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Stadt Coesfeld: Ausschreibung von Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für den Umbau und Erweiterung der Laurentiusschule

Stadt Coesfeld · Coesfeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 26-024 VV-TWveröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 38 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 34 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
220 Tsd. €
Laufzeit
36 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Honorar50 %
  • Konzept zur Herangehensweise20 %
  • Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 51 Tagen
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Fachplanungsleistungen im Leistungsbild TGA für den Umbau und die Erweiterung der Laurentiusschule in Coesfeld zur pädagogischen und baulichen Neuausrichtung mit Blick auf die Offene Ganztagsschule (OGS) und die Übermittagsbetreuung (ÜMI).

Beschreibung des Loses

Leistungsgegenstand ist das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI, Leistungsphasen 1 bis 8, für die Anlagengruppen 1 bis 8 gemäß § 53 Abs. 2 HOAI. Der Planer übernimmt sämtliche Grundleistungen, ausgenommen der folgend beschriebenen Leistungen der Leistungsphase 7. Die Stadt Coesfeld übernimmt in der Leistungsphase 7 im Rahmen der Vergabeverfahren die Funktion der Vergabestelle und insoweit die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen inkl. Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Submission und sämtliche Bieterkommunikation. Darüber hinaus übernimmt sie die formale Prüfung der Angebote (nicht auch die technische und rechnerische Prüfung) sowie die Vergabedokumentation. Bei der Auftragserteilung wirkt sie mit. Es wird daher für gerechtfertigt gehalten, von der Vergütung für die Leistungsphase 7 einen Prozentsatz in Höhe von 2,25% abzuziehen, und zwar für die vollständige oder teilweise Übernahme von Aufgaben der Buchstaben b), c), e) und h). Dies ist bei der Honorarkalkulation zu berücksichtigen. Daneben werden Besondere Leistungen wie folgt beauftragt: Besondere Leistungen werden nur beauftragt, soweit sie sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Die Arbeiten sind so zu planen und auszuführen, dass die Baumaßnahmen im laufenden Schulbetrieb erfolgen können. Auf die Belange der Schüler und des Lehrerkollegiums ist im Hinblick auf die Funktion des Gebäudes soweit als möglich angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Auftraggeber geht hinsichtlich des Anbaus und des Umbaus von einem Objekt nach § 11 HOAI aus und schätzt die anrechenbaren Kosten jeweils wie folgt: - 400er-Kosten für den Anbau: 259 T EUR (brutto) - 400er-Kosten für den Umbau: 1,01 Mio. EUR (brutto) Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Honorar50 %
Konzept zur Herangehensweise20 %
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals30 %
Preis
HonorarEs wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
Konzept zur HerangehensweiseEs wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualität
Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten PersonalsEs wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die Laufzeit des Vertrages kann verlängert werden bis die Leistungen vollumfänglich erbracht sind. Daher ist die Angabe der "Maximalen Verlängerung" hypothetisch. Maßgeblich ist die Laufzeit in dem Vertrag, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Optionen
Der Auftrag wird in Stufen vergeben. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss dieses Vertrages für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI zunächst mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Die 1. Stufe … ganz lesenDer Auftrag wird in Stufen vergeben. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Abschluss dieses Vertrages für das Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 Abs. 1, 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI zunächst mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 (Stufe 1). Die 1. Stufe ist als Pauschalfestpreis anzubieten. Darüber hinaus besteht für den Auftraggeber jederzeit die Option, hinsichtlich des vorstehend aufgeführten Leistungsbildes auch die Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 8 in Textform zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind die folgend beschriebenen Leistungen der Leistungsphase 7: Die Stadt Coesfeld übernimmt in der Leistungsphase 7 im Rahmen der Vergabeverfahren die Funktion der Vergabestelle und insoweit die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen inkl. Vertragsentwurf, Eignungs- und Zuschlagskriterien, die Submission und sämtliche Bieterkommunikation. Darüber hinaus übernimmt sie die formale Prüfung der Angebote (nicht auch die technische und rechnerische Prüfung) sowie die Vergabedokumentation. Bei der Auftragserteilung wirkt sie mit. Die Ausübung der Option zur Weiterbeauftragung nach der Stufe 1 bestimmt sich nach eigenem Ermessen des Auftraggebers an die zufriedenstellende Ausführung der Stufe 1, die Verfügbarkeit von weiteren finanziellen Mittel, verwaltungsinterne Entscheidungen und die Zustimmung der zuständigen politischen Gremien des Auftraggebers. Dabei ist der Auftraggeber berechtigt, einzelne Leistungsphasen (z.B. nur Leistungsphase 4) oder auch nur einzelne Leistungen aus Leistungsphasen (z. B. nur einzelne Grund- oder Besondere Leistungen einer Leistungsphase) gesondert zu beauftragen. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine entsprechende Folgebeauftragung des AN frei. Der AN hat keinen Rechtsanspruch auf Übertragung weiterer Leistungen. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Ingenieur-Vertrag zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen c/o Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der i … ganz lesen1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMV6J# - Fortsetzung Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4D6VMV6J# - Fortsetzung Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens - 6. Erfolgt keine Zuschlagserteilung auf das Erstangebot, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Verhandlungen in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Diejenigen Bieter, die zunächst nicht in die engere Wahl kommen und nicht zu einem Bietergespräch eingeladen werden, werden nicht sogleich vom Verfahren ausgeschlossen, sondern "on hold" gestellt. Diese Bieter bleiben an ihr Angebot gebunden und behalten die Chance zu einem verbesserten Angebot, falls sich ergibt, dass den zunächst in die engere Wahl gelangten Bietern der Zuschlag - gleich aus welchem Grund - nicht erteilt werden kann. 7. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlagen beigefügt. 8. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten" zu entnehmen. 9. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3c5fe5ce-7a68-4285-9624-fdd6f6199393.