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Softwarepflegevertrag für das Asylbewerbermanagementsystem des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt · Magdeburg, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen OV-2024-4veröffentlicht 29.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 752 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · aus Vertragsbeginn und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate01.01.2025 – …, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Qualität50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt die Softwarepflege- und Weiterentwicklung sowie Supportleistungen für das Asylbewerbermanagementsystem Sachsen-Anhalt (ABES) zu vergeben. Das Fachverfahren ABES ist Eigentum des Landes und wird als Webanwendung in einer virtuellen Desktopinfrastruktur im Landesverwaltungsamt Halle betrieben. Das Fachverfahren wird an verschiedenen Standorten eingesetzt.

Beschreibung des Loses

Die Beschaffung umfasst die laufende Anpassung der Software an sich agil ändernde Rahmenbedingungen im Asylverfahren, wie Änderungen an Schnittstellen, aktuelle Browserversionen und Serversysteme sowie die nutzergetriebene Weiterentwicklung der Software. Der Dienstleister muss in der Lage sein, fachlich beschriebene Änderungsbedarfe an der Software anlassbezogen sehr kurzfristig (innerhalb von 4 Wochen) produktiv umzusetzen. Weiterhin ist Vor-Ort sowie telefonisch ein deutschsprachiger Nutzersupport (Hotline) sicherzustellen, ein Ticketsystem für Fehlermeldungen sowie Entwicklungswünsche ist zu betreiben. Bestandteil der Software ist auch eine Android-App für die Statusdatenpflege wie Einlasskontrolle und Essensausgabe. Diese APP ist zu pflegen, zu administrieren und das Zusammenspiel mit dem Fachverfahren über die Webserviceschnittstelle sicherzustellen. Weiterhin ist zum Zwecke der Erstregistrierung und Identitätsfeststellung von Asylsuchenden die Software PIK-Chassis des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kommunikation mit den Systemen des Bundes eingebunden. Die Hardwarekomponenten zur Identitätserfassung, die Middleware sowie die nötigen Lizenzen stellt das Land. Der Dienstleister hat für die Funktionsfähigkeit und Performance der Erstregistrierungslösung Sorge zu tragen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Qualität50 %
Qualität
Qualität, Qualitätskonzept
Beschreibung
Die Bewertung der eingereichten Angebote erfolgt anhand der Kriterien „Preis“ und „Qualität der angebotenen Leistung“. Preis Die finanzielle Wirtschaftlichkeit wird anhand des angebotenen Preises bewertet. Der Gesamtpreis des Angebots ergibt sich als Summe aus • jährlicher Pauschale für Wartung u … ganz lesenDie Bewertung der eingereichten Angebote erfolgt anhand der Kriterien „Preis“ und „Qualität der angebotenen Leistung“. Preis Die finanzielle Wirtschaftlichkeit wird anhand des angebotenen Preises bewertet. Der Gesamtpreis des Angebots ergibt sich als Summe aus • jährlicher Pauschale für Wartung und Service der Softwarekomponenten inkl. App • jährlicher Betrag für Entwicklungsleistungen (je 120 Personentage) • jährlicher Pauschale für telefonischen Support • für Entwicklungsleistungen (je 30 Personentage) der ABES App • jährlicher Pauschale für den Vor-Ort-Support gerechnet auf 4 Vertragsjahre. Der so berechnete Preis dient allein der Wertung und ist nicht zwingend der tatsächliche Vertragspreis. 3.1.2 Qualität der angebotenen Leistung Angaben zur Qualität der angebotenen Leistung hat der Auftragnehmer in einer „Konzeption zur Auftragserledigung“ darzustellen. Die zu wertenden Bestandteile der Konzeption werden durch eine Bewertungskommission geprüft und mit Punkten bewertet: • 1-3 Punkte: geringer Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind nicht oder nur in geringem Maße erfüllt. • 4-7 Punkte: durchschnittlicher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind teilweise erfüllt. • 8-10 Punkte: hoher Erfüllungsgrad; die gewünschten Anforderungen sind vollständig erfüllt; ggf. übererfüllt. Jedes Mitglied der Bewertungskommission bewertet folgende Teile der Konzeption subjektiv mit minimal 1 und maximal 10 Punkten: 1. Darstellung der Zusammenarbeit mit dem technischen Betreiber und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche (Faktor 30) 2. Konzeption zur Einbindung der Fachverfahrensnutzer in die Softwareweiterentwicklung (Faktor 30) 3. Darstellung der Erfahrungen zur Anwendung von XÖV-Standards (Faktor 20) 4. Darstellung zur Erreichbarkeit und Sicherstellung des deutschsprachigen telefonischen Nutzersupports (Faktor 10) 5. Form und Darstellung, Gesamtzusammenhang (Faktor 10) Der Durchschnitt der einzelnen Wertungen der Mitglieder der Bewertungskommission zu den einzelnen Teilen (1-5) wird mit dem jeweiligen Faktor multipliziert. Die Gesamtsumme aller Teile bildet die Leistungspunktzahl.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es erfolgt eine optionale Abfrage von Zusatzleistungen (Zuschläge für Entwicklung / Support an Wochenenden). Diese optionale Position wird nur im Ausnahmefall zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs beauftragt. Die optionale Position muss vorhanden sein, geht von den finanziellen Auswirkungen her jedoch nicht in die Wertung ein.
Optionen
Im Anschluss besteht eine einmalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers für die Laufzeit eines weiteren Jahres. Der Vertrag verlängert sich demnach um ein weiteres Kalenderjahr bis zum 31. Dezember 2029, es sei denn, der Auftraggeber erklärt bis zum 30. Juni 2028 die Verlängerungsoption nicht auszuüben.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt 1. und 2. Vergabekammer, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an die Nachprüfungsbehörde wenden. Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekamm … ganz lesenZur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Bieter an die Nachprüfungsbehörde wenden. Für Nachprüfungsanträge der Bieter gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt hat; 3. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (MI) gerügt hat; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers (MI), einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit dem Angebot ist eine Konzeption zur Auftragserledigung (siehe Ziffer 2.2 und 3.1.2. Leistungsbeschreibung) einzureichen. Die geplante Auftragserledigung ist in einer Konzeption (maximal 25 Seiten; darüber-hinausgehende Seiten werden in der Wertung nicht berücksichtigt) darzustellen. Die Vergabeu … ganz lesenMit dem Angebot ist eine Konzeption zur Auftragserledigung (siehe Ziffer 2.2 und 3.1.2. Leistungsbeschreibung) einzureichen. Die geplante Auftragserledigung ist in einer Konzeption (maximal 25 Seiten; darüber-hinausgehende Seiten werden in der Wertung nicht berücksichtigt) darzustellen. Die Vergabeunterlagen sowie alle weiteren Informationen (insbesondere Bieterinformationen) werden ausschließlich auf dem eVergabe-Portal veröffentlicht/zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist daher verpflichtet, sich regelmäßig über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 04.10.2024, 23:59 Uhr über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) zu stellen. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht rechtzeitig eingehende Fragen nicht zu beantworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
pico engineering GmbH, Isernhagen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (21 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (5 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 88f9a363-3c39-41dc-b7b5-524bcd9eef0a.