Zum Inhalt
Menü

Share Deal über den Erwerb der EK9 Objekt Aachen GmbH

Stadt Aachen · Stadt Aachen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 000veröffentlicht 05.03.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbSonstige, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Aachen beabsichtigt, ein „Haus der Neugier“ zu etablieren. Dieses soll zukünftig die Volkshochschule und die Stadtbibliothek beherbergen. Die beiden Institutionen möchten ihr Angebot verbinden und es in innovativer, unverwechselbarer Form neu ausrichten.

Das Haus der Neugier soll im ehemaligen Kaufhaus „Haus Horten“ in der Komphausbadstraße 10 entstehen. Das Gebäude wurde in den 1960er Jahren als Stahlbetonbau in der heutigen Aachener Fußgängerzone errichtet. Eigentümerin des Grundstückes ist die EK9 Objekt Aachen GmbH. Das Gebäude befindet sich derzeit im Rohbauzustand.

Unternehmensgegenstand der EK9 Objekt Aachen GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 18824, mit der Geschäftsadresse: Karmeliterstraße 10, 52064 Aachen, ist der Erwerb, die Verwaltung, das Halten, die Vermietung und Verpachtung, die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Aktivitäten, insbesondere in Aachen. Gesellschafter der EK9 Objekt Aachen GmbH sind die Landmarken AG mit einer Beteiligung von 94,9 % und Frau Prof. Dr. Ruth Kirschner-Hermanns mit einer Beteiligung von 5,1 %.

Die Stadt Aachen hat die EK9 Objekt Aachen GmbH von den Eigentümerinnen erworben („Share Deal“). Durch den Share Deal hat die Stadt Aachen die Unternehmensanteile erworben, wodurch sie Kontrolle über die Gesellschaft und deren Vermögenswerte sowie Verbindlichkeiten erlangt, während die EK9 Objekt Aachen GmbH bestehen bleibt. Zu den Vermögenswerten der EK9 Objekt Aachen GmbH gehören im Wesentlichen das Eigentum an dem Grundstück und dem Gebäude in der Komphausbadstraße 10, die vorliegende Bauantragsplanung für die Nutzung des ehemaligen Kaufhauses im Rahmen des Multi Use Konzeptes sowie die von der EK9 Objekt Aachen GmbH, tw. im Zuge der Verhandlungen, an externe Planer (vgl. Ziffer 8.1) beauftragte, noch nicht vollständig vorliegende Weiterentwicklung dieser Planung zur Nutzung des Gebäudes als ein „Haus der Neugier“ mit Volkshochschule und Bibliothek. Die Landmarken AG ist aufgrund des Unternehmenskaufvertrages außerdem verpflichtet, Schadstoffe (Austausch von asbesthaltigen Fassadenplatten) mit einem Auftragsvolumen im unteren fünfstelligen Bereich zu beseitigen oder die Stadt Aachen von den Kosten freizustellen.

Der unter Ziffer 6.1.2 angegebene Wert der Ausschreibung entspricht nicht dem Kaufpreis der EK9 Objekt Aachen GmbH. Aus geschäftlichen Gründen wird der Kaufpreis vertraulich behandelt.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 0000

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner auf die Ausschlussfristen des § 135 GWB hingewiesen. Nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet … ganz lesenDie Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Es wird ferner auf die Ausschlussfristen des § 135 GWB hingewiesen. Nach § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Wird innerhalb dieser Frist kein Nachprüfungsverfahren eingeleitet, kann die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages nicht festgestellt werden. Maßgebend für den Fristlauf ist der Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 701 (Immobiliendienste für Eigenbesitz) in Nordrhein-Westfalen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 3 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d08ba2ad-6f4b-4cc3-91ea-ab7ee6e19eef.