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Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Sichtprüfungs-, Wartungs- und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen auf 8 Dienstliegenschaften in Mecklenburg-Vorpommern

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin

Aktenzeichen VOEK 016-24veröffentlicht 10.04.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 856 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 09:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 28 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sichtprüfungs-, Wartungs-, und Generalinspektionsleistungen an Abscheideranlagen. --- Der Auftrag umfasst folgende Hauptleistungen: -Sichtprüfung -Wartung -Spülen der Grundleitungen -Generalinspektion --- Der Auftrag umfasst folgende Bedarfsleistungen: -Es werden Stundenverrechnungssätze für zusätzliche Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion (z. B. Störungsbeseitigung) vereinbart. -Es wird für jede Liegenschaft im Einzelnen eine An- und Abfahrtspauschale für Leistungen außerhalb der Wartung/Inspektion (z. B. Störungsbeseitigung) vereinbart --- Der Auftrag umfasst folgenden Leistungsumfang: -10 Anlagen --- Die Wartung und Instandsetzung erfolgt mindestens, entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. Sämtliche der mit diesem Vertrag übernommenen Leistungen müssen durch Fachpersonal, unter Beachtung und Einhaltung der entsprechenden DIN-Normen, DIN-EN-Normen, Schutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, entsprechend den Vorgaben des Herstellers sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Landes- und satzungsrechtliche Bestimmungen zur Eigenkontrolle, Wartung und Überprüfung der Abscheideranlagen sind zu beachten. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet zur Ausführung der vertraglich festgelegten Arbeiten fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen und hat sicher zu stellen, dass das eingesetzte Personal die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllt, die für die Durchführung der mit diesem Vertrag übertragenen Aufgaben notwendig sind. --- Der AN ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte/Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhe (bis zum Nettowert von insgesamt: 30,00€). --- Andere Instandsetzungsarbeiten hat der AN auf Anforderung in angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. --- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. --- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte, Werkzeuge), Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und Reinigungsmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. Die Kosten sind, wenn nicht anders angegeben mit den Einheitspreisen abgegolten. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a4692567-9a3b-433e-96fe-7b60536ec14a.