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Soziale Betreuung in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Stadtgebiet Elmshorn-Kreis Pinneberg

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-K2-24-0490000-4121.01veröffentlicht 24.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kiel.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 50 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 4-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
74 Monate01.11.2024 – 31.12.2030, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlagskriterium 130 %
  • Zuschlagskriterium 240 %
  • Zuschlagskriterium 310 %
  • Zuschlagskriterium 220 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Elmshorn beabsichtigt für die Gemeinschaftsunterkunft einen Träger zu beauftragen, der dort das Unterkunftsmanagement und eine soziale Betreuung übernimmt. Die zu vergebende Leistung soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern und damit die Basis für eine erfolgreiche Integration / Inklusion bilden.

Beschreibung des Loses

Die Stadt Elmshorn verfügt voraussichtlich ab dem 01.10.2024 über eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende, in denen sie Geflüchtete befristet unterbringt. In der Gemeinschaftsunterkunft Elmshorn können max. 128 Personen untergebracht werden. Es ist geplant, in der Gemeinschaftsunterkunft vorrangig Männer unterzubringen. Die tatsächliche Belegung ist abhängig vom Zuwanderungsgeschehen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gemeinschaftsunterkunft ist die erste Containerunterkunft in Elmshorn. Es werden sich immer vier Männer eine Wohneinheit teilen und dort als 4erWG selbstorganisiert zusammenleben. Immer drei Container sind zu einer in sich geschlossenen Wohneinheit mit 4 kleinen Zimmern, 1 Küche, 2 kleinen Bädern und 1 Aufenthaltsraum zusammengefasst. Jede Person bewohnt ein Einzelzimmer. Jeweils zwei Wohneinheiten bilden einen „Wohnblock“. Insgesamt gibt es auf dem Gelände 15 dieser Wohnblöcke, einen barrierefreien Wohnblock sowie Bürocontainer für Personal und allgemein zugängliche Container (Waschmaschinenraum, Trockenraum, Gruppenraum, einen Stilleraum für Religionsausübung etc.). Alle Container sind ebenerdig aufgestellt. Als Büroflächen stehen kostenfrei zwei Container zur Verfügung. Die Büros werden mit Büromöbeln ausgestattet. Aus sicherheitsrelevanten Gründen ist zumindest vorerst ganztägig ein Sicherheitsdienst vor Ort. Die Personal-WCs, die Teeküche und den Sozialraum teilen sich Träger und Sicherheitsdienst. Die Reinigung der Gemeinschafts- und Büroräume erfolgt durch eine externe Reinigungsfirma. Das komplette Gelände (ca. 12.000 m²) ist eingefriedet (voraussichtlich mit einem bepflanzten Erdwall). Ein ungefährer Lageplan der Gemeinschaftsunterkunft sowie ein Entwurf eines Grundrisses eines „Wohnblocks“ sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei einer regulären Vertragslaufzeit von 6 Jahren, würde der Ausführungszeitraum am 30.09.2030 enden. Der Einrichtung, in der die soziale Betreuung eingesetzt werden soll, liegt jedoch ein Mietvertrag mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2030 zugrunde. Grundlage für dieses Datum sind z. Z. vorliegende Ausnahmeregelungen des BauGB, die bislang nur bis zum 31.12.2030 vorgesehen sind. Eine erneute Ausschreibung der Sozialen Betreuung für die letzten 3 Monate ist für den Betrieb der Einrichtung nicht zielführend und zudem unwirtschaftlich, da für eine kurze Vertragslaufzeit mit höheren Vertragsabschlusskosten gerechnet wird, als wenn der bestehende Vertrag weiterläuft. Es wird daher ein Ausführungszeitraum vom 1.11.2024 bis 31.12.2030 angestrebt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zu den Kernaufgaben gehören insbesondere das Unterkunftsmanagement in enger Abstimmung mit dem Amt für Soziales der Stadt Elmshorn, die Umsetzung einer Hausordnung, die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes der Liegenschaft sowie eine soziale Betreuung der hier lebenden Menschen. Hierunter fällt eine Erst- und Verweisberatung, eine Vernetzung mit dem Ehrenamt, die Schaffung von Freizeitangeboten (selbstorganisiert oder über Dritte) und das Vorantreiben von Integrationsmaßnahmen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dies beinhaltet u. a.: Information und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Möglichkeiten zum Spracherwerb Information und Vermittlung von Freizeitangeboten und den örtlichen Vereinsstrukturen (wie z. B. Sportvereine) Beratung über die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme und Vermittlung weiterer Hilfen Information über den deutschen Arbeitsmarkt und Qualifikationsstrukturen Information über das Alltagsleben in Deutschland Information über den Wohnungsmarkt und Unterstützung bei der Suche nach eigenem Wohnraum Information und Weitervermittlung an Beratungsdienstleistungen wie der Migrationsberatung, Schuldnerberatung etc. Einzelfallbezogene Zusammenarbeit mit Fach- und Regeldiensten Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags in der Unterkunft, Information über die Verkehrsanbindung und über zuständige Stellen und Behörden. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Darüber hinaus wird eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den städtischen Kolleg*innen erwartet, die im Bereich eines Quartiersmanagements einen Brückenschlag zwischen Bewohner*innen der Unterkunft und sozialen Akteur*innen wie Anwohner*innen im Stadtteil unterstützen. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Folgender Austausch ist zudem verpflichtend: Regelmäßiger, mindestens monatlicher Austausch mit der Flüchtlingserstbetreuung des Diakonischen Werkes Rantzau-Münsterdorf, die die Geflüchteten in Elmshorn in Empfang nimmt und sie zur Unterkunft bringt Regelmäßiger, mindestens zweiwöchentlicher Austausch mit dem Sicherheitsdienst der Unterkunft Regelmäßiger, mindestens monatlicher Austausch mit der Stadt Elmshorn Ergänzend zu den Monatsberichten ist jährlich ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Er wird durch einen Sachbericht ergänzt, der neben einem Überblick über die einzelnen Angebote und Veranstaltungen (Turnus, Inhalt, Dauer, Inanspruchnahme) die Entwicklung und Inanspruchnahme der Betreuungsleistungen dokumentiert, die nach Nationalität, Aufenthaltsstatus, Geschlecht und Alter aufgeschlüsselt werden.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Zuschlagskriterium 130 %
Zuschlagskriterium 240 %
Zuschlagskriterium 310 %
Zuschlagskriterium 220 %
Preis
Zuschlagskriterium 1Kosten.
Qualität
Zuschlagskriterium 2Qualität der Konzepte.
Qualität
Zuschlagskriterium 3Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals
Qualität
Zuschlagskriterium 2Präsentation.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 4-mal
Optionen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 30.09.2026. Sie verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, es sei denn, die Stadt Elmshorn teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Die Auftraggeberin kann jeweils drei Monate … ganz lesenDie Vertragslaufzeit beginnt am 01.11.2024 und endet am 30.09.2026. Sie verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, es sei denn, die Stadt Elmshorn teilt mindestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich mit, dass der Vertrag nicht verlängert wird. Die Auftraggeberin kann jeweils drei Monate vor Vertragsablauf erklären, dass der Vertrag für einen von 12 Monate abweichenden Zeitraum verlängert wird. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2030.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Living Quarter TPTL gGmbH, Berlin–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (37 Lose mit Angabe)
1,05 Mio. €Zuschlagswert im Median
699.803 € – 1,4 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e886303a-1a8f-4930-a44f-51c2a51272f7.