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Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule

Stadt Coesfeld · Coesfeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 26-024 VV-TWveröffentlicht 16.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 38 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
220 Tsd. €
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Konzept zur Herangehensweise20 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 52 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Coesfeld
    vor 45 Tagen
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 38 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen im Leistungsbild TGA für den Umbau und die Erweiterung der Laurentiusschule in Coesfeld zur pädagogischen und baulichen Neuausrichtung mit Blick auf die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMI).

Beschreibung des Loses

Leistungsgegenstand ist das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Der Planer übernimmt sämtliche Grundleistungen, ausgenommen der folgend beschriebenen Leistungen der Leistungsphase 7. Die Stadt Coesfeld übernimmt in der Leistungsphase 7 im Rahmen der Vergabeverfahren die Funktion der Vergabestelle und insoweit die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen inkl. Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Submission und sämtliche Bieterkommunikation. Darüber hinaus übernimmt sie die formale Prüfung der Angebote (nicht auch die technische und rechnerische Prüfung) sowie die Vergabedokumentation. Bei der Auftragserteilung wirkt sie mit. Es wird daher für gerechtfertigt gehalten, von der Vergütung für die Leistungsphase 7 einen Prozentsatz in Höhe von 2,25% abzuziehen, und zwar für die vollständige oder teilweise Übernahme von Aufgaben der Buchstaben b), c), e) und h). Dies ist bei der Honorarkalkulation zu berücksichtigen. Daneben werden Besondere Leistungen wie folgt beauftragt: Besondere Leistungen werden nur beauftragt, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Auftraggeber geht hinsichtlich des Anbaus und des Umbaus von einem Objekt nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt: - 400er-Kosten für den Anbau: 259 T EUR (brutto) - 400er-Kosten für den Umbau: 1,01 Mio. EUR (brutto) Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorar50 %
Konzept zur Herangehensweise20 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals30 %
Preis
HonorarEs wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseEs wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsEs wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den … ganz lesenAlle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bewerbergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen. 4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formulars III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 5. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Aus … ganz lesenDie unter diesem Abschnitt "Berufliche Risikohaftpflichtversicherung" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 6. Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR für Sachschäden (2-fach maximiert), 2 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert) und 500.000 EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert) oder eine entsprechende Absichtserklärung, das ein Abschluss im Falle der Zuschlagserteilung erfolgen wird. Hierfür ist das Formular V "Eigenerklärung zu der Berufshaftpflichtversicherung" zu verwenden. Mindeststandards: Die vorgenannte Anforderungen sind Mindestanforderungen und somit zwingend zu erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführt … ganz lesenDie unter diesem Abschnitt "Durchschnittlicher Jahresumsatz" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind: 7. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Umsatz des Unternehmens im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel ist im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant. Hierfür ist das Formular VI "Eigenerklärung zum vergleichbaren Umsatz" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übri … ganz lesenAlle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Durchschnittliche jährliche Belegschaft" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 8. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Ausführungen zu folgenden Angaben: (i) Firma, (ii) Hauptsitz des Unternehmens, (iii) Gründungsjahr, (iv) Geschäftsfelder des Unternehmens, (v) Erreichbarkeit im Notfall, (vi) Mitarbeiterstruktur. Hierfür ist das Formular VII "Eigenerklärung zum Unternehmen" zu verwenden und vollständig auszufüllen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solche … ganz lesenAlle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 9. Jeder Bewerber muss eine Eigenerklärung über mindestens zwei vergleichbare Unternehmensreferenzen einreichen, die jeweils folgende Mindestanforderungen (i) - (iv) kumulativ erfüllen müssen: (i) Die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbild "Technische Ausrüstung" gem. § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, bezogen auf mindestens die Fachplanung für Elektro, Heizung/Lüftung/Sanitär, (ii) Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbild "Technische Ausrüstung" nach HOAI, (iii) im Zuge der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Umnutzung von Schulgebäuden, insbesondere solchen mit komplexer technischer Ausstattung (z.B. Brandschutz-, Sicherheits- und Medientechnik), einschließlich An- und Umbauten, Sanierungen sowie funktionalen Erweiterungen (z.B. Mensen, Sporthallen, Ganztagsbereiche, Inklusions- und Förderräume), oder anderer vergleichbarer Referenzobjekte im Bildungsbereich, (iv) nicht länger als 8 Jahre seit Tag der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet wurden. Die Referenzen müssen eine kurze Beschreibung des Auftragsinhalts, die Angabe der anrechenbaren Kosten des Auftrags, den Auftraggeber inkl. Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten. Bei allen Referenzen muss die Ausführung abgerechnet sein. Referenzen, deren Abrechnung länger als 8 Jahre ab Datum der Bekanntmachung erfolgt ist, werden nicht gewertet. Hierfür ist das Formular VIII "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindestanforderungen: Es sind zwei Referenzen einzureichen, die jeweils die Mindestanforderungen (i) - (iv) kumulativ erfüllen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss. Die Anzahl der eingereichten Referenzen ist zudem im Rahmen der Reduzierungskriterien relevant.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
10. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer e … ganz lesen10. Ein Bewerber kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular IX zu benennen. Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichnete Unterlage (Formular VIII "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular X. Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden. Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Durchschnittlicher Jahresumsatz" bezeichnete Unterlage (Formular VI "Eigenerklärung zum vergleichbaren Umsatz") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft, (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iii) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XI. Hinweis zu Fall 3: Das Unternehmen wird in haftungsrechtlicher Hinsicht mit dem Zuschlagsempfänger als Gesamtschuldner behandelt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Reduzierungskriterien: Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1 … ganz lesenReduzierungskriterien: Nach der Eignungsprüfung aller Teilnahmeanträge durch den Auftraggeber werden höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien: Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: 1. Umsatz des Unternehmens im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel (Gewichtung: 20 %; insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden). 2. Anzahl der eingereichten Unternehmens-Referenzen, die die festgelegten Mindestanforderungen ((i) - (iv)) erfüllen (Gewichtung: 80 %; insgesamt können maximal 400 Punkte erreicht werden). Die vorgenannten Kriterien werden jeweils anhand einer Skala von 0-5 Punkten bewertet (0 Punkte = ungenügend, 1 Punkt = mangelhaft, 2 Punkte = ausreichend, 3 Punkte = befriedigend, 4 Punkte = gut, 5 Punkte = sehr gut). Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird sodann mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Daraus ergeben sich die für das jeweilige Kriterium erzielten Leistungspunkte. Für das Kriterium "Umsatz des Unternehmens im Bereich der Objektplanung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel" gilt: die volle Punktzahl erhalten Bewerber, die insoweit im Mittel 3 Mio. EUR oder mehr Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben. Die Punkte für die übrigen Bewerber werden dazu ins Verhältnis gesetzt. Für das Kriterium "Anzahl der eingereichten Unternehmens-Referenzen, die die festgelegten Mindestanforderungen ((i) - (iv)) erfüllen" gilt: Die Höchstpunktzahl von 5 Punkten wird im Bereich technische Leistungsfähigkeit erteilt, wenn mindestens sechs Unternehmens-Referenzen eingereicht werden, die jeweils die genannten Mindestanforderungen (i) - (iv) kumulativ erfüllen. Werden die genannten Anforderungen bei weniger als sechs Referenzobjekten erfüllt, erfolgt eine entsprechende Abwertung. Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid. Weitere Informationen sind der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags zu entnehmen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann verlängert werden bis die Leistungen vollumfänglich erbracht sind. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Optionen
Der Auftrag wird in Stufen vergeben. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss dieses Vertrages für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI zunächst mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Die 1. Stufe … ganz lesenDer Auftrag wird in Stufen vergeben. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss dieses Vertrages für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI zunächst mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Die 1. Stufe ist als Pauschalfestpreis anzubieten. Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber jederzeit die Option, hinsichtlich des vorstehend aufgeführten Leistungsbildes auch die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 in Textform zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind die folgend beschriebenen Leistungen der Leistungsphase 7: Die Stadt Coesfeld übernimmt in der Leistungsphase 7 im Rahmen der Vergabeverfahren die Funktion der Vergabestelle und insoweit die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen inkl. Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Submission und sämtliche Bieterkommunikation. Darüber hinaus übernimmt sie die formale Prüfung der Angebote (nicht auch die technische und rechnerische Prüfung) sowie die Vergabedokumentation. Bei der Auftragserteilung wirkt sie mit. Die Ausübung der Option zur Weiterbeauftragung nach der Stufe 1 bestimmt sich nach eigenem Ermessen des Auftraggebers an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit von weiteren finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien des Auftraggebers. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z.B. nur Leistungsphase 4) oder auch nur einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grund- oder Besondere Leistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine entsprechende Folgebeauftragung des AN frei. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Ingenieur-Vertrag zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Werkvertrag über die Erbringung einer Gebäudeplanung, TVgG NRW
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der i … ganz lesen1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMP7P# - Fortsetzung Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMP7P# - Fortsetzung Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 7. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt. 8. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen. 9. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 30.09.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f7f8e44-08f4-4d44-9904-cd2117e84eee.