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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung, Hochwasserschutzmaßnahme M4 an der Würschnitz in Chemnitz-Klaffenbach

Landestalsperrenverwaltung Freistaat Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau · Pockau-Lengefeld, Sachsen

Aktenzeichen FMZ-2026-51veröffentlicht 12.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 26 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Sachsen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Sachsen (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate01.04.2027 – 30.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 57 Tagen
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 27 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Landestalsperrenverwaltung des FreistaatesSachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau,Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld
    vor 27 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 33 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    in 5 Monaten

Beschreibung

Die abgefragten Leistungen beinhalten alle Grundleistungen während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15,Kapitel II, Nr1.1) und während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15,Kapitel II, Nr1.2). Es ist eine Dokumentation der zur Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung gemäß beigefügter Mustervorlage (Anlage 6) zu erstellen. Dabei ist die zu erstellende Unterlage für spätere Arbeiten entsprechend der Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung entsprechend nachfolgend angeführten Hinweisen zu ergänzen und anzupassen. Mit der Unterlage / Gefährdungsbeurteilung wird eine Voraussetzung für die sicherheits-, gesundheits- und umweltgerechte Gestaltung der späteren Arbeiten und damit auch für eine langfristig wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage gefordert. Für neu zu errichtende Anlagen sind die Gefährdungsbeurteilungen durch den Auftragnehmer unter frühzeitiger Einbeziehung des zukünftigen Betreibers (Flussmeister) vorzubereiten. Bereits während der Errichtung der Anlage sind durch den Auftragnehmer Erörterungsgespräche mit dem zukünftigen Betreiber zu führen. In Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage ist eine Unterlage zur Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilungen sind vor Endfertigung dem AG zur Prüfung zu übergeben. Es soll so eine Unterlage für spätere Arbeiten erstellt werden, aus der in konkreter Weise die vorgesehenen Maßnahmen und Einrichtungen für die spätere Nutzung, Instandhaltung, Reinigung, Inspektionen usw. entnommen werden können. Konkret soll die Unterlage Angaben enthalten z.B. über: physikalische, chemische und biologische Einwirkungen, Hinweise zu Körperschutzmitteln, die vorhandenen Anschlagpunkte für Absturzsicherungen , Anschlagpunkte für Hebezeuge, die verwendeten Baustoffe, die bei späteren Arbeiten am Bauwerk mit Gefahren für Sicherheit und Gesundheit verbunden sein können, die Montage- und Demontageanleitungen von verwendeten Fertigteilen und Systembauteilen, Einrichtungen für die Wartung, für die Reinigung von Anlagenteilen, die Zugänge zu exponierten Arbeitsplätzen, die Lage und Vorsichtsmaßnahmen von Stromleitungen u.ä., Notfallplanung, Hinweise zu unterweisungsbedürftigen Bereichen und Tätigkeiten (ggf. Schwerpunkte), Hinweise zur evtl. Nutzung von Spezialvorrichtungen für alle zu erwartenden Tätigkeiten Über die Forderungen der RAB 32 Abs.2 hinaus ist auch die Möglichkeit des Tätigwerdens allein der LTV Sachsen einzubeziehen. Ergänzend sind die Dokumente selbst (bzw. der Hinweis des Verbleibes) von Geräten, Anlagenteilen, Maschinen, Gefahrstoffen, Baustoffzertifikate, Bauteilzertifikate usw. in die Gefährdungsbeurteilung einzubinden. Die Gefährdungsbeurteilung wird Bestandteil der betriebseigenen Beurteilungen und dort weiterbearbeitet bzw. beobachtet. Übersicht Leistungsumfang: Grundleistungen während der Planung der Ausführung: Koordinieren der in 8 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahme, Erstellen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes als verantwortlicher Dritter i.S. v. 84 BaustellV, Zusammenstellen der Unterlage (entsprechend Mustervorlage für die Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung), Mitwirken bei der Vorankündigung nach § 4 BaustellV Grundleistungen während der Ausführung des Bauvorhabens: Beraten und Mitwirken bei der Planung der Baustelleneinrichtung, Bekanntmachen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen gegenüber allen Auftragnehmern. Hierbei Einweisung in den SiGe-Plan unter spezieller Beachtung der besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang Il BaustellV, Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach 8 4 des Arbeitsschutzgesetzes (vgl. 8 3 Abs. 3 Nr. 1 BaustellV), Hinwirken auf die Einhaltung und die Umsetzung der nach Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanung erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen sowie der Pflichten nach BaustellV durch die beteiligten Unternehmen, Anpassen und Fortschreiben des SiGe-Planes und der Unterlage, Organisieren des Zusammenwirkens der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Koordinieren und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber (Nachweiseinforderung), Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und Sicherheitsbesprechungen, Stichprobenartiges Überprüfen der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen auf ordnungsgemäßen Zustand, ggf. durch Einsichtnahme in Prüfnachweise, Dokumentation Besondere Leistungen: Anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinationsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen und Übermittlung der Vorankündigung an die zuständige Stelle als verantwortlicher Dritter i.S. v. § 4 BaustellV, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung und der Leistungsbeschreibung entsprechend Mustervorlage

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet SiGeKo nach Baustellenverordnung - Abgabe der Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)2022/576 - Abgabe der Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten abzugeben. - Abgabe der Erklärung des Bieters zum Mi … ganz lesen- Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet SiGeKo nach Baustellenverordnung - Abgabe der Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU)2022/576 - Abgabe der Erklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten abzugeben. - Abgabe der Erklärung des Bieters zum Mindestlohn (MiLoG) - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1bis 10 GWB - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr.1 bis 9 GWB - Eigenerklärung Achtung und Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR und mind. 1,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden, Vermögens- und Sachschäden betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder … ganz lesenEs ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen. Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR und mind. 1,5 Mio. EUR für Sonstige Schäden, Vermögens- und Sachschäden betragen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o.g. Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit den Eignungskriterien ist die grundsätzliche Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Vorlage der Nachweise ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes im Verfahren. Können die Nachweise in der angegebenen Anzahl und Qualität nicht nachgewiesen werden, muss das Angeb … ganz lesenMit den Eignungskriterien ist die grundsätzliche Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die Vorlage der Nachweise ist Voraussetzung für die Wertung des Angebotes im Verfahren. Können die Nachweise in der angegebenen Anzahl und Qualität nicht nachgewiesen werden, muss das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Vergleichbare Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter sind im Mindesten jeweils 2 Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Bereich der Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung für innerstädtische Bauvorhaben oder Bebauung von Gewerbegebieten im Bereich Wasserbau/ Hochwasserschutz mit Angabe des Vorhabens, der Herstellkosten (mind. 1,0 Mio EUR netto), des erbrachten Leistungsumfangs, des Bearbeitungszeitraums und des Bauzeitraumes sowie des entsprechenden Ansprechpartners. Die Referenzen für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter können aus den gleichen Bauvorhaben vorgelegt werden, sofern beide Personen am Fachbereich Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung beteiligt waren. Die Referenzen müssen für abgeschlossene Bauvorhaben vorgelegt werden, die nach dem 01.01.2016 fertig gestellt worden sind.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Benennung der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich der Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung. Außerdem ist der Nachweis eines abgeschlossenen Dipl.- oder Masterstudienganges im Bereich Ba … ganz lesenBenennung der zur Bearbeitung vorgesehenen Mitarbeiter (Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) bezogen auf den ausgeschriebenen Fachbereich der Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung. Außerdem ist der Nachweis eines abgeschlossenen Dipl.- oder Masterstudienganges im Bereich Bauingenieurwesen oder eines vergleichbaren Studienganges zu erbringen. Sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter müssen ein gültiges Zertifikat für eine SiGeKo-Schulung vorweisen und über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator verfügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Gesamtmaßnahme mit den Vergabeeinheiten Würschnitz und Hutholzbach werden in verschiedenen Bauphasen in der Zeit von April 2027 bis Juni 2029 realisiert. Die Baumaßnahmen im Gewässer beginnen ab Mai 2027. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination wird ab April 2027 immer unter Berücksichtigung des jeweiligen Bautenstandes der Abschnitte als erforderlich angesehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
12.10.2026, 11:00 Uhr. Landestalsperrenverwaltung des FreistaatesSachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau,Rauenstein 6A, 09514 Pockau-Lengefeld. Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigtenzur elektronischen Angebotsöffnung zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsenbei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 18.06.2026 11:52 Seite 18 von 19 (2) Antragsbefugt ist jedes Un … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 18.06.2026 11:52 Seite 18 von 19 (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
„Technische Spezifikationen - Soweit in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genom … ganz lesen„Technische Spezifikationen - Soweit in dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden; europäische technische Bewertungen; gemeinsame technische Spezifikationen; internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.“ Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll den Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

375vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
199.678 €Zuschlagswert im Median
101.254 € – 379.964 €mittlere Hälfte, 158 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 01a08aae-0cee-40b3-ad07-e72dcd3a702b.