterungen geschehen. Einsatzkräfte beider Leitstellen müssen durch gleiche Ausstattungen und Betriebsabläufe beider Leitstellen in die Lage versetzt werden, bei Bedarf die Leitstelle zu wechseln und dort ohne Zeitverzögerung und Einweisung einsatzfähig sein zu können und von dort die Einsatzkräfte zu disponieren. Für das Los 2 sollen Möblierung (Leitstellenbetriebstische sowie weitere spezifische Möblierung für die Leitstellentechnik), Hardware (z.B. Bildschirme, Server, Medientechnik, HMI), Lizenzen (z.B. Einsatzleitsystem, Kommunikationssystem) sowie Wartungs- und Supportleistungen beschafft werden, die für die Erweiterung und den Ausbau des bereits bestehenden Leitstellenverbundes - d.h. eines Gesamtsystems- erforderlich sind. Aus dem vorgegebenen Bestand müssen vorhandene Softwarelizenzen und Funktionalitäten der Leitstelle übernommen werden, sodass die technische, funktionale und operative Kompatibilität mit der Leitstelle der Stadt Bochum weiterhin gewährleistet ist. Bei den Möbeln, die in der neuen Leitstelle verbaut werden, handelt es sich um hochspezielle Möbel. In diese wird Technik und zahlreiche weitere Komponenten (spezifische Komponenten der Leitstellentechnik, Monitore, Beleuchtung) eingebaut, sodass eine enge Verzahnung zwischen Möblierung und der spezifisch zu liefernden Technik besteht und hohe ergonomische Anforderungen erfüllt werden. Aufgrund der gegenseitigen Redundanz im Leitstellenverbund besteht die Notwendigkeit einer einheitlichen Mensch-Maschine-Schnittstelle (HMI) im gesamten Leitstellenverbund, die sich bis auf die Ebene der Arbeitsplätze zieht. Die Leistungen, die in diesem Los zu erbringen sind, umfassen insbesondere: - Lieferung und Installation der Hardware und Software für die IT-Plattformen und die IT-Netzwerke als Basis für die Systeme der Leitstelle. - Lieferung und Installation der Hardware und Software für die Ausstattung der Arbeitsplätze mit technischen Komponenten für das Einsatzleitsystem und das Kommunikationssystem. - Lieferung und Installation von Medientechnik mit mehreren Großbildanzeigen und Monitoren. - Lieferung und Installation des Wachenalarms für die neue HFRW. - Lieferung und Installation von Leitstellentischen und spezifischen Möbeln. - Lieferung und Installation von Komponenten zur Stromversorgung und für die passive Netzwerktechnik. - Übernahme aller Lizenzen aus dem Bestand sowie deren Erweiterung und Anpassung an das Mengengerüst der neuen Leitstelle. - Übernahme aller Funktionalitäten und Schnittstellen aus dem Bestand sowie deren Ergänzung und Anpassung an die Anforderungen der neuen Leitstelle. - Integration der weiter zu verwendenden Systeme für das Einsatzleitsystem, das Kommunikationssystem, das Multimediasystem und die digitale Alarmierung sowie aller zugehörigen Schnittstellen in die Leitstelle. - Inbetriebsetzung der Leitstelle und die Durchführung von Tests zur Sicherstellung der Funktionalität für die neue HFRW inklusive Wachenalarm - Herstellung und Einrichtung der Vernetzung mit der Leitstelle der BF Bochum (u.a. Datenübertragung, Rollen- und Rechtemanagement). - Durchführung der Abnahme für die Leitstelle mit dem Standort der neuen HFRW in Herne als Teil des Leitstellenverbundes.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
Der Auftrag ist auszuführen, bis sämtliche Leistungen erbracht / abgenommen sind.
Optionen
Vorgesehen sind optionale Leistungen im geringen Umfang. Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen: - Demontage und Entsorgung der alten Leitstellentechnik, - Integration LST in BIM-Planung, - SSD-Speicher mit SAS-Anbindung, - Storage System DMZ als SAN, - Ausstattung weiterer Arbeitsplätze … ganz lesenVorgesehen sind optionale Leistungen im geringen Umfang. Es handelt sich dabei um die folgenden Leistungen: - Demontage und Entsorgung der alten Leitstellentechnik, - Integration LST in BIM-Planung, - SSD-Speicher mit SAS-Anbindung, - Storage System DMZ als SAN, - Ausstattung weiterer Arbeitsplätze mit gebogenen Monitoren, - Lieferung der Alarm-Drucker, - Einbau Touchscreen-Panel, - Bediengerät Notebene ELA, - Leitstellen-Stühle, - Oberflächen schalldämpfend sowie - Rollwagen mit Whiteboard-Tafeln.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seine … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. . Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Etwaige Vergabeverstöße sind nach § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB 10 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen. § 135 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VHJY6 Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das benannte "Tag des Vertragsabschlusses" ist das Datum der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt. Der Abschluss des Vertrages erfolgt erst nach Ablauf der Wartefrist nach § 135 Abs. 3 GWB.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Frequentis Deutschland GmbH, Langen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Herne

Alle 2 offenen Ausschreibungen von Stadt Herne, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 325 (Fernmeldebedarf) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

54vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung deca568d-f3bc-4cf7-9a44-92cc3e66ca82.