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Stadt Dissen aTW / Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen

Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Dissen aTW · Osnabrück, Niedersachsen

Aktenzeichen LKOS 2023 - 448veröffentlicht 18.03.2024Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 1019 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Osnabrück49082, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Präsentation60 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 32 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Dienstleistungsauftrag für den Betrieb der Mensa im Schulzentrum Dissen

Beschreibung des Loses

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist der Abschluss eines Dienstleistungsauftrages über die Bewirtschaftung der Pausen- und Mittagsverpflegung in der Schulmensa des Schulzentrums Dissen.

Die Mensa befindet sich auf dem Gelände des Schulzentrums Dissen, Jahnstr. 7, 49201 Dissen aTW und versorgt die dort beschulten Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder der Kindertagesstätten in Dissen aTW. Die Stadt Dissen aTW verfügt über eine Grundschule, eine integrierte Gesamtschule sowie sechs Kindertagesstätten (davon zwei in kommunaler Trägerschaft). Eine weitere Kindertagesstätte befindet sich in Planung und ist derzeit mit einer Übergangsgruppe vertreten. Ein Oberstufengebäude ist in Planung, perspektivisch sind auch noch weitere Kindertagesstätten angedacht.

Die Bewirtschaftung der Mensa ist ausgerichtet auf eine Frisch- und Mischküche sowie einen Kioskbetrieb. Gesucht wird eine Auftragnehmerin/ ein Auftragnehmer mit hinreichender Großküchen-Erfahrung. Erfahrungen im Bereich der Schulverpflegung wären gut, sind aber nicht zwingend erforderlich.

Die Mensaverpflegung ist den rund 990 Schülerinnen und Schülern sowie dem Schulpersonal des Schulzentrums Dissen im Rahmen einer Mittagsverpflegung zu den Schulzeiten anzubieten. Weiterhin sind die Kindertagesstätten in Dissen aTW mit rund 150 Krippenkindern und 350 Kindergartenkindern zu beliefern. Die Schließzeiten der Schulen während der Ferien/ Brückentage sind zu beachten. Die Bereitstellung/Lieferung der Mittagsverpflegung an die Kindertagesstätten während Ferienzeiten und Brückentagen, sind mit den Leitungen der Kindertagesstätten abzustimmen. In den Schulen ist die Teilnahme am Mittagessen für die Jahrgänge eins bis sechs (rund 610 Schülerinnen und Schüler) verpflichtend. Im Bereich der Kindertagesstätten ist das Mittagessen nur für die Krippenkinder verpflichtend. In der Praxis nehmen jedoch auch viele der Kindergartenkinder regelmäßig am Mittagessen teil. Nach einer Hochrechnung beläuft sich die Zahl der ausgegebenen Mittagessen in allen Dissener Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) auf ca. 7.600 Essen pro Monat. Die Anzahl der benötigten Essen wird morgens täglich durch die Kindertagesstätten mitgeteilt. Im schulischen Bereich werden im Durchschnitt ca. 3.600 Mittagessen pro Monat ausgegeben. Die Öffnungszeiten der Schulmensa (Schüler*innen essen in mehreren Schichten) und des ausdrücklich gewünschten Kioskbetriebes sind nach Absprache mit den Schulleitungen sicherzustellen. Die Organisation des Mensabetriebes muss auf den Schulablauf abgestimmt sein und ein ruhiges, ungestörtes Essen ohne vermeidbare Wartezeiten gewährleisten. Es muss eine alters- und schülergerechte, abwechslungsreiche sowie gesunde und vollwertige Mittagsverpflegung, die vor Ort zubereitet wird, angeboten werden. Sie hat den DGE-Standards (Anlagen 4 & 5) zu genügen, d.h. die Versorgung mit Nährstoffen, die einen Bei- trag zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit leisten. Grundsätzlich ist jeden Tag ein Salatteller anzubieten. Eine Auswahl zwischen vegetarischen und nicht vegetarischen Speisen wäre wünschenswert. Die An- und Abmeldungen zur Teilnahme an der Mittagsverpflegung müssen am selben Tag bis 09:00 Uhr erfolgen können.

Die Abrechnung der ausgegebenen Mittagessen erfolgt monatsweise über die Stadt Dissen aTW bzw. im Falle der Belieferung von nichtkommuna- len Kindertagesstätten direkt mit dem jeweiligen Träger. Ein Abrechnungsprogramm (Chipsystem mit Geldaufladefunktion) steht an den Schulen zur Verfügung, welches von dem AN selbstständig zu pflegen und zu verwalten ist.

Der Pächter stellt dem Verpächter vierteljährlich die Daten zur Abrechnung der Essensgutscheine über "Bildung und Teilhabe" und den "Familienpass" als Excel-Liste zur Verfügung. Die Stadt Dissen aTW als Schulträger schließt mit dem AN einen Pachtvertrag über die Nutzung der Mensaküche einschließlich der im Besitz der Stadt Dissen aTW befindlichen Gerätschaften ab. Ein Muster-Pachtvertrag ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Die monatliche Pacht beläuft sich auf 1.500,00 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer. Die Nebenkosten sind vom Pächter zu tragen.

Der Speiseraum der Mensa ist mit ca. 260 Sitzplätzen ausgestattet. Die Kosten der Reinigung des Speiseraumes im Anschluss an den täglichen Mensabetrieb trägt der AN. Der Stadt Dissen aTW obliegt die bauliche Unterhaltung der Räumlichkeiten und Instandhaltung der vorhandenen Gerätschaften und des Mobiliars. Die ordnungsgemäße Reinigung des Küchen-, Wirtschafts- und Personalbereichs erfolgt auf Kosten und in Verantwortung des AN. Außerdem sind vor Aufnahme des täglichen Mensabetriebes grobe Verunreinigungen im Speiseraum zu beseitigen. Weiterhin muss von ihm die nachweislich ordnungsgemäße Entsorgung der Speisereste und des sonstigen Abfalls sichergestellt werden. Der AN ist für die Einhaltung sämtlicher das Unternehmen oder den Dienstleistungsauftrag direkt oder indirekt betreffenden Vorschriften und behördlichen Auflagen (u.a. Hygienepläne) verantwortlich. Hierzu gehört insbesondere die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln.

Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages wird auf 48 Monate geschlossen. Beginn der Laufzeit ist der 01.08.2024; Ende der Laufzeit ist der 31.07.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Vertragsverlängerung muss die Stadt Dissen aTW dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2027 schriftlich erklären. Der Dienstleistungsauftrag kann mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist zum Ablauf des Schuljahres gekündigt werden.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
PräsentationGewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Dienstleistungsauftrages wird auf 48 Monate geschlossen. Beginn der Laufzeit ist der 01.08.2024; Ende der Laufzeit ist der 31.07.2028. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber einmalig um maximal 12 Monate verlängert werden. Eine Vertragsverlängerung muss die Stadt Dissen aTW dem Auftragnehmer spätestens bis zum 31.12.2027 schriftlich erklären.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1S94UY8Y Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1S94UY8Y Enthalten die Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bewerber- / Bieterfragen sind bis spätestens 15.01.2024 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages / Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Lernstandort Noller Schlucht gGmbH, Dissen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück
Kontakt
vergabe@lkos.de
Auskünfte
Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Stadt Dissen aTWvergabe@lkos.de

Bei uns erfasst

45Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

56vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (103 Lose mit Angabe)
799.784 €Zuschlagswert im Median
468.997 € – 2,18 Mio. €mittlere Hälfte, 16 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Niedersachsen (0 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.01.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 62e92ee2-f72b-4939-9ce6-ac5aaa2cc40f.