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vergebenEU-weitDienstleistungen

Stadt Bamberg - Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet Bamberg

Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im auftrag von Bamberg Service/Abt. Straßen- und Brückenbau · Bamberg, Bayern

Aktenzeichen 6A-BS-016/2025veröffentlicht 10.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 480 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre01.01.2026 – 31.12.2035
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bamberg96049, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 28,6 %, Leistung und Qualität 71,4 %.

  • Qualitätskriterium71,4 %
  • Preiskriterium28,6 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,6 Punkte
25 % teurer−5,7 Punkte
50 % teurer−9,5 Punkte
100 % teurer−14,3 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 16 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 16 Monaten
  4. Bindefrist endet
    94 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2035
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Lichtsignalanlagen

Die Stadt Bamberg betreibt derzeit insgesamt rund 95 Lichtsignalanlagen (LSA) im Stadtgebiet. Lieferant hierfür ist die Firma Yunex (ehemals Siemens AG/Siemens Mobility GmbH). Diese verkehrstechnischen Einrichtungen sind in regelmäßigen Abständen zu warten und instand zu halten. Die nachfolgenden Leistungsbeschreibungen definieren die hierzu erforderlichen Arbeiten. Die Instandhaltung nach EN 12675, EN 12368, DIN VDE 0832, DIN 31051, DIN VDE 0105, DIN VDE 0100, DIN VDE V 0832-110, DIN VDE 0832-700, DIN VDE 0831 und RiLSA (nach bayrischen Einführungserlass) in ihren jeweils aktuellen Fassungen umfasst die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung, sie fällt zeit- sowie zustandsabhängig an. Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der Lichtsignalanlagen während der Vertragslaufzeit. Sie muss eine hohe Betriebssicherheit und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten. Die Wartung und Inspektion sind innerhalb der von der DIN 0832 vorgegebenen Zeiträume in den üblichen Arbeitszeiten, auszuführen. Die Prüfungsabstände sind einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Tragwerke, welche einer Überprüfung nach DIN 1076 unterliegen. Der Umfang der jeweils in den vorgeschriebenen Abständen auszuführenden Leistungen ist in einer elektronischen Instandhaltungsdokumentation festzuhalten. Neben den Normen, die in der VOB/C erfasst sind, sind auch alle übrigen relevanten Normen desDeutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) bzw. die in Deutschland eingeführten europäischen Normen DIN EN einzuhalten. Normentwürfe und Vornormen sind wie Normen zu behandeln. Ebenso gelten die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik. Die Kontrolle der Instandhaltung erfolgt durch die Stadt Bamberg vertreten durch den Eigenbetrieb Bamberg Service, Margaretendamm 40, 96052 Bamberg. Die Mengenangaben der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) beziehen sich auf einen Stichtag im Mai 2025. Im LV werden kleine Änderungen an Lichtsignalanlagen abgefragt diese noch nicht umgesetzt worden sind. Ein Anspruch auf vollständige Mengenerfüllung besteht grundsätzlich nicht. Das Entfallen von einzelnen Positionen berechtigt den AN nicht vom Rücktritt des Angebots. Mit Auftragsvergabe erhält der AN für den Zeitpunkt des Vertragsbeginn eine aktuelle Liste über die unmittelbar zu wartenden Anlangen Komponenten.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Referenz Wartungsarbeiten 6 Punkte Referenzprojekte Neubau 6 Punkte Instandhaltungsbericht 6 Punkte Reaktionszeit 8 Punkte Störleitstelle 6 Punkte Zentrale Ansprechperson 6 Punkte Managementsystem teil 1 6 Punkte Managementsystem Teil 2 6 Punkte Nachhaltigkeit 10 Punkte
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 40Preis

Eignung3 von 3 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das An … ganz lesenDie Eignung ist für die zu vergebende Leistung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder vorläufig durch die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung gem. FB 124 oder durch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl sind die im FB 124 oder der EEE genannten Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter auf die Fähigkeiten anderer Bieter zur Erfüllung des Auftrags, so ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärung nach FB 124 oder EEE auch für diese Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Das FB 124 liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Die EEE kann über den Link (www.evergabe-online.info/e-Vergabe/DE/5 Service/EEE/node_EEE.html) online ausgefüllt werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2035
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
94 Tage
Angebotsöffnung
15.07.2025, 10:00 Uhr. nur digitale Angebote zugelassen
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im auftrag von Bamberg Service/Abt. Straßen- und Brückenbau
Anschrift
Untere Sandstraße 34, 96049 Bamberg
Kontakt
vergabestelle@stadt.bamberg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 502 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4a3a311-2dcc-4bc0-9e6c-18cbd9440aa8.