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Sport- und Kulturmitte Hedelfingen - Stuttgart Gebäudeplanung sowie Freianlagenplanung gemäß HOAI, Leistungsphasen 1-9

Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen VgV_SKM_Archveröffentlicht 17.03.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Sonstiges zweistufiges VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Stuttgart70178, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (190 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit hochbaulichem und freiräumlichen Realisierungswettbewerb (mit freiräumlichen Ideenteil) sollte ein Architektur- und ein Landschaftsarchitekturbüro für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle und der Stadtteilbibliothek gefunden werden. Der freiräumlichen Ideenteil befasste sich mit der Gestaltung einer Grünen Mitte für Hedelfingen.

Die Ausloberin stellte für Preise und Anerkennungen des Realisierungsteils einen Betrag von insgesamt 138.000,00 Euro (Netto) zur Verfügung, für den Ideenteil 40.000,00 Euro (Netto). Die Wettbewerbssummen waren auf Basis der RPW 2013 und HOAI 2021 ermittelt.

Beschreibung des Loses

Die Turn- und Versammlungshalle Hedelfingen ist stark sanierungsbedürftig. Zudem entspricht sie von den Spielfeldabmessungen, Sicherheitsaspekten sowie dem energetischen Standard nicht mehr den heutigen Anforderungen und lässt nur eine eingeschränkte sportliche und versammlungsrechtliche Nutzung zu. Eine Sanierung oder Erweiterung der bestehenden Halle wird als unwirtschaftlich angesehen. Die Stadtbezirke Hedelfingen und Wangen sind im Bereich des Vereins- und Allgemeinsports an Turn- und Sporthallen unterversorgt. Nach richtwertorientierter Bedarfsermittlung fehlen den beiden Stadtbezirken derzeit insgesamt 2,6 Übungseinheiten (eine Übungseinheit entspricht 405 m² Hallenfläche). Auch die tatsächliche Nachfrage nach zusätzlichen Hallenzeiten bestätigt den vorhandenen Fehlbedarf. Bei den vorgesehenen Sport- und Versammlungsflächen handelt es sich einerseits um die für die Stadtbezirke Hedelfingen und Wangen wichtigen Flächen für Vereins- und Freizeitsport, andererseits um die Wiederherstellung einer vielseitig nutzbaren Versammlungsstätte für den Bezirk Hedelfingen. Zudem hat sich bei der Abstimmung mit den örtlichen Sportvereinen gezeigt, dass ein zusätzlicher Sportgymnastikraum gut ausgelastet wäre. Auch im Hinblick auf den integrativen Ansatz der angebotenen Kampfsportangebote im Bezirk, wäre die feste Verortung der entsprechenden Vereinsangebote ein guter Baustein, diese Angebote, gegebenenfalls in der Begleitung von Jugendsozialarbeitern, weiter voran zu bringen. In den Oberen Neckarvororten Hedelfingen, Obertürkheim und Wangen wie auch in Birkach liegt neben dem Bedarf an Sporthallenflächen auch eine deutliche Unterversorgung an Bibliotheksangeboten für die dortige Bürgerschaft vor. Die als Richtgröße für eine ortsfeste Bibliothek geltende Einwohnerzahl von 8.000 Personen ist in Hedelfingen ebenso gegeben wie eine über dem Richtwert liegende Entfernung zum nächstgelegenen Bibliotheksstandort. Im Sinne der Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien ist eine räumliche Verankerung der Bibliothek vor Ort zudem geboten und eine starke Ausrichtung der Stadtteilbibliothek Hedelfingen auf die Kooperation mit Kindertagesstätten und Schulen geplant. Entsprechend wurde die Integration einer Stadtteilbibliothek für Hedelfingen in den Hallenneubau im Rahmen einer erweiterten Machbarkeitsstudie untersucht. Ein wesentlicher Faktor für die Standortentscheidung besteht darin, den benachbarten öffentlichen Festplatz und den angrenzenden Grünzug durch den Neubau planerisch mit einzubeziehen und dadurch wiederzubeleben. Die vorhanden großzügigen Freiflächen werden aktuell kaum genutzt und bedürfen einer Reaktivierung (Ideenteil). Die Flächen sollen dabei so restrukturiert werden, dass diese primär durch Bewegungs-, Spiel- und Aufenthaltsangeboten gestaltet werden, die in ihrer Planung auch den vielfältigen, kulturellen Nutzungsanforderungen nachkommt. Sie soll einen urbanen Freizeit-, Erholungs-, und Begegnungsort für Menschen jeden Alters schaffen und als Verbindung zwischen dem Neubau und dem Bürgerhaus dienen, sowie eine Erschließung der Otto-Hirsch Brücken zukünftig ermöglichen. Auf Grundlage eines VgV-Verfahrens inkl. Realisierungswettbewerb (mit Ideenteil) sollte die beste städtebauliche, architektonische, freiräumliche und funktionale sowie wirtschaftliche Lösung für die zu planende und zu realisierende Hochbaumaßnahme inklusive der gebäudezugehörigen Freiräume gefunden werden. Ziel war ein gestalterisch, konstruktiv und energetisch innovatives und nachhaltiges Gebäude, welches optimale Abläufe in Planung, Bau und Unterhalt garantiert.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Str. 100, 76173 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschr … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach elektronischer Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Hauptstätter Str. 66, 70178 Stuttgart
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 614de099-8f66-4e20-955e-63041f2d2631.