(Abschluss) Softwareüberlassung - Microsoft Entra Private Access
Bundesdruckerei GmbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VV-2025-09veröffentlicht 08.08.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Laufzeit
- 26 Monate
- 01.08.2025 – 30.09.2027
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 11 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 26 Monate01.08.2025 – 30.09.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (80 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (205 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 30.09.2027
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ziel der Beschaffung ist die Einführung einer cloudbasierten Sicherheitslösung zur Absicherung von Netzwerkzugriffen auf Unternehmensressourcen (Zero Trust Network Access (ZTNA)). Diese Lösung soll die klassische VPN-Zugangslösung ersetzen und einen sicheren, identitätsbasierten Zugriff auf interne Anwendungen und Dienste - unabhängig vom Standort des Nutzers - ermöglichen. Die Lösung muss auf dem Zero-Trust-Prinzip basieren und sich vollständig in die bestehende Microsoft-basierte Sicherheitsarchitektur integrieren lassen. Zudem benötigt der AG entsprechend zugehörige Pflege- und Supportleistungen. Zero Trust Network Access (ZTNA) ist ein Sicherheitsmodell, das auf dem Grundsatz basiert, dass keinem Nutzer und keinem Gerät von vornherein vertraut wird - unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb des Unternehmensnetzwerks befinden. Im Gegensatz zu traditionellen Sicherheitsansätzen, die einen festen "Vertrauenskreis" hinter einer Firewall definieren, folgt ZTNA dem Motto "Vertraue keinem, überprüfe alles". Ein moderner Zero Trust Network Access (ZTNA) setzt somit an diesen Schwächen von VPNs an und stellt Sicherheit in den Mittelpunkt. Jeder Zugriff wird kontextabhängig geprüft - basierend auf Benutzeridentität, Gerätezustand, Standort und Risiko. Nutzer erhalten nur Zugriff auf genau definierte Anwendungen, nicht auf das gesamte Netzwerk. So wird die Angriffsfläche erheblich reduziert. ZTNA verhindert nicht nur unbefugte Zugriffe, sondern erschwert auch die Ausbreitung von Angriffen im System. Es bietet zugleich vollständige Transparenz und bessere Integrationsmöglichkeiten mit modernen Sicherheitslösungen. Im Vergleich zum klassischen VPN ist ZTNA damit die deutlich sicherere und zeitgemäße Lösung. Zur Gewährleistung des Beschaffungs- und Einsatzzwecks kommt ausschließlich das Lizenzprodukt Microsoft Entra Private Access in Betracht. Microsoft Entra Private Access ist eine cloudbasierte Zero-Trust-Zugriffslösung, die es autorisierten Benutzergruppen erlaubt, gezielt und sicher auf nicht öffentlich zugängliche interne Unternehmensressourcen wie Applikationen, Webdienste, interne APIs oder Legacy-Systeme zuzugreifen - unabhängig vom Standort und ohne die Notwendigkeit klassischer VPN-Technologien. Auf Grundlage der Markterkundung des Auftraggebers erfüllt lediglich das Produkt Microsoft Entra Private Access die für den Einsatz in der Systemumgebung des Auftraggebers erforderlichen Anforderungen vollumfänglich.
Beschreibung des Loses
Auf Grundlage einer Markterkundung des Auftraggebers erfüllt lediglich das Produkt Microsoft Entra Private Access die für den Einsatz in der Systemumgebung des Auftraggebers erforderlichen Anforderungen vollumfänglich. Die Hauptkomponenten der bestehenden und ganzheitlich integrierten IT-Infrastruktur der Bundesdruckerei basieren auf der Microsoft-Cloud-Plattform und beinhalten eine Vielzahl spezialisierter Dienste, die eng miteinander verzahnt sind. Diese Komponenten bilden das Rückgrat des cloudbasierten Identitäts-, Geräte- und Sicherheitsmanagements und ermöglichen eine konsistente, skalierbare und sichere Verwaltung der gesamten digitalen Umgebung. Im Rahmen der Markterkundung wurde neben Microsoft Entra Private Access kein weiteres Produkt identifiziert, welches die zwingenden technischen Anforderungen an die ZTNA-Lösung mit Blick auf die vorhandene Systemumgebung des AG vollumfänglich erfüllt. Der Einsatz derartiger Wettbewerberprodukte würde aufgrund der technischen Trennung bzw. fehlenden Interoperabilität der Zugriffslösung mit den vorhandenen Microsoft-Komponenten zu erheblichen und nicht tragbaren Sicherheits-, Compliance- und Betriebsrisiken führen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 30.09.2027
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unio … ganz lesenkürzer
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) Gegen § 134 verstoßen hat oder 2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und 3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW57NG
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Crayon Deutschland GmbH, Unterhaching | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kommandantenstraße 18, 10969 Berlin
- Website
- bundesdruckerei.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bdr.de
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Alle 4 offenen Ausschreibungen von Bundesdruckerei GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Berlin (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH17 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH8 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH6 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG4 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH4 Zuschläge
- ACP IT Solutions GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vorabinformation Direktvergabe
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- PolBln 423_26 EU Beschaffung StoragesystemPolizei BerlinFrist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8e6d1530-df04-4e1e-817d-6aafa9e6b309.