Stadt Griesheim, -Betreuung von Geflüchteten in Griesheim-, Beratung und Betreuung von Geflüchteten
Stadt Griesheim · Griesheim, Hessen
Aktenzeichen Betreuung von Geflüchteten_2027_001veröffentlicht 19.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hessen.
- Linienbündel „Bad Schwalbach / Aar“ (Los 1), Linienbündel „Rheingau-Ost“ (Los 2), Linienbündel „Taunusstein“ (Los 3)Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH · TaunussteinFrist 07.12.2026
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- Starkenburg-Gymnasium, Heppenheim - Mittagsversorgung und Bewirtschaftung KioskEigenbetrieb Schule und Gebäudewirtschaft Kreis Bergstrasse · 64646 HeppenheimFrist 18.11.2026
- Unterstützung der beruflichen Eingliederung durch Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in einem Bewerbungscenter – in TeilzeitZentrale Auftragsvergabestelle des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Kreisagentur für Beschäftigung · 00000 DarmstadtFrist 14.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Griesheim64347, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 50 Tagen
- Heute
Beschreibung
Betreuung von Geflüchteten in Griesheim an externen Dienstleister
Gegenstand nach CPV
- 85320000Dienstleistungen im SozialwesenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Grundlage ist die Punktebewertung für das Wertungskriterium QualitätQualität Beschreibung: 1 Grundlage der Punktebewertung für das Wertungskriterium Qualität: Die Qualität wird gemessen an a) den konzeptionellen Vorstellungen zur Einbindung des Sozialraums und der Netzwerkarbeit inSüdhessen (maximal 5 Punkte) b) den konzeptionellen Vorstellungen hinsichtlich Vorsorge (Frühwarnsystem) bzw. des Umgangs undVorgehens mit „Besonderen Vorkommnissen“ in der Einrichtung (Gewalt, Missbrauch,Gesundheitsgefährdung) (maximal 5 Punkte) c) dem Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern (maximal 1 Punkt) d) dem Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen (maximal 1 Punkt) e) dem Verständnis von Gremienarbeit (maximal 1 Punkt) f) der Verfügbarkeit von Sprachenkenntnissen (maximal 3 Punkte) Die konzeptionellen Vorstellungen in Unterkriterien a) und b) werden jeweils wie folgt bewertet: sehr hohe Betreuungsqualität zu erwarten 5 Punkte hohe Betreuungsqualität zu erwarten 4 Punkte befriedigende Betreuungsqualität u erwarten 3 Punkte ausreichende Betreuungsqualität zu erwarten 2 Punkte ungenügende Betreuungsqualität zu erwarten 1 Punkt notwendige Betreuungsqualität nicht zu erwarten 0 Punkte Zur Beurteilung der konzeptionellen Vorstellungen sind die im Folgenden genannten Aspekte relevant. Zu a) Für die Einbindung des Sozialraums und der Netzwerkarbeit in Südhessen: • konzeptionelle Ausführungen • Darstellung des Netzwerks und seiner Akteure o Strukturen des Netzwerks o Spezifika des Netzwerks • Passgenaue Anwendung des Netzwerks auf die jeweilige Zielgruppe Zu b) Für die Vorsorge (Frühwarnsystem) bzw. den Umgang und Vorgehen mit „BesonderenVorkommnissen“ in der Einrichtung (Gewalt, Missbrauch, Gesundheitsgefährdung): • Ansätze zur Prävention (Vorsorge) o Herangehensweise (Bedingungen, Grundlagen, Mittel) o Praktischer Bezug • Handlungsweise bei besonderen Vorkommnissen o Kenntnis des systemischen Umfelds (Bedingungen und Akteure) o Konkrete Handlungsstrategien Zu c) – e) Das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern, der Unterstützung von Kindernund Jugendlichen und der Gremienarbeit wird jeweils wie folgt bewertet: erkennbar gutes Verständnis 1 Punkt unzureichendes Verständnis 0 Punkte Zur Beurteilung des Verständnisses sind die im Folgenden genannten Aspekte relevant. Page 5/9 Zu c) Für das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Eltern: • Konzeptionelle Ausführungen • Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen Zu d) Für das Verständnis hinsichtlich der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen: • Konzeptionelle Ausführungen • Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen Zu e) Für Verständnis von Gremienarbeit: • Konzeptionelle Ausführungen • Praktischer Bezug und / oder Erfahrungen Zu f) Die Verfügbarkeit von Fremdsprachenkenntnissen (FSK) wird wie folgt bewertet: keine ausreichenden FSK 0 Punkte ausreichende FSK (Englisch /Französisch) 1 Punkt befriedigende FSK 2 Punkte sehr gute FSK 3 Punkte Als ausreichend werden Fremdsprachenkenntnisse mindestens in Englisch und Französischangesehen. Als befriedigend gelten Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch sowie mindestens in 2der folgenden Sprachen (mindestens B2/C1, besser noch Muttersprachler-Niveau): Arabisch, Dari,Farsi, Urdu, Tigrinja, Amharisch und Somalisch. Als sehr gut gelten Fremdsprachenkenntnisse in Englisch und Französisch sowie mindestens in 5 derfolgenden Sprachen (mindestens B2/C1, besser noch Muttersprachler-Niveau): Arabisch, Dari, Farsi,Urdu, Tigrinja, Amharisch, Somalisch, Türkisch und Russisch. Für die Bewertung der Qualitätskriterien ist eine Ausarbeitung im Umfang von maximal 10 Seiten DINA4, in der auf die 6 genannten Qualitätskriterien eingegangen wird, mit dem Angebot einzureichen.Anlagen sind zulässig, z.B. zum Nachweis des Netzwerks. Werden zu einem Qualitätskriterium keineErläuterungen gegeben, so wird dieses mit 0 Punkten bewertet. 2 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Die für das Kriterium Qualität maximal zu vergebenden Punkte sind bereits gewichtet auf …
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind … ganz lesenkürzer
Sieht sich ein Bewerber oder Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 3 GWB).Teilt der Auftraggeber dem Bewerber oder Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, oder bleibt er untätig, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf bei elektronischer Übermittlung erst 10 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB dem Auftraggeber durch die Vergabekammer zugestellt worden sein. Die Unwirksamkeit einer Auftragserteilung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Sozialkritischer Arbeitskreis Darmstadt e.V., Darmstadt | 3 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Griesheim
- Anschrift
- Wilhelm-Leuschner-Straße 75, 64347 Griesheim
- Kontakt
- info@
griesheim.de
Bei uns erfasst
- Betriebsführung und Stromlieferung Straßenbeleuchtung18.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (156 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V.8 Zuschläge
- KuBuS e.V.6 Zuschläge
- Creative Change e.V.4 Zuschläge
- gsm GmbH3 Zuschläge
- Arbeitskreis für Aus- und Weiterbildung (AAW) e.V.2 Zuschläge
- Diakonie Wetterau2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Ähnliche offene Ausschreibungen
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- 10036805.1-System Strengthening for Social ProtectionDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 13.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1086de73-eebe-4c25-bb31-1ca2bc141f57.