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vergebenEU-weitDienstleistungen

Sondermodul Energie-Geschäftsreiseprogramm im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWE 2026, 1. Tranche

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen 414-06010301-2026/1 SGRveröffentlicht 22.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 397 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Main-Taunus-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 131 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7070 %
  • Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3030 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ziel der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN) aus der klimafreundlichen Energiebranche beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu verbreiten. Ein fester Bestandteil des Förderangebots ist das Energie-Geschäftsreiseprogramm. Dieses Programm erleichtert deutschen UN den Marktzugang in verschiedenen Ländern, identifiziert Geschäftsmöglichkeiten und fördert internationale Geschäftspartnerschaften. Dies wird durch die Organisation von Geschäftsreisen (GR) in Zielmärkte erreicht. Das Programm bietet deutschen UN eine hervorragende Möglichkeit, ihre internationalen Aktivitäten auszubauen, neue Märkte zu erschließen und wertvolle Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Es kombiniert fundierte Marktkenntnisse, gezielte Kontaktvermittlung und intensive Vor-Ort-Aktivitäten, um den Erfolg im Auslandsgeschäft zu maximieren. Das Fördermodul Energie-Geschäftsreise (GR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Briefing vor Ort sowie einer Veranstaltung oder einer Kombination mehrerer Veranstaltungsformate, welche zum Zielmarkt und Branche bestmöglich passt bzw. passen (Fachkonferenz, Business Breakfast, Executive Business Roundtable oder Workshop). Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnern des Ziellandes.

Beschreibung des Loses

Zielland: Ukraine

Anwendungsfeld: Energieerzeugung

Möglicher Termin: Q2 2026

Zielsetzung: Vor dem Hintergrund des andauernden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ist das Ziel der Maßnahme, die ukrainische Bevölkerung und Industrie in ihrer Energieunabhängigkeit durch dezentrale Energieversorgungslösungen zu unterstützen. Deutschen Anbietern von PV-, Biogas-, und Speicherlösungen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig im Markt zu positionieren und Absatz- und Kooperationsmöglichkeiten zu eruieren. Das (die) gewählte(n) Veranstaltungsformat(e) sollte(n) anwendungsorientiert die Bandbreite deutscher Technologielösungen darstellen, den Zugang zu wichtigen Entscheidungsträgern ermöglichen und wichtige Unterstützungsinstrumente (bspw. im Bereich Finanzierung) miteinbeziehen. Möglich ist auch eine Kombination aus mehreren kürzeren Veranstaltungsformaten. Darüber hinaus sollen vor Ort erste Referenzprojekte mit Erweiterungspotenzial besucht und potenzielle Abnehmer im Rahmen von individuellen und Gruppenterminen angesprochen werden. Angesichts der aktuellen Sicherheitslage ist eine geographische Empfehlung zur Durchführung der GR vorzunehmen und ein ausführliches Sicherheitskonzept auszuarbeiten und vorzulegen, unter dessen Beachtung eine physische GR durchgeführt werden kann.

Hinweis: Die GR baut auf eine IV der Exportinitiative Energie in Q4 2025 zum gleichen Thema auf. Die GR im physischen Format wird vorbehaltlich sicherheitsbezogener Entwicklungen zum vorgesehenen Durchführungszeitraum und der Rückmeldungen aus der deutschen Zielgruppe ausgeschrieben. Eine kurzfristige digitale Durchführung der GR ist zu ermöglichen. Anfallende Kosten für die Durchführung des empfohlenen Sicherheitskonzepts sind als Sachkosten ins Angebot einzupreisen. Bei der Vorbereitung und Durchführung der GR ist die deutsch-ukrainische Energiepartnerschaft einzubinden.

Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7070 %
Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3030 %
Qualität
Qualität Umsetzungskonzept Gewichtung (Prozentanteil, genau): 7070
Preis
Preis Gewichtung (Prozentanteil, genau): 3030

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der A … ganz lesenZur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggebende einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit - der Antragstellende die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebenden nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebenden gerügt werden, - Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebenden, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggebenden über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggebende die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TOV Deinternational, Kiev–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Energie-Geschäftsreiseprogramm im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK 2025, 4. Tranche

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 19.01.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

97vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
186.005 €Zuschlagswert im Median
51.760 € – 394.439 €mittlere Hälfte, 60 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hessen (154 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 06.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a01e3e0c-5ac9-4ad4-acf8-935f41489dd2.