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Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Suchtberatung

Kreis Segeberg - Der Landrat · Bad Segeberg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen SE30.00.20250001veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 618 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Segeberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 4 Lose · in 45 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
4
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (28 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (56 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Beratungs- und Präventionskonzept70 %
  • Anzahl Beratungs-/Präventionskontakte pro Jahr30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des offenen Verfahrens sind soziale Beratungsleistungen in der Suchtberatung. Die Leistungen der Suchtberatung werden in vier Regionallose aufgeteilt, die die Einrichtung und den Betrieb jeweils einer Suchtberatungsstelle in der Region mit Aufgaben einer Alkohol-, Drogen- und Nicht-Substanz-bezogener Suchtberatung beinhaltet. Die Suchtberatungsstelle unterhält und fördert ein ambulantes Beratungs- und Rehabilitationsangebot (Leistungen nach SGB II, SGB V, SGB VI, SGB IX, SGB XII, § 5 GDG SH und §§ 4 ff PsychHG SH), das Suchtkranken, Suchtgefährdeten sowie deren Angehörigen Unterstützung anbietet. Die Vertragsdauer beträgt 5 Jahre mit Beginn 01.01.2026 bis Ende 31.12.2030.

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Suchtberatung Region Nord

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Nord des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Bramstedt sowie an den Standorten Bornhöved und Trappenkamp. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg und Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.

60 Monate–
2
Suchtberatung Region West

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region West des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Kaltenkirchen sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.

60 Monate–
3
Suchtberatung Region Ost

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Ost des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Bad Segeberg. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Bad Segeberg sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.

60 Monate–
4
Suchtberatung Region Norderstedt

Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Leistungen der Suchtberatung nach § 5 GDG SH, §§ 4 ff. PsychHG, § 16a SGB II, §§ 67-69 SGB XII sowie den Regelungen des SGB VI in der Region Norderstedt des Kreises Segeberg. Das Los beinhaltet Leistungen zur Einrichtung und zum Betrieb einer Beratungsstelle mit Standort in Norderstedt. Zusätzlich sind im Jobcenter bei Bedarf Sprechzeiten am Standort Norderstedt sowie kollegiale Beratungen des Personals und Informationsveranstaltungen anzubieten. Es wird ein digitales Beratungsangebot vorgehalten. Zusätzlich sind Präventions- und Beratungsleistungen in besonderer Form anzubieten, z. B. im Rahmen der Schulpräventionsarbeit, Gruppen-/Projektarbeit, aufsuchende Hilfe sowie eine psychosoziale Beratung Substituierter soweit sich eine Substitutionsambulanz in der Region befindet. Für die Erbringung der Leistungen sind feste Leistungsentgelte vorgegeben. Das Nähere ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Der Vertragszeitraum beträgt fünf Jahre, beginnend zum 01.01.2026 und endend zum 31.12.2030.

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Beratungs- und Präventionskonzept70 %
Anzahl Beratungs-/Präventionskontakte pro Jahr30 %
Qualität
Beratungs- und PräventionskonzeptDie Bewertung des Konzeptes erfolgt anhand der drei Unterkriterien "Fachqualität", "Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität" sowie "Fallbeispiel" mittels eines Punkteverfahrens.
Qualität
Anzahl Beratungs-/Präventionskontakte pro JahrDas Angebot mit der höchsten Anzahl der Kontakte erhält die volle Punktzahl. Die Punktebewertung für die übrigen Angebote ergibt sich aus dem prozentualen Unterschied zum Angebot mit der höchsten Anzahl.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abl … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTF6QNZZ9 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTF6QNZZ9 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): Soziale Beratungsleistungen im Kreis Segeberg - Schwangerschaftskonfliktberatung

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 05.08.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.02.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 16f143a2-b389-4c5c-9bbe-5b90bb53afb9.