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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach - Konzeption, Planung, Umsetzung und Betrieb in Form eines Energie- und Wärmecontracting-Modells im Rahmen eines energetischen Gesamtkonzepts

Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach · Fellbach, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026/2487veröffentlicht 06.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 65 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis/Wirtschaftlichkeit30 %
  • Energetisches Gesamtkonzept inkl. Nachhaltigkeit10 %
  • Zeitliche Umsetzung20 %
  • Autarkiegrad10 %
  • Konzept zu Resilienz und Redundanz10 %
  • Betriebskonzept (inkl. Verfügbarkeit vor Ort und Aus-führungen zu steuerlichen Aspekten bei Nutzung des Klärgases)20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach
    vor 2 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Die Kläranlage Erbach des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Stadt Fellbach ("SEF") ist Teil der kritischen Infrastruktur und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Eine stabile, effiziente und zukunftsfähige Energieversorgung ist daher von zentraler Bedeutung, um Ausfälle zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund steigender Anforderungen an Energieeffizienz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit plant die SEF, für die Kläranlage Erbach mit einem Partner ein energetisches Gesamtkonzept zu entwickeln und umzusetzen, welches sowohl die Wärme- als auch die Stromerzeugung betrifft. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die SEF die Vergabe von Leistungen der Konzeption, Planung und Umsetzung eines zusammenhängenden Energieversorgungskonzepts für die Kläranlage Erbach in Fellbach sowie die anschließende Belieferung mit Wärme sowie Strom in einem Contracting-Modell.

Beschreibung des Loses

Das Konzept soll unter Berücksichtigung der EU-Kommunalabwasser-Richtlinie (RL 2024/3019) erarbeitet werden und insbesondere folgende Elemente umfassen: - Verstromung des anfallenden Klärgases (z. B. durch Installation eines oder mehrerer Blockheizkraftwerke, einschließlich der Prüfung einer möglichen netzautarken Betriebsweise). - Installation eines Erdgaskessels zur Abdeckung von Spitzenlasten im Wärmebedarf bzw. als Redundanzsystem bei einem Ausfall der Hauptwärmeerzeugung. - Direkte Nutzung des erzeugten Stroms innerhalb der technischen Anlagen der Kläranlage. - Prüfung und gegebenenfalls Umsetzung einer weiteren Photovoltaikanlage. - Evaluierung und mögliche Integration eines Batteriespeichers zur Erhöhung des Autarkiegrads. Die SEF verfolgt das Ziel eines technisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzepts, das insbesondere der Reduktion von Emissionen dient und die Versorgungssicherheit erhöht. Die SEF legt großen Wert auf ein hohes Maß an Autarkie sowie eine stabile Versorgung. Im Rahmen des Betriebskonzepts sind daher insbesondere auch Maßnahmen zur Ausfallsicherheit sowie die Vor-Ort-Verfügbarkeit des Personals für den Anlagenbetrieb darzustellen. Es ist eine Betriebszeit von 15 Jahren, ggf. mit Verlängerungsoption, vorgesehen. Die Bieter haben im Vergabeverfahren ein umfassendes technischen und wirtschaftliches Konzept zu erarbeiten, das die vorstehenden Rahmenbedingungen berücksichtigt. Für das Projekt ist folgender Zeitplan vorgesehen: - ab Dezember 2026: Vertiefung des Konzepts, Planung und Ausführungsbeginn (mind. Bestellung Komponenten); eine Herstellung der Voraussetzungen nach § 6 I Nr. 1 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ist möglich - ab Januar 2027: bauliche Umsetzung - spätestens zum Juli 2027: Inbetriebnahme. Status quo: Die Kläranlage Erbach hat in der Vergangenheit zwei Klärgas-BHKW betrieben, die seit November 2024 außer Betrieb sind. Übergangsweise wird derzeit ein gemietetes Klärgas-BHKW mit einer elektrischen Leistung von 100 kW eingesetzt. Die Abdeckung der thermischen Spitzenlast erfolgt aktuell über einen Gaskessel mit einer Leistung von 350 kW, der jedoch erneuerungsbedürftig ist. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der SEF ein erhebliches Interesse an einer sehr raschen Projektumsetzung. Auf dem Dach der Kläranlage ist bereits eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 61 kWp vorhanden. Darüber hinaus ist seitens der Stadtentwässerung Fellbach vorgesehen, die bestehenden Klärgasspeicher zu sanieren. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Preis/WirtschaftlichkeitGewichtung (Punkte, genau) 300Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Qualität
Energetisches Gesamtkonzept inkl. NachhaltigkeitGewichtung (Punkte, genau) 100Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Qualität
Zeitliche UmsetzungGewichtung (Punkte, genau) 200Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Qualität
AutarkiegradGewichtung (Punkte, genau) 100Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Qualität
Konzept zu Resilienz und RedundanzGewichtung (Punkte, genau) 100Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Qualität
Betriebskonzept (inkl. Verfügbarkeit vor Ort und Aus-führungen zu steuerlichen Aspekten bei Nutzung des Klärgases)Gewichtung (Punkte, genau) 200Nähere Einzelheiten erhalten die ausgewählten Bieter mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Eignung6 von 6 angegeben

Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Energieliefercontracting).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: D … ganz lesenEigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis eines Referenzprojekts aus den vergangenen fünf Jahren über Energieliefercontracting. Die Inbetriebnahme der Anlage darf nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgt sein. Es muss ein mindestens 12-monatiger Regelbetrieb nachgewiesen werden. Hinweise: Di … ganz lesenEs gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis eines Referenzprojekts aus den vergangenen fünf Jahren über Energieliefercontracting. Die Inbetriebnahme der Anlage darf nicht vor dem 1. Januar 2021 erfolgt sein. Es muss ein mindestens 12-monatiger Regelbetrieb nachgewiesen werden. Hinweise: Die geforderte Mindestreferenz ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Projektbezeichnung, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Kurze Projektbeschreibung, - Zeitpunkt der Inbetriebnahme, - Betriebszeitraum, - versorgte Einrichtungen, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (fakultativ) Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht. Auswahl der Bewerber: Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird unter den Bewerbern anhand der Mindestreferenz gemäß Ziffer 4.4 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht. Die Referenz wird wie folgt bewertet (max. 10 Punkte möglich): Kriterium "Aktualität" Die Inbetriebnahme erfolgte nach dem 31.12.2022 5 Punkte Die Inbetriebnahme erfolgte vor dem 1.1.2023 0 Punkte Kriterium "Versorgte Einrichtungen" Die Leistungserbringung erfolgte für Gebäude/Einrichtungen der öffentlichen Hand oder Gebäude/Einrichtungen von Gesellschaften mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung 5 Punkte Die Leistungserbringung erfolgte für Gebäude/Einrichtungen der kritischen Infrastruktur 5 Punkte Die Leistungserbringung erfolgte für andere Gebäu-de/Einrichtungen 0 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeins … ganz lesenLeistung: Für Bewerbergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft, (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstr. 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz …
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQYF# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die si … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZMQYF# (1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Stadt Fellbach. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fellbach
Anschrift
Marktplatz 1, 70734 Fellbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 67d6db91-1117-4736-9218-7cbe6437645d.