Stadt Bernburg (Saale) - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung/Essensausgabe und Geschirrabwasch verschiedene Kitas - 12 Lose
Stadt Bernburg (Saale) · Bernburg (Saale), Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen OV-02725-KJFveröffentlicht 15.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.08.2025 – 30.07.2027
- Lose
- 12
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen-Anhalt.
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt StendalZentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · MagdeburgFrist 17.12.2026
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre01.08.2025 – 30.07.2027
- Lose
- 12Angebot auf bis zu 12, Zuschlag höchstens 12 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bernburg (Saale)06406, Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (64 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 55 %, Leistung und Qualität 45 %.
- Flächenleistung45 %
- Preis55 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 9,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5 Punkte |
| 25 % teurer | −11 Punkte |
| 50 % teurer | −18,3 Punkte |
| 100 % teurer | −27,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 18 Monatenüber evergabe.de
- Öffnung der Angebote 14:00 Uhrvor 18 MonatenStadt Bernburg (Saale), Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale), 2. OG, Raum 210
- Bindefrist endetvor 16 Monaten52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 30.07.2027
- Heute
Beschreibung
Stadt Bernburg (Saale) Gebäude- und Glasreinigung Kindertagesstätten Unterhalts-, und Grundreinigung, Essenausgabe- und Abwaschleistungen sowie Glasreinigung (12 Lose) für den Zeitraum 01.08.2025 bis 31.07.2027
Der Leistungsumfang beinhaltet:
Los 1 - Kita "Sonnenschein", OT Biendorf, Küchenleistungen für 2 Mahlzeiten am Tag (Frühstück und Mittagsversorgung) Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 561,86 m² (1x jährlich)
Los 2 - Kita "Poleyer Spatzen" Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 206,91 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen
Los 3 - Kita "Sonnenschein" OT Leau Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 158,74 m² (Leistungszeitraum 24 Monate)
Los 4 - Hortnebengebäude der GS "Franz Mehring" Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 227,36 m² (Leistungszeitraum 24 Monate)
Los 5 - Kita "Peißener Felmäuse", OT Peißen Zwischenreinigung des Kinderrestaurants, Gesamtreinigungsfläche 100,00 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 558,19 m² (1x jährlich)
Los 6 - Kita "Benjamin Blümchen" Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 933,90 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen
Los 7 - Kita "Marienkäfer" Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 956,50 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen
Los 8 - Kita "Fuhnestrolche" OT Baalberge Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 603,75 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Geschirrabwaschleistungen für eine Mahlzeit am Tag - Vesper
Los 9 - Hortnebengebäude "Fuhnekids" OT Baalberge, Umgehungsstraße 28 Unterhaltsreinigung, Gesamtreinigungsfläche 234,94 m² (Leistungszeitraum 3 Monate) Ausweichgebäude "Fuhnekids" OT Baalberge, Am Sportlerheim 1 A Unterhaltsreinigung, Gesamtreinigungsfläche 193,13 m² (Leistungszeitraum 22 Monate)
Los 10 - Kita "Grönaer Spatzen", OT Gröna Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 262,85 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen
Los 11 - Kita "Löwenzahn" Unterhalts-, und Grundreinigung, Gesamtreinigungsfläche 1.055,96 m² (Leistungszeitraum 24 Monate) Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen
Los 12 - Glas- und Fensterreinigung beidseitig mit Rahmen; insgesamt 4 Reinigungen im Vertragszeitraum
Kita "Sonnenschein", OT Biendorf - Reinigungsfläche 252,25 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Poleyer Spatzen", OT Poley - Reinigungsfläche 56,24 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Sonnenschein", OT Leau - Reinigungsfläche 60,21 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Hortnebengebäude "F. Mehring" - Reinigungsfläche 92,85 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Benjamin Blümchen" - Reinigungsfläche 431,43 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Marienkäfer" - Reinigungsfläche 564,34 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Fuhnestrolche", OT Baalberge - Reinigungsfläche 200,01 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Ausweichgebäude Hort "Fuhnekids", OT Baalberge - Reinigungsfläche 52,61 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Grönaer Spatzen", OT Gröna - Reinigungsfläche 65,56 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Kita "Löwenzahn" - Reinigungsfläche 569,37 m² / sind 2-mal jährlich zu reinigen
Gegenstand nach CPV
Lose12 Lose · Angebot auf bis zu 12 · Zuschlag höchstens 12 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kindertagesstätte "Sonnenschein" OT Biendorf Los 1 - Kita "Sonnenschein", OT Biendorf, Küchenleistungen für 2 Mahlzeiten am Tag (Frühstück und Mittagsversorgung) Grundreinigung | 2 Jahre | – |
| 2 | Kindertagesstätte "Poleyer Spatzen" OT Poley Los 2 - Kita "Poleyer Spatzen" Unterhalts- und Grundreinigung; Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen | 2 Jahre | – |
| 3 | Kindertagesstätte "Sonnenschein" OT Leau Los 3 - Kita "Sonnenschein" OT Leau Unterhalts- und Grundreinigung | 2 Jahre | – |
| 4 | Hortnebengebäude "Franz Mehring" Los 4 - Hortnebengebäude der GS "Franz Mehring" Unterhalts- und Grundreinigung | 2 Jahre | – |
| 5 | Kindertagesstätte "Peißener Feldmäuse" OT Peißen Los 5 - Kita "Peißener Felmäuse", OT Peißen Zwischenreinigung des Kinderrestaurants; Grundreinigung; Essenausgabe- und Geschirrab-waschleistungen | 2 Jahre | – |
| 6 | Kindertagesstätte "Benjamin Blümchen" Los 6 - Kita "Benjamin Blümchen" Unterhalts- und Grundreinigung; Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen | 2 Jahre | – |
| 7 | Kindertagesstätte "Marienkäfer" Los 7 - Kita "Marienkäfer" Unterhalts- und Grundreinigung; Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen | 2 Jahre | – |
| 8 | Kindertagesstätte "Fuhnestrolche" OT Baalberge Los 8 - Kita "Fuhnestrolche" OT Baalberge Unterhalts- und Grundreinigung; Geschirrabwaschleistungen für eine Mahlzeit am Tag - Vesper | 2 Jahre | – |
| 9 | Hortnebengebäude sowie Ausweichobjekt "Fuhnekids" OT Baalberge Los 9 - Hortnebengebäude "Fuhnekids" OT Baalberge, Umgehungsstraße 28 Unterhaltsreinigung bzw. Ausweichgebäude "Fuhnekids" OT Baalberge, Am Sportlerheim 1 A Unterhaltsreinigung | 2 Jahre | – |
| 10 | Kindertagesstätte "Grönaer Spatzen" OT Gröna Los 10 - Kita "Grönaer Spatzen", OT Gröna Unterhalts- und Grundreinigung; Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen | 2 Jahre | – |
| 11 | Kindertagesstätte "Löwenzahn" Los 11 - Kita "Löwenzahn" Unterhalts-, und Grundreinigung; Essenausgabe- und Geschirrabwaschleistungen | 2 Jahre | – |
| 12 | Glasreinigung Kitas und Horte Los 12 - Glas- und Fensterreinigung für alle Einrichtungen beidseitig mit Rahmen | 2 Jahre | – |
Bedingungen4 Gruppen von Losen
Lose 1, 5, 12
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.05.2025, 14:00 Uhr. Stadt Bernburg (Saale), Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale), 2. OG, Raum 210. Die Öffnung der Angebote findet ohne Bieteranwesenheit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhal … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot das digital ausgefüllte LV bei.
Lose 2, 4, 6, 7, 8, 10, 11
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- FlächenleistungRichtleistung
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.05.2025, 14:00 Uhr. Stadt Bernburg (Saale), Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale), 2. OG, Raum 210. Die Öffnung der Angebote findet ohne Bieteranwesenheit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhal … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot das digital ausgefüllte LV bei.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- FlächenleistungRichtleistung
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.05.2025, 14:00 Uhr. Stadt Bernburg (Saale), Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale), 2. OG, Raum 210. Die Öffnung der Angebote findet ohne Bieteranwesenheit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhal … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- In der Kita "Sonnenschein" im OT Leau wird das Bad voraussichtlich ab 10. August bis ein-schließlich November 2025 voll saniert, so dass die Kindertageseinrichtung in diesem Zeitraum nicht betrieben wird.
- Hinweis
- Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot das digital ausgefüllte LV bei.
Los 9
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- FlächenleistungRichtleistung
Eignung1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.07.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- 20.05.2025, 14:00 Uhr. Stadt Bernburg (Saale), Schlossstraße 11, 06406 Bernburg (Saale), 2. OG, Raum 210. Die Öffnung der Angebote findet ohne Bieteranwesenheit statt.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhal … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Hortgebäude des Hortes "Fuhnekids" im Ortsteil Baalberge wird ab Oktober 2025 für ca. 2 Jahre saniert. Die Hortkinder werden während der Bauphase in einem Ausweichobjekt betreut. Dieses befindet sich auch im Ortsteil Baalberge, in der Straße "Am Sportlerheim 1 A". Das Los 9 beinhaltet somit 2 … ganz lesenkürzer
Das Hortgebäude des Hortes "Fuhnekids" im Ortsteil Baalberge wird ab Oktober 2025 für ca. 2 Jahre saniert. Die Hortkinder werden während der Bauphase in einem Ausweichobjekt betreut. Dieses befindet sich auch im Ortsteil Baalberge, in der Straße "Am Sportlerheim 1 A". Das Los 9 beinhaltet somit 2 Objekte. Für die Reinigung in den beiden Objekten ist für die "Umgehungsstraße 28" mit 3 Monaten (August bis Oktober 2025) und für das Ausweichobjekt "Am Sportlerheim 1 A" mit 22 Monaten (Oktober 2025 bis Juli 2027) zu kalkulieren.- Hinweis
- Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot das digital ausgefüllte LV bei.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schlossgartenstraße 16, 06406 Bernburg (Saale)
- Kontakt
- vergabe.stadt@
bernburg.de
Bei uns erfasst
- Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge05.11.2026 · 2 Angebote
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- Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge15.10.2026
- Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge08.10.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Stadt Bernburg (Saale) - Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Kindertageseinrichtungen
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e2c65d7-8566-46d5-a55f-226aca2263b6.