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Stadt Bürstadt - Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt

Magistrat der Stadt Bürstadt · Bürstadt, Hessen

Aktenzeichen 60324-23veröffentlicht 08.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 813 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 109 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bürstadt68642, Landkreis Bergstraße, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Monatliche Pacht pro Endkundenvertrag und Kilowatt Wärmleistung40 %
  • Umsatzbeteiligung pro Monat10 %
  • Güte und Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts einschließlich Wirtschaftsplan10 %
  • Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit10 %
  • Güte und Qualität des Konzeptes zur Gewährleistung eines optimalen Kundenservice10 %
  • Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherung der Nachhaltigkeits- und Kosteneffizienzprämie einschließlich der Datenerhebung und -übermittlung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe eines Pacht- und Betriebsvertrages für das innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt

Beschreibung des Loses

Die Stadt Bürstadt hat im Zuge der Errichtung des Bildungs- und Sportcampus Bürstadt ein innovatives Heizsystem im Sinne eines sogenannten Wärmenetzes 4.0 planen und teilweise bereits errichten lassen, das derzeit von ihr betrieben wird. Ziel dieses durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geförderten Heizsystems ist die nachhaltige und CO2-neutrale Wärmeversorgung aller Gebäude des Bildungs- und Sportcampus und des Freibads sowie (künftig) angrenzender Liegenschaften. Im Rahmen einer ersten Stufe wurden ausschließlich städtische Abnehmer mit Wärme beliefert werden. Zukünftig sollen über das Wärmenetz weitere Liegenschaften auf dem Campus sowie - nach entsprechendem Ausbau - die Schillerschule sowie ggf. Privathaushalte im angrenzenden Wohngebiet beliefert werden. Die Stadt Bürstadt beabsichtigt, das von ihr teilweise bereits errichtete und zukünftig noch von ihr zu erweiternde innovative Heizsystem auf dem Bildungs- und Sportcampus Bürstadt (nebst angrenzenden Areal) an einen geeigneten Betreiber für einen Zeitraum von 10 Jahren zu verpachten, der sich seinerseits verpflichtet, das innovative Heizsystem zu betreiben und allen interessierte Endkunden im Konzessionsgebiet mit Wärme in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den Förderbedingungen zu versorgen. Der Betreiber muss folgende Leistungen erbringen: (1) Der Betreiber zahlt Pacht an die Stadt Bürstadt. (2) Die Anmietung der Infrastruktur sowie die Gewährleistung der Wärmeversorgung erfolgen auf das eigene wirtschaftliche und betriebliche Risiko des ausgewählten Betreibers, also ohne von der öffentlichen Hand zu zahlendem Entgelt. Es gehört zur Grundstruktur des Auftrags, dass der Betreiber sich durch die von ihm selbst erzielten Einnahmen aus dem Betrieb, also aus der Verwertung seiner Leistungen, refinanziert. (3) Der Betreiber muss Endkundendienste an die Anschlussinhaber im Konzessionsgebiet erbringen und sich hierzu eine entsprechende Vertriebs- und Servicestruktur aufbauen. (4) Die Endkundenpreise müssen sich im Rahmen marktüblicher Preise im Bundesvergleich bewegen und dürfen die durch den Förderbescheid des BAFA festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. (5) Die Einbringung weiterer Technik in die Bestandsinfrastruktur, soweit dies für die Erfüllung der ihm übertragenen Aufgabe notwendig oder für den Betreiber zweckdienlich ist. (6) Die Zähler und Zählerstandsmessung unter Verwendung der vorhandenen Infrastruktur. (7) Der Bezug und Kostentragen von Strom und sonstiger betriebsnotwendiger Energie, soweit dies auch die vorhandene Infrastruktur nicht sichergestellt ist. (8) Kommunikation und Abstimmung mit der Stadt Bürstadt hinsichtlich Planung, Rolloutplanung, Inbetriebnahmen etc. (9) Erbringen von Kundenservices für die Geschäftskunden und Privatkunden (Störungsannahme, managen von Trouble-Tickets, Meldung von Zwischenständen und Fehlerbehebungen je nach Kundentyp und SLA mit dem Kunden). (10) Realisierung des Netzbetriebes (24/7) zur Überwachung. (11) Realisierung des Fieldservices (24/7) für die Wartung und Reparatur des Netzes, der Kundenanschlüsse, innerhalb mindestens marktüblicher Reaktions- und Reparaturzeiten. Dazu muss der Anbieter entsprechende Ressourcen aufbauen, um einen 24h/7d-Service für die Wartung und Reparatur des Netzes zu realisieren. (12) Wartung, Instandhaltung und Kontrolle des Netzes und der Kundenanschlüsse sowie Instandsetzung unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, der behördlichen Auflagen sowie der vertraglichen Bestimmungen unter Einschluss der Beschaffung der notwendigen Ersatz- und Reservekapazitäten. (13) Konzeptionelle Vorbereitung notwendiger Investitionen sowie Verbesserungsmaßnahmen. (14) Erbringung von regelmäßigen Kennzahlen (Reports) für die Stadt Bürstadt nach Maßgabe der Förderbedingungen. (15) Mit der Ausführung der Leistungen soll schnellstmöglich nach dem Abschluss des Verfahrens begonnen werden. Einzelheiten werden zwischen den Vertragsparteien in einem Rahmenterminplan festgelegt, der die abschnittsweise Errichtung der Infrastruktur vorsieht. Dazu gelten - unbeschadet der ggf. darüber hinausgehenden Bindungen aus den anzubietenden und nach Maßgabe der Zuschlagskriterien zu bewertenden Konzepten - folgende Rahmenbedingungen: - Der Betreiber verpflichtet sich, sofort nach Zuschlagserteilung mit seinen Marketingkampagnen und seinem Vertrieb zu starten. - Der Betreiber muss an Informationsveranstaltungen der Stadt Bürstadt teilnehmen bzw. führt eigene Informationsveranstaltungen für die Bürger durch. Auch eine Präsenz bei Veranstaltungen und Messen wird gefordert. - Der Betreiber hat die Verpflichtung, bei Bedarf Gespräche mit Vereinen, Politik und sonst. Institutionen zu führen und auf Wunsch auch dort Informationsveranstaltungen durchzuführen - Die Pachtzeit beginnt mit dem Abschluss des Pacht- und Betriebsvertrages und endet einheitlich für das gesamte Konzessionsgebiet nach Ablauf von 10 Jahren. Das Verfahren wird als Dienstleistungskonzessionsverfahren im Sinne des GWB-Vergaberechts geführt. Es handelt sich nicht um ein Konzessionsverfahren der Vergabe eines Wegenutzungsrechts (Strom/Gas) im Sinne des EnWG. Die Bestandsinfrastruktur ist zu pachten und nicht zu erwerben. Die Anlage wird derzeit in ab- und sodann Betrieb genommen. Im Rahmen dieses Testbetriebes festgestellte Umstände, die Einfluss auf das hiesige Verfahren und/oder der Konzessionsgegenstand haben können, werden spätestens in der zweiten Stufe des Verfahrens benannt. Die leistungsbeschreibenden Vergabeunterlagen stehen insofern unter Vorbehalt. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Monatliche Pacht pro Endkundenvertrag und Kilowatt Wärmleistung40 %
Umsatzbeteiligung pro Monat10 %
Güte und Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts einschließlich Wirtschaftsplan10 %
Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit10 %
Güte und Qualität des Konzeptes zur Gewährleistung eines optimalen Kundenservice10 %
Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherung der Nachhaltigkeits- und Kosteneffizienzprämie einschließlich der Datenerhebung und -übermittlung20 %
Preis
Monatliche Pacht pro Endkundenvertrag und Kilowatt Wärmleistung
Preis
Umsatzbeteiligung pro Monat
Qualität
Güte und Qualität des Marketing- und Vertriebskonzepts einschließlich Wirtschaftsplan
Qualität
Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit
Qualität
Güte und Qualität des Konzeptes zur Gewährleistung eines optimalen Kundenservice
Qualität
Güte und Qualität des Konzeptes zur Sicherung der Nachhaltigkeits- und Kosteneffizienzprämie einschließlich der Datenerhebung und -übermittlung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus), 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5KR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
GGEW, Gruppen Gas und Elektrizitätswerk Bergstrasse AG, Bensheim1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Magistrat der Stadt Bürstadt
Anschrift
68642 Bürstadt
Kontakt
vergabestelle@goerg.de

Bei uns erfasst

10Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 650 (Versorgungsunternehmen) in Hessen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 4 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung acffa03a-8f86-4b2b-95ce-0186e415b05a.