Stadt Aachen - Vergabe von Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen | Metzgerstraße
Stadt Aachen · Aachen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 60310-25veröffentlicht 12.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Städteregion Aachen.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Aachen52064, Städteregion Aachen, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Angebotenes kalkulatorisches Brutto-Honorar40 %
- Qualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die projektbegleitende Beratungsleistung zur Ein-beziehung der Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 10 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Aachen, vertreten durch die Abteilung Tiefbau (FB 68/500), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI für das Projekt "Grundhafte Erneuerung der Metzgerstraße". Gegenstand der Maßnahme ist der Straßenvollausbau der Metzgerstraße im innerstädtischen Bereich. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn mit Asphaltbelag, die Herstellung von Parkflächen (Längsparkstreifen und Stellplätzen) mit Pflasterbelag sowie die Erneuerung der Gehwege mit Plattenbelag. Darüber hinaus ist die Pflanzung von ca. 20 neuen Straßenbäumen vorgesehen. Zur Maßnahme ist LPH 2 abgeschlossen und der zugehörige Planungsbeschluss gefasst. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines geeigneten und qualifizierten Ingenieurbüros mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 3 (exkl. 4) bis 9 mit zusätzlichen Leistungen im Zusammen-hang mit der Integration von Anforderungen aus dem GRIP-Förderprogramm (Näheres siehe sogleich). Die Vergütung der Grundleistungen erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die GRIP-bezogenen Leistungen werden als weitere besondere Leistungen pauschal vergütet. Die Stadt Aachen legt im GRIP-Förderprogramm (Green Responsible Innovative Procurement) besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten im Rahmen der Planung und Umsetzung. Der Auftragnehmer hat daher einen ganzheitlichen Planungsansatz zu verfolgen, die Ökobilanzierung unter Berücksichtigung externer Umwelteffekte sowie die Anwendung geeigneter Bewertungs- und Zertifizierungssysteme umfasst. Die Implementierung der GRIP-Anforderungen soll systematisch und integrativ erfolgen. Dazu zählen insbesondere: - die frühzeitige Einbindung ressourceneffizienter und klimafreundlicher Zielsetzungen in die Planungsstruktur, - die Durchführung von Variantenuntersuchungen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Ökobilanz, - die Anwendung eines CO2-Schattenpreises zur Bewertung externer Umwelteffekte, - die Nutzung geeigneter Softwaretools zur Nachhaltigkeitsbewertung, - die Einbindung qualifizierter Fachplaner für Nachhaltigkeit, - die transparente Dokumentation und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele über alle Leistungsphasen hinweg, einschließlich turnusmäßiger Zwischenberichte, - die Integration geeigneter Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabeunterlagen, einschließlich funktionaler Leistungsbeschreibungen, Nachweisführung und Auswahl geeigneter Vergabearten. Darüber hinaus ist die Planung in eine marktgerechte und innovative Vergabe der Bauleistungen zu überführen. Dabei sind die vergaberechtlichen Möglichkeiten (z. B. gewerkeweise Vergabe, Generalunternehmermodelle) angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein zentrales Ziel der Planung besteht darin, das nachgelagerte Vergabeverfahren zur Beschaffung der Bauleistungen so zu strukturieren und zu begleiten, dass die CO2-Emissionen in der Errichtungsphase - insbesondere durch Baumaschinen, Transporte und eingesetzte Materialien - systematisch erfasst und bewertet werden können. Die daraus resultierenden Umweltauswirkungen sollen auf Grundlage eines CO2-Schattenpreises bereits in der Bedarfsanalyse sowie bei der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes berücksichtigt und im Rahmen des Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterium verankert werden. Ebenso sind die Anforderungen nach Abschluss der Bauarbeiten zu reflektieren. Der voraussichtliche Projektzeitplan (Rahmenterminplan) stellt sich wie folgt dar: - Q4 2025: Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 9 - Q1 2026 - Q3 2026: Erstellung der Ausführungsplanung - Q3 2026: Ausführungsbeschluss und Vorbereitung der Vergabe - Q4 2026: Vergabe der Bauleistung - Q1 2027: Baubeginn - Q3/Q4 2027: Bauende Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt: - Stufe 1: Leistungsphasen 3 (exkl. 4) bis 7 (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe) - Stufe 3 (Optional): Leistungsphase 8, 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht nicht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Angebotenes kalkulatorisches Brutto-HonorarAngebotenes kalkulatorisches Brutto-Honorar (40 %)
- Qualität
- Qualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die projektbegleitende Beratungsleistung zur Ein-beziehung der Aspekte des Umwelt- und KlimaschutzesQualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die projektbegleitende Beratungsleistung zur Einbeziehung der Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes (60 %)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Der AG behält sich das Recht vor, den AN mit der Erbringung der folgenden weiteren Leistungen nach Maßgabe der näheren Beschreibung zu beauftragen (Optionsrecht): Stufe 3 (Optional): Leistungsphase 8, 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung) Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5JP#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kempen Krause Ingenieure, Aachen | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Aachen
- Anschrift
- Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen
- Kontakt
- vergabestelle@
goerg.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 03.11.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0e8661d-acdc-41c8-8354-84fda17003d6.