Stadt Dissen aTW / Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen
Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Dissen aTW · Osnabrück, Niedersachsen
Aktenzeichen #1veröffentlicht 14.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2024 – 31.07.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Osnabrück49082, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.niedersachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über vergabe.niedersachsen.de
- Vertragsbeginnvor 27 MonatenLaufzeit bis 31.07.2028
- Heute
Beschreibung
Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen
Beschreibung des Loses
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Dienstleistungsauftrages über die Bewirtschaftung der Pausen- und Mittagsverpflegung in der Schulmensa des Schulzentrums Dissen.
Die Mensa befindet sich auf dem Gelände des Schulzentrums Dissen, Jahnstr. 7, 49201 Dissen aTW und versorgt die dort beschulten Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder der Kindertagesstätten in Dissen aTW. Die Stadt Dissen aTW verfügt über eine Grundschule, eine integrierte Gesamtschule sowie sechs Kindertagesstätten (davon zwei in kommunaler Trägerschaft). Eine weitere Kindertagesstätte befindet sich in Planung und ist derzeit mit einer Übergangsgruppe vertreten. Ein Oberstufengebäude ist in Planung, perspektivisch sind auch noch weitere Kindertagesstätten angedacht.
Die Bewirtschaftung der Mensa ist ausgerichtet auf eine Frisch- und Mischküche sowie einen Kioskbetrieb. Gesucht wird eine Auftragnehmerin/ ein Auftragnehmer mit hinreichender Großküchen-Erfahrung. Erfahrungen im Bereich der Schulverpflegung wären gut, sind aber nicht zwingend erforderlich.
Die Mensaverpflegung ist den rund 990 Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal des Schulzentrums Dissen im Rahmen einer Mittagsverpflegung zu den Schulzeiten anzubieten. Weiterhin sind die Kindertagesstätten in Dissen aTW mit rund 150 Krippenkindern und 350 Kindergartenkindern zu beliefern. Die Schließzeiten der Schulen während der Ferien/ Brückentage sind zu beachten. Die Bereitstellung/Lieferung der Mittagsverpflegung an die Kindertagesstätten während Ferienzeiten und Brückentagen, sind mit den Leitungen der Kindertagesstätten abzustimmen. In den Schulen ist die Teilnahme am Mittagessen für die Jahrgänge eins bis sechs (rund 610 Schülerinnen und Schüler) verpflichtend. Im Bereich der Kindertagesstätten ist das Mittagessen nur für die Krippenkinder verpflichtend. In der Praxis nehmen jedoch auch viele der Kindergartenkinder regelmäßig am Mittagessen teil. Nach einer Hochrechnung beläuft sich die Zahl der ausgegebenen Mittagessen in allen Dissener Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) auf ca. 7.600 Essen pro Monat. Die Anzahl der benötigten Essen wird morgens täglich durch die Kindertagesstätten mitgeteilt. Im schulischen Bereich werden im Durchschnitt ca. 3.600 Mittagessen pro Monat ausgegeben. Die Öffnungszeiten der Schulmensa (Schüler*innen essen in mehreren Schichten) und des ausdrücklich gewünschten Kioskbetriebes sind nach Absprache mit den Schulleitungen sicherzustellen. Die Organisation des Mensabetriebes muss auf den Schulablauf abgestimmt sein und ein ruhiges, ungestörtes Essen ohne vermeidbare Wartezeiten gewährleisten. Es muss eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Sie hat den DGE-Standards (Anlagen 4 & 5) zu genügen, d.h. die Versorgung mit Nährstoffen, die einen Bei- trag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit leisten. Grundsätzlich ist jeden Tag ein Salatteller anzubieten. Eine Auswahl zwischen vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen wäre wünschenswert. Die An- und Abmeldungen zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung müssen am selben Tag bis 09:00 Uhr erfolgen können.
Die Abrechnung der ausgegebenen Mittagessen erfolgt monatsweise über die Stadt Dissen aTW bzw. im Falle der Belieferung von nichtkommuna- len Kindertagesstätten direkt mit dem jeweiligen Träger. Ein Abrechnungsprogramm (Chipsystem mit Geldaufladefunktion) steht an den Schulen zur Verfügung, welches von dem AN selbstständig zu pflegen und zu verwalten ist.
Der Pächter stellt dem Verpächter vierteljährlich die Daten zur Abrechnung der Essensgutscheine über "Bildung und Teilhabe" und den "Familienpass" als Excel-Liste zur Verfügung. Die Stadt Dissen aTW als Schulträger schließt mit dem AN einen Pachtvertrag über die Nutzung der Mensaküche einschließlich der im Besitz der Stadt Dissen aTW befindlichen Gerätschaften ab. Ein Muster-Pachtvertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die monatliche Pacht beläuft sich auf 1.500,00 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die Nebenkosten sind vom Pächter zu tragen.
Der Speiseraum der Mensa ist mit ca. 260 Sitzplätzen ausgestattet. Die Kosten der Reinigung des Speiseraumes im Anschluss an den täglichen Mensabetrieb trägt der AN. Der Stadt Dissen aTW obliegt die bauliche Unterhaltung der Räumlichkeiten und Instandhaltung der vorhandenen Gerätschaften und des Mobiliars. Die ordnungsgemäße Reinigung des Küchen-, Wirtschafts- und Personalbereichs erfolgt auf Kosten und in Verantwortung des AN. Außerdem sind vor Aufnahme des täglichen Mensabetriebes grobe Verunreinigungen im Speiseraum zu beseitigen. Weiterhin muss von ihm die nachweislich ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste und des sonstigen Abfalls sichergestellt werden. Der AN ist für die Einhaltung sämtlicher das Unternehmen oder den Dienstleistungsauftrag direkt oder indirekt betreffenden Vorschriften und behördlichen Auflagen (u.a. Hygienepläne) verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln.
Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages wird auf 48 Monate geschlossen. Beginn der Laufzeit ist der 01.08.2024; Ende der Laufzeit ist der 31.07.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Vertragsverlängerung muss die Stadt Dissen aTW dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2027 schriftlich erklären. Der Dienstleistungsauftrag kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Ablauf des Schuljahres gekündigt werden.
Gegenstand nach CPV
- 55524000Verpflegungsdienste für SchulenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124)
- Kriterium
- 1. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 1 - 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Kriterium
- Einzureichende Unterlagen: - Referenzliste (mit dem Angebot vorzulegen): Als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind geeignete / vergleichbare Referenzen über in den letzten fünf Jahren ausgeführte Aufträge mit Angabe o der Art der Leistung, o des Auftragswertes, o des Leistungszeitpunktes o der Bezeichnung des öffentlichen oder privaten Auftraggebers anzugeben.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2024
- Vertragsende
- 31.07.2028
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages wird auf 48 Monate geschlossen. Beginn der Laufzeit ist der 01.08.2024; Ende der Laufzeit ist der 31.07.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Vertragsverlängerung muss die Stadt Dissen aTW dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2027 schriftlich erklären.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.niedersachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 DAYS
- Angebotsöffnung
- angegeben
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird u.a. auf folgende Bestimmungen hingewiesen: Es muss eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Sie hat den DGE-Standards zu genügen, d.h. die Versorgung mit Nährstoffen, die … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird u.a. auf folgende Bestimmungen hingewiesen: Es muss eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Sie hat den DGE-Standards zu genügen, d.h. die Versorgung mit Nährstoffen, die einen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit leisten. Grundsätzlich ist jeden Tag ein Salatteller anzubieten. Eine Auswahl zwischen vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen wäre wünschenswert. Die An- und Abmeldungen zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung müssen am selben Tag bis 09:00 Uhr erfolgen können. Die Abrechnung der ausgegebenen Mittagessen erfolgt monatsweise über die Stadt Dissen aTW bzw. im Falle der Belieferung von nichtkommunalen Kindertagesstätten direkt mit dem jeweiligen Träger. Ein Abrechnungsprogramm (Chipsystem mit Geldaufladefunktion) steht an den Schulen zur Verfügung, welches von dem AN selbstständig zu pflegen und zu verwalten ist.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:selbst#
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1FDAB43L Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1FDAB43L Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 15.01.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
- Kontakt
- vergabe@
lkos.de - Auskünfte
- Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Dissen aTWvergabe@
lkos.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Niedersachsen (0 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- VielfaltMenü GmbH6 Zuschläge
- apetito AG4 Zuschläge
- GFB Catering GmbH2 Zuschläge
- Kantine12 Gmbh2 Zuschläge
- Keine Angaben2 Zuschläge
- leckerbiss GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 23.01.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6a9b468b-7602-4a0b-864d-b9ca9569b957.