Software zur Bilanzierung und zum Monitoring von Treibhausgasemissionen für die Einrichtungen der Staatsverwaltung des Freistaats Bayern
Bayerisches Landesamt für Umwelt · Augsburg, Bayern
Aktenzeichen 2025000193veröffentlicht 27.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 03.10.2025 – 30.09.2029
- Hauptleistung
- Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke
- CPV 48460000
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre03.10.2025 – 30.09.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe.bayern.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (115 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Fragen bis 23:00 Uhrvor 16 Monatenan Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 15 Monatennur elektronisch über evergabe.bayern.de
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 30.09.2029
- Bindefrist endetvor 13 Monaten86 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Um die Klimaneutralität für die Bayerische Staatsverwaltung, wie im BayKlimaG gefordert, spätestens für das Jahr 2028 sicherzustellen, muss ein Datenerfassungs-, Bilanzierungs- und Berichtssystem für die Erstellung von Treibhausgas-Bilanzen sowie für die Ausarbeitung und Validierung von Reduktions- und Zielpfaden beschafft werden.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß KriterienkatalogDer Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (50:50). Berücksichtigt werden neben dem Preis qualitative Kriterien. Bewertungsmethode ist die Einfache Richtwertmethode. Bei der einfachen Richtwertmethode wird die Kennzahl zur Leistungs-Preis-Bewertung aus dem Quotienten der Leistungspunkte des Angebots und des Angebotspreises (Kosten) berechnet: Z = L/P Z = Kennzahl für die Leistung-Preis-Bewertung L = Leistungspunktzahl P = Angebotspreis Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrads. Jedes Kriterium erhält zwischen 0 und 3 Bewertungspunkte (Bei Mindestanforderungen: 0 Punkte = Ausschluss). Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit dem jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte * WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots herangezogen. Das Angebot mit der größten Kennzahl erhält den Zuschlag. Bei Gleichstand entscheidet das Los. Um das jeweilige Kriterium nachzuweisen, muss der Bieter jedes genannte Kriterium durch eine Testversion nachweisen. Eine lauffähige Testversion der Software muss dem LfU für die Zeit bis zur Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden. Diese Testversion darf sich nur unwesentlich von der Version unterscheiden, die später zum Einsatz kommen soll. Anhand dieser Testversion werden die genannten Wertungskriterien bewertet und dokumentiert. D.h. jedes Kriterium muss mindestens 1 Punkt erreichen, außer bei den Kriterien 1.5., 1.8 und 5.2. Kann der Bieter bei den Kriterien zur Mindestanforderung über die Testversion nicht nachweisen, dass dieses erfüllt ist (0 Punkte), so hat dies den Ausschluss des Angebotes zur Folge. Die Bewertung der Kriterien erfolgt anhand des bei jedem Kriterium beschriebenen Erwartungshorizonts mit dem in der Wertungsmatrix definierten Zielerfüllungsgrad. Jedes Kriterium erhält damit zwischen 0 und max. 3 Bewertungspunkten. Weiterhin erfolgt bei jedem Kriterium eine Gewichtung durch Multiplikation mit den jeweils angegebenen Wertigkeitsfaktor (WF). Somit wird für jedes Kriterium die Anzahl der Leistungspunkte (LP, Berechnung: LP = Bewertungspunkte x WF) ermittelt. Die Summe aller erreichten Leistungspunkte wird gemeinsam mit dem Angebotspreis für die Ermittlung des wirtschaftlichen Angebots herangezogen. Der Quotient aus der Summe an Leistungspunkten und Angebotspreis ergibt die Kennzahl zur Beurteilung. Das Angebot mit der höchsten Kennzahl erhält den Zuschlag. Die Kriterien sind: - K1: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K2: Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit - K3: Funktionalität, Flexibilität und einfache Bedienbarkeit bei Auswertungen, Vergleichen und dem Datenexport - K4: Benutzerfreundlichkeit und intuitive Bedienbarkeit der Software - K5: Funktionalität und einfache Bedienbarkeit der Administrationsfunktionen - KU: Umwelt und Ressourcenschutz Weiter Informationen erhalten Sie in dem Dokument "Wertungskriterien.xlsx". https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b457fec6-279e-4e88-a9fd-b8769ff53e0e/awardcriteria
Eignung5 von 5 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nennung eines technischen Ansprechpartners und dessen Stellvertreter Der Auftragnehmer besetzt einen technischen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit hinweg. Der technische Ansprechpartner hat einen umfassenden Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Komponenten der Fachanwendung und d … ganz lesenkürzer
Nennung eines technischen Ansprechpartners und dessen Stellvertreter Der Auftragnehmer besetzt einen technischen Ansprechpartner über die gesamte Laufzeit hinweg. Der technische Ansprechpartner hat einen umfassenden Überblick über den Aufbau und die verschiedenen Komponenten der Fachanwendung und deren Architektur. Zu den Aufgaben des technischen Ansprechpartners gehören die Durchführung von Installationen, Konfigurationen und Überwachung der Fachanwendung auf der Betriebsumgebung beim AG. Unter diese Aufgaben fallen insbesondere die Analyse auftretender Probleme, die Ausarbeitung von Vorschlägen zu deren Lösung sowie aktive Mitarbeit bzw. Umsetzung der Lösung in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Parteien (Fachreferate, IT-DLZ, ggf. andere Behörden). Der technische Ansprechpartner berät den Auftraggeber bei Fragen bzw. Vorschlägen zur Integration neuer Komponenten oder der Aktualisierung und Überarbeitung bestehender Teile des Systems. Er bringt selbständig Vorschläge ein und gibt Empfehlungen, z.B. zum Einsatz geeigneter Software oder Technologien, ob eine Konsolidierung bzw. Modernisierung an bestimmten Komponenten sinnvoll ist oder welche Maßnahmen zur Steigerung der Performance oder zur nachhaltigen Sicherung der Betriebsperspektive angezeigt sind. Für diese Rolle ist eine kontinuierliche Besetzung während der vereinbarten Arbeitszeiten Voraussetzung. Für diese Rolle ist eine Vertretung erforderlich. Die Aufgaben der Rolle können auf mehrere Ansprechpartner aufgeteilt werden. Die Erfüllung der Anforderungen ist vom AN im Angebot begründet darzulegen. Die Namen des technischen Ansprechpartners und dessen Vertretung müssen in der eVergabe angegeben werden. https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/b457fec6-279e-4e88-a9fd-b8769ff53e0e/suitabilitycriteria- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung des Bieters mit der öffentlichen Verwaltung Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren das angebotene Tool schon in mindestens einer öffentlichen Verwaltung eingesetzt hat. Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Referenz – Eignungskriterien“ aus. Dieses finden Sie in … ganz lesenkürzer
Erfahrung des Bieters mit der öffentlichen Verwaltung Der Bieter hat nachzuweisen, dass er in den letzten drei Jahren das angebotene Tool schon in mindestens einer öffentlichen Verwaltung eingesetzt hat. Bitte füllen Sie hierfür das Formular „Referenz – Eignungskriterien“ aus. Dieses finden Sie in den Anlagen zu diesen Vergabeunterlagen. Erwartungshorizont: Umfangreiche Erfahrungen des Bieters mit der Verwendung seines Tools in öffentlichen Einrichtungen. Auflistung der Einrichtungen und Organisationen, insbesondere der Behörden, bei denen das Produkt im Einsatz ist. Der Bieter muss für den Nachweis der Eignung das Dokument „Referenz – Eignungskriterien“ herunterladen, ausfüllen und ausgefüllt wieder in die eVergabe hochladen. Das Dokument muss mit dem Angebot abgegeben werden.- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnah-me: Quelltexte) muss in deutscher Sprache erfolgen. Es ist nötig, dass alle Projektbeteilig-ten sicheres, verständliches Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Erwartungshorizont: Der Bieter bestätigt, dass alle Mit … ganz lesenkürzer
Die Projektsprache ist Deutsch. Sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnah-me: Quelltexte) muss in deutscher Sprache erfolgen. Es ist nötig, dass alle Projektbeteilig-ten sicheres, verständliches Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Erwartungshorizont: Der Bieter bestätigt, dass alle Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, Deutsch beherrschen, und dass sämtliche Kommunikation und Dokumentation (Ausnahme: Quelltexte) ohne Übersetzung in deutsche Sprache erfolgt. Anforderung: Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung. Wird eine Mindestanforderung nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss. Der Bieter muss in der eVergabe bestätigen, dass die geforderten Sprachkenntnisse in Deutsch vorhanden sind.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 03.10.2025
- Vertragsende
- 30.09.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe.bayern.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 86 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwel … ganz lesenkürzer
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#(SME = Small and Medium Enterprises)
- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabepl … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert. Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bürgermeister-Ulrich Str. 160, 86179 Augsburg
- Website
- lfu.bayern.de
- Kontakt
- vergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de - Auskünfte
- Bayerisches Landesamt für Umweltvergabeservicezentrum@
lfu.bayern.de
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von Bayerisches Landesamt für Umwelt, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 484 (Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- GuideCom AG2 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.07.2025
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 28.07.2025 auf 05.08.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e2d0af68-8138-46e5-bde3-3428a7a711d8.