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Frist unbekanntEU-weitHochbauBau

SLUB Interim BZW

Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen 0512906 E 2023 (2025-2026)veröffentlicht 27.11.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Hochbau in Sachsen (20 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Monate01.12.2025 – 16.01.2026
Lose
19
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsachsen-vergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (581 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (743 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.01.2026
    vor 11 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Teilbaumaßnahme 03- Bürozentrum Zellescher Weg (BZW)

Einordnung der Teilbaumaßnahme Zur Sicherstellung der Baumaßnahme Umbau und Sanierung SLUB Zentralbibliothek sind Auslagerungsflächen zu errichten. Teile der Auslagerungsflächen werden im bestehenden ca. 1992- 1994 errichteten Bürogebäude Zellescher Weg 17 (BZW) bereitgestellt.

Die Teilbaumaßnahme 03 im BZW in der: Bibliothek DrePunct im Bürozentrum Zellescher Weg 17- BZW in 01069 Dresden

umfasst dabei noch 2 Baubereiche: 1. Im Sockelgeschoss (SG) die Lesehalle, das Foyer und der Bereich Logistik im Verbinder 2. Im Untergeschoss 02 (U2) den Interimsfreihandbereich

Gegenstand der Planung sind die Schaffung von Leseplätzen in der Lesehalle zur Interimsnutzung, die Übernahme von Hauptstandortfunktionen der gegenüberliegenden Zentralbibliothek (ZB) im Foyer und die Bewältigung der Medienlogistik zwischen den Interimsstandorten während der Sanierung der ZB. Zudem wird als Kompensation für entfallende, bisher genutzter Regale im Sockelgeschoss (SG) in der Bibliothek DrePunct, zur Herstellung der Baufreiheit im SG und zur Aufnahme von Auslagerungen aus der Zentralbibliothek ein Interimsfreihandbereich im 2. Untergeschoss (U2) mit einer Grundfläche von ca. 5.000 m² geplant.

Der Umbau erfolgt in Bauphasen mit zeitlichen Versätzen zwischen diesen. Die Umbauarbeiten beginnen im 2. Untergeschoss und werden im Sockelgeschoss fortgesetzt.

Geplante Baumaßnahmen Es erfolgen im SG und U2 nur Arbeiten im Gebäudeinneren.

Geplante Baumaßnahmen im SG- Bereich Leseplätze Die für die Interimsnutzung geplanten Leseplätze werden entlang den Fassaden an der Nord- und Westseite der Lesehalle angeordnet. Die verbleibende Binnenfläche dient der Aufstellung von Standregalen unter Verwendung der in der Halle vorhandenen.

Geplante Baumaßnahmen im SG- Bereich Foyer Der geplante Hauptservicethekenbereich wird vom 2- geschossigen Eingangsfoyer an der Südseite durch ein schallschutztechnisch wirksame, verglaste Wand getrennt. Die Zugangs- und die Ausgangstüren werden als kraftbetätigte Türen geplant, am Ausgang mit einer vorgelagerten Buchsicherungsanlage. Der Rückgabeautomat (durch die SLUB umgesetzt von der ZB) wird im 2- geschossigen Foyer vorgesehen, dem Thekenbereich vorgelagert und erhält eine ausschließlich interimistische, nach oben offene Abtrennung in Trockenbauweise, deren späterer Rückbau auch Bestandteil der Baumaßnahme ist.

Geplante Baumaßnahmen im SG- Bereich Logistik In dem Bereich der Medienlogistik erfolgt die Sichtung, Sortierung, An- und Auslieferung von Medien. Die Lage dieses Raumes wurde aufgrund der direkten Erreichbarkeit von außen (mit Anfahrmöglichkeit LKW) und die gute Erreichbarkeit der Rampe im Gebäude zum Transport mit Bücherwagen zu den Bereichen Rückgabeautomat, Bereitstellungs- und Selbstabholerregale, Lesehalle gewählt. Da diese Arbeiten mit einer Geräuschentwicklung verbunden sind, wird in Trockenbauweise eine räumliche Trennung zum öffentlichen Bereich der Bibliothek vorgesehen.

Geplante Baumaßnahmen im U2- Interimsfreihandbereich Die Größe der zwischen den notwendigen Fluren verbleibenden Freihandbereiche wurde zur Verbesserung der Orientierung für die Nutzer mit ca. 500- 650 m2 relativ groß vorgeschlagen. Das U2 wird in Cluster zur Einlagerung von Beständen der SLUB Zentralbibliothek unterteilt. Diese Cluster stehen als Freihandbereich für Bibliotheksnutzer zur Verfügung.

Lose19 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schadstoffsanierung
2 Monate–
2
Baumeisterarbeiten
8 Monate–
3
Natur- und Betonsteinarbeiten
4 Monate–
4
Fenster
9 Monate–
5
Metallbau- und Schlosserarbeiten
17 Monate–
6
Malerarbeiten
5 Monate–
7
Bodenbelagsarbeiten
13 Monate–
8
Bodenbeschichtung
10 Monate–
9
Trockenbau
14 Monate–
10
Gebäudereinigung
9 Monate–
11
Beschilderung
6 Monate–
12
Demontagen HLS
11 Tage–
13
HLS
16 Monate–
14
Niederspannungsinstallationen
15 Monate–
15
Gefahrenmeldeanlagen
16 Monate–
16
Übertragungsnetze
16 Monate–
17
Sprinkleranlagen
17 Monate–
18
Gebäudeautomation
16 Monate–
19
Baustrom und Demontagen Elt
2 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2025
Vertragsende
16.01.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
sachsen-vergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Los 13

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung1 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.06.2026
Vertragsende
22.10.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
sachsen-vergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Ve … ganz lesenDer Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.167vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (1.313 Lose mit Angabe)
265.130 €Zuschlagswert im Median
116.377 € – 602.206 €mittlere Hälfte, 775 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5384ee3b-f3f8-470d-b266-2ac82f473225.