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Soziale Beratung und Betreuung gemäß § 67 SGB XII im Landkreis Saalekreis

Landkreis Saalekreis · Merseburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen VST-12/2026/Buveröffentlicht 11.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 236 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 44 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2026 – 30.06.2030
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Merseburg06217, Saalekreis, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 163 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Beratung und persönlichen Unterstützung in Abhängigkeit vom persönlichen Hilfebedarf im Rahmen der Hilfen nach § 67 SGB XII im Landkreis Saalekreis.

Die Gesamtleistung umfasst insgesamt 30 Plätze (ambulant).

Es erfolgt eine Aufteilung der Leistung in 2 Lose.

Los 1: 20 Plätze Los 2: 10 Plätze

Angebote sind jeweils nur für ein Los möglich.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Soziale Beratung und Betreuung gemäß § 67 SGB XII im Landkreis Saalekreis Los 1 - 20 Plätze

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Beratung und persönlichen Unterstützung in Abhängigkeit vom persönlichen Hilfebedarf im Rahmen der Hilfen nach § 67 SGB XII im Landkreis Saalekreis. Die Leistung umfasst insgesamt 20 Betreuungsplätze (ambulant). Angebote sind jeweils nur für ein Los möglich.

4 Jahre–
2
Soziale Beratung und Betreuung gemäß § 67 SGB XII im Landkreis Saalekreis Los 2 - 10 Plätze

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Durchführung der Beratung und persönlichen Unterstützung in Abhängigkeit vom persönlichen Hilfebedarf im Rahmen der Hilfen nach § 67 SGB XII im Landkreis Saalekreis. Die Leistung umfasst insgesamt 10 Betreuungsplätze (ambulant). Angebote sind jeweils nur für ein Los möglich.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualität der vorgesehenen Leistungserfüllung, 50 Prozent
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50niedrigster Angebotspreis, Gewichtung 50 Prozent

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Info … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen … ganz lesenDie Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle in der Angebotsphase für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen sowie für das Anfordern von weiteren Unterlagen sowie Aufklärungsaufforderungen durch die Vergabestelle in der Auswertungsphase. Hinweis: Die Unternehmen verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Teilnahmeanträgen und Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, AnAWeb. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten. * Der Auftraggeber behält sich die Anforderung weiterer Unterlagen zur Bestätigung der Eigenerklärungen vor (siehe FB 124 LD der Vergabeunterlagen). Werden weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung vom Auftraggeber angefordert, sind diese vom Bieter innerhalb der vom AG festgelegten Frist über die Vergabeplattform vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage, kann das Angebot nicht berücksichtigt werden. * Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro netto, für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen. * Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen s … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen. * Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle in der Angebotsphase für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen sowie für das Anfordern von weiteren Unterlagen sowie Aufklärungsaufforderungen durch die Vergabestelle in der Auswertungsphase. Hinweis: Die Unternehmen verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, AnAWeb. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten. * Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro netto, für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 50Qualität der vorgesehenen Leistungserfüllung, 50 Prozent
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 50niedrigster Angebotspreis, Gewichtung 50 Prozent

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Info … ganz lesen15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [...] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen. * Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen s … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen. * Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens einschließlich der Bereitstellung der Vergabeunterlagen sowie eventueller Nachsendung von weiteren Unterlagen zum Verfahren erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform www.evergabe-online.de. Dies betrifft ebenso die Kommunikation zwischen den Unternehmen und der Vergabestelle in der Angebotsphase für das Stellen und Beantworten von Bieterfragen sowie für das Anfordern von weiteren Unterlagen sowie Aufklärungsaufforderungen durch die Vergabestelle in der Auswertungsphase. Hinweis: Die Unternehmen verwenden bei Bieterfragen und beim Hochladen von elektronischen Angeboten das Dienstprogramm der eVergabe-Plattform für Unternehmen, AnAWeb. Es liegt in alleiniger Verantwortung des Bewerbers/Bieters, sich während des Vergabeverfahrens über Bieterinformationen, eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen sowie Anfragen/Informationen der Vergabestelle auf dem Laufenden zu halten. * Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro netto, für den Bieter der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Gemeinnützige Paritätische Sozialwerke PSW GmbH, Halle (Saale)–
2Works Gemeinnütziges Bildungswerk GmbH, Merseburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 853 (Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
1,5Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 9 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d7edf687-b59e-42d8-9ebb-575bc88c8b49.