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Software zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern

Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern

Aktenzeichen 2025000193veröffentlicht 21.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 460 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Augsburg.

Alle Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre03.10.2025 – 30.09.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Augsburg86179, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2029
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis50 %
Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Qualität
Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDer Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (50:50). Berücksichtigt werden neben dem Preis qualitative Kriterien. Bewertungsmethode ist die Einfache Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises (Kosten) berechnet: Z = L/P Z = Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung L = Leistungspunktzahl P = Angebotspreis Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrads. Jedes Kriterium erhält zwischen 0 und 3 Bewertungspunkte (Bei Mindestanforderungen: 0 Punkte = Ausschluss). Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit dem jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte * WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen. Das Angebot mit der größten Kennzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Um das jeweilige Kriterium nachzuweisen, muss der Bieter jedes genannte Kriterium durch eine Testversion nachweisen. Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. D.h. jedes Kriterium muss mindestens 1 Punkt erreichen, außer bei den Kriterien 1.5., 1.8 und 5.2. Kann der Bieter bei den Kriterien zur Mindestanforderung über die Testversion nicht nachweisen, dass dieses erfüllt ist (0 Punkte), so hat dies den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des bei jedem Kriterium beschriebenen Erwartungshorizonts mit dem in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrad. Jedes Kriterium erhält damit zwischen 0 und max. 3 Bewertungspunkten. Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit den jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte x WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots herangezogen. Der Quotient aus der Summe an Leistungspunkten und Angebotspreis ergibt die Kennzahl zur Beurteilung. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag. Die Kriterien sind: - K1: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K2: Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit - K3: Funktionalität, Flexibilität und einfache Bedienbarkeit bei Auswertungen, Vergleichen und dem Datenexport - K4: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K5: Funktionalität und einfache Bedienbarkeit der Administrationsfunktionen - KU: Umwelt und Ressourcenschutz Weiter Informationen erhalten Sie in dem Dokument "Wertungskriterien.xlsx". https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b457fec6-279e-4e88-a9fd-b8769ff53e0e/awardcriteria

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
03.10.2025
Vertragsende
30.09.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Uni … ganz lesenEin wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Wird die Wirksamkeit des Zuschlags angezweifelt können Bieter und/oder Bewerber gem. § 135 Abs. 2 GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union die Unwirksamkeit des Zuschlages nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren geltend machen. Ein öffentlicher Auftrag ist nur dann von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber entweder gegen § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet war.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabepl … ganz lesenDie Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
akaryon GmbH, Langenwang2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bürgermeister-Ulrich Str. 160, 86179 Augsburg
Kontakt
vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de
Auskünfte
Bayerisches Landesamt für Umwelt -testvergabeservicezentrum@lfu.bayern.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.07.2025
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 28.07.2025 auf 05.08.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f5678fb7-b52d-4b67-9809-d8c0de416a6b.