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Spezialbeförderung zu Schulen im Stadtgebiet Hoyerswerda

Landratsamt Bautzen · Bautzen, Sachsen

Aktenzeichen 24 120 3veröffentlicht 22.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 897 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
23 Monate05.08.2024 – 03.07.2026
Lose
9
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bautzen02625, Landkreis Bautzen, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassenja
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 108 Tage (71 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (111 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 30 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Bindefrist endet
    34 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 28 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 03.07.2026
    vor 27 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Bekanntmachung wiederholt nur den Titel. Eine längere Beschreibung steht in den Unterlagen.

Gegenstand nach CPV

Lose9 Lose

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
42
Beförderung von Kindern aus Richtung Königswartha

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
43
Beförderung von Kindern aus Richtung Großdubrau; Lohsa

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
45
Beförderung von Kindern aus Richtung Bautzen

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
46
Beförderung von Kindern aus Richtung Steinigtwolmsdorf; Neukirch/Lausitz; Doberschau

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
49
Beförderung von Kindern aus Richtung Radibor; Neschwitz, Königswartha

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
51
Beförderung von Kindern aus Richtung Ottendorf-Okrilla; Wachau; Königsbrück

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
53
Beförderung von Kindern aus Richtung Panschwitz-Kuckau; Kamenz

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
58
Beförderung von Kindern aus Richtung Kubschütz; Bautzen

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–
59
Beförderung von Kindern aus Richtung Kamenz; Bernsdorf

Spezialbeförderung von Schulkindern, welche aus gesundheitlichen Gründen bzw. wegen Unzumutbarkeit den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.

23 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
1. gültiger Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz(PBefG) oder Vorlage einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz; Hinweis: Wurden Ihre Genehmigungsurkunden vom Landratsamt Bautzen ausgestellt und haben diese eine aktuelle Gültigkeit, ist dies in e … ganz lesen1. gültiger Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß dem Personenbeförderungsgesetz(PBefG) oder Vorlage einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz; Hinweis: Wurden Ihre Genehmigungsurkunden vom Landratsamt Bautzen ausgestellt und haben diese eine aktuelle Gültigkeit, ist dies in einem gesonderten Schreiben zu erklären. Die Abgabe des vorstehend genannten Nachweises ist dann nicht notwendig, 2. Nachweis der Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz kommenden Fahrer (§ 48 FeV) 3. Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung EU Sanktionen - Vordruck in Vergabeunterlagen enthalten). Die Erklärung hat unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes zu erfolgen. Die Erklärung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
1. Erklärung, dass der Unternehmer keine Personen nach dem Bundesfreiwilligendienst einsetzt, da ihr Einsatz im Rahmen eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nicht gestattet ist.
Kriterium
1. Angaben zur Reaktionszeit bei außerplanmäßigen Touren und zur Erreichbarkeit des Unternehmens im Notfall bzw. für kurzfristige Rücksprachen. 2. Nachweis, dass die DIN 75078 Teile 1 und 2 umgesetzt werden (nur abzugeben, wenn sich für ein Los mit Rollstuhlbeförderung beworben wird). Nachweise, wel … ganz lesen1. Angaben zur Reaktionszeit bei außerplanmäßigen Touren und zur Erreichbarkeit des Unternehmens im Notfall bzw. für kurzfristige Rücksprachen. 2. Nachweis, dass die DIN 75078 Teile 1 und 2 umgesetzt werden (nur abzugeben, wenn sich für ein Los mit Rollstuhlbeförderung beworben wird). Nachweise, welche spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden müssen: a) Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung gemäß Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) für das/die zum Einsatz kommende/-n Fahrzeug/-e (§§ 41/42 BOKraft). b) Nachweis der Fahrgastbeförderung für die zum Einsatz kommenden Fahrer (§ 48 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), c) Nachweis der Eintragung des Verwendungszwecks in der Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 6 Abs. 4 Nr. 2 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV) muss vorliegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, cred-arran, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
05.08.2024
Vertragsende
03.07.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
34 Tage
Angebotsöffnung
24.05.2024, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von … ganz lesenDer Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Bieteranfragen sollen möglichst bis spätestens zum 16.05.2024 um 12:00 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieteranfragen können unbeantwortet bleiben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

53vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (123 Lose mit Angabe)
208.135 €Zuschlagswert im Median
141.837 € – 272.275 €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 018f0516-881a-45ac-add0-8056ed7d708b.