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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Softwareüberlassung - Microsoft Entra Private Access

Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VV-2025-09veröffentlicht 18.07.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate01.08.2025 – 30.09.2027
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10969, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer cloudbasierten Sicherheitslösung zur Absicherung von Netzwerkzugriffen auf Unternehmensressourcen (Zero Trust Network Access (ZTNA)). Diese Lösung soll die klassische VPN-Zugangslösung ersetzen und einen sicheren, identitätsbasierten Zugriff auf interne Anwendungen und Dienste - unabhängig vom Standort des Nutzers - ermöglichen. Die Lösung muss auf dem Zero-Trust-Prinzip basieren und sich vollständig in die bestehende Microsoft-basierte Sicherheitsarchitektur integrieren lassen. Zudem benötigt der AG entsprechend zugehörige Pflege- und Supportleistungen. Zero Trust Network Access (ZTNA) ist ein Sicherheitsmodell, das auf dem Grundsatz basiert, dass keinem Nutzer und keinem Gerät von vornherein vertraut wird - unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Unternehmensnetzwerks befinden. Im Gegensatz zu traditionellen Sicherheitsansätzen, die einen festen "Vertrauenskreis" hinter einer Firewall definieren, folgt ZTNA dem Motto "Vertraue keinem, überprüfe alles". Ein moderner Zero Trust Network Access (ZTNA) setzt somit an diesen Schwächen von VPNs an und stellt Sicherheit in den Mittelpunkt. Jeder Zugriff wird kontextabhängig geprüft - basierend auf Benutzeridentität, Gerätezustand, Standort und Risiko. Nutzer erhalten nur Zugriff auf genau definierte Anwendungen, nicht auf das gesamte Netzwerk. So wird die Angriffsfläche erheblich reduziert. ZTNA verhindert nicht nur unbefugte Zugriffe, sondern erschwert auch die Ausbreitung von Angriffen im System. Es bietet zugleich vollständige Transparenz und bessere Integrationsmöglichkeiten mit modernen Sicherheitslösungen. Im Vergleich zum klassischen VPN ist ZTNA damit die deutlich sicherere und zeitgemäße Lösung. Zur Gewährleistung des Beschaffungs- und Einsatzzwecks kommt ausschließlich das Lizenzprodukt Microsoft Entra Private Access in Betracht. Microsoft Entra Private Access ist eine cloudbasierte Zero-Trust-Zugriffslösung, die es autorisierten Benutzergruppen erlaubt, gezielt und sicher auf nicht öffentlich zugängliche interne Unternehmensressourcen wie Applikationen, Webdienste, interne APIs oder Legacy-Systeme zuzugreifen - unabhängig vom Standort und ohne die Notwendigkeit klassischer VPN-Technologien. Auf Grundlage der Markterkundung des Auftraggebers erfüllt lediglich das Produkt Microsoft Entra Private Access die für den Einsatz in der Systemumgebung des Auftraggebers erforderlichen Anforderungen vollumfänglich.

Beschreibung des Loses

Auf Grundlage einer Markterkundung des Auftraggebers erfüllt lediglich das Produkt Microsoft Entra Private Access die für den Einsatz in der Systemumgebung des Auftraggebers erforderlichen Anforderungen vollumfänglich. Die Hauptkomponenten der bestehenden und ganzheitlich integrierten IT-Infrastruktur der Bundesdruckerei basieren auf der Microsoft-Cloud-Plattform und beinhalten eine Vielzahl spezialisierter Dienste, die eng miteinander verzahnt sind. Diese Komponenten bilden das Rückgrat des cloudbasierten Identitäts-, Geräte- und Sicherheitsmanagements und ermöglichen eine konsistente, skalierbare und sichere Verwaltung der gesamten digitalen Umgebung. Im Rahmen der Markterkundung wurde neben Microsoft Entra Private Access kein weiteres Produkt identifiziert, welches die zwingenden technischen Anforderungen an die ZTNA-Lösung mit Blick auf die vorhandene Systemumgebung des AG vollumfänglich erfüllt. Der Einsatz derartiger Wettbewerberprodukte würde aufgrund der technischen Trennung bzw. fehlenden Interoperabilität der Zugriffslösung mit den vorhandenen Microsoft-Komponenten zu erheblichen und nicht tragbaren Sicherheits-, Compliance- und Betriebsrisiken führen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unio … ganz lesenDer Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5GBL

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
Kontakt
vergabestelle@bdr.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

233vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (207 Lose mit Angabe)
417.488 €Zuschlagswert im Median
257.125 € – 925.000 €mittlere Hälfte, 61 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vorabinformation Direktvergabe (diese Seite)

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 482a259c-2997-423a-adba-68b90f543e5a.