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vergebenEU-weitDienstleistungen

Sicherstellung, Transport, Aufnahme, Unterbringung, Pflege und Betreuung sowie Vermittlung von Verwahrtieren aus dem Landkreis Prignitz

Landkreis Prignitz · Perleberg, Brandenburg

Aktenzeichen RPA.VST.037.26/offV EUveröffentlicht 04.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 151 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
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keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 169 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Angebotsfrist 13:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 5 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    Berliner Str. 49, 1948 Perleberg
    vor 5 Monaten
  4. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Prignitz beabsichtigt unter den in der Leistungsbeschreibung genannten Bedingungen einen Betreiber mit einer geeigneten Unterbringungsmöglichkeit für beschlagnahmte bzw. anderweitig in Obhut genommene Tiere gegen Zahlung einer jährlichen Pauschale zu beauftragen.

Beschreibung des Loses

Die Aufnahme und Betreuung bezieht sich auch auf sogenannte Verwahrtiere, die durch den Sachbereich Veterinäraufsicht und Verbraucherschutz des Landkreises Prignitz auf der Grundlage des § 16a des Tierschutzgesetzes zur Verwahrung angewiesen werden. Der Landkreis Prignitz erwartet vom Betreiber die Abholung, den Transport, die Aufnahme, Pflege und Betreuung von Heimtieren, insbesondere von Hunden und Katzen als Verwahrtiere sowie deren Vermittlung nach Freigabe.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Angebotspreis100 %
Preis
AngebotspreisNiedrigster Angebotspreis

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein B … ganz lesenZum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung, Handwerkskammer etc.) und die Gewerbeanmeldung. Hinweis: Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wird ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zur Verfügung gestellt. Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue kann die Bescheinigung der Eintragung in das Präqualifikationsverzeichnis und/oder in das ULV Brandenburg vorgelegt werden, sofern dort alle geforderten Nachweise enthalten sind. Bieter die nicht in vorgenannte Verzeichnisse eingetragen sind, haben eine Eigenerklärung gem. Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) abzugeben. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt angegebenen Bescheinigungen in Form von Kopien innerhalb einer von der Vergabestelle festgelegten Frist vorzulegen. Die Kopien der Bescheinigungen dürfen maximal sechs Monate alt sein. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Der Name der Unterauftragnehmer ist bereits mit Angebotsabgabe zu benennen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zur Nachweisführung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist die beigefügte Eigenerklärung zu verwenden: - Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe").
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Vorhaltung eines zur Leistungserbringung geeignetem Grundstücks, einschließlich der Gebäude, möglichst im Gebiet des LK Prignitz oder in der näheren Umgebung. Die Einsatzfähigkeit des Auftragnehmers muss an jedem Ort im Landkreis Prignitz innerhalb von 90 Minuten nach Auftragserteilung durch den … ganz lesen- Vorhaltung eines zur Leistungserbringung geeignetem Grundstücks, einschließlich der Gebäude, möglichst im Gebiet des LK Prignitz oder in der näheren Umgebung. Die Einsatzfähigkeit des Auftragnehmers muss an jedem Ort im Landkreis Prignitz innerhalb von 90 Minuten nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber gewährleistet sein. Die Geeignetheit, wie Kapazität, Größe und Ausstattung des Grundstückes und der Haltungseinrichtungen sowie der Gebäude müssen nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch eine Skizze des Grundrisses, ggf. mit Bildern.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Nachweis einer vertraglichen Vereinbarung mit einer Tierarztpraxis, spätestens mit Vertragsabschluss. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Tierarztpraxis" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. die vertragliche Vereinbarung) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 15.000.000 EUR pauschal für Sach-, Vermögens- u. Personenschäden. Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. … ganz lesen- Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen: 15.000.000 EUR pauschal für Sach-, Vermögens- u. Personenschäden. Dabei ist die Vorlage einer Absichtserklärung des Versicherers, den entsprechenden Versicherungsschutz im Zuschlagsfall zu gewähren, ausreichend. Der Versicherungsnachweis ist im Auftragsfall spätestens mit Vertragsabschluss vorzulegen. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Versicherung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Versicherungspolice) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes zum Halten von Tieren in einem Tierheim oder in einer tierheimähnlichen Einrichtung. Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung Erlaubnis gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 des Tierschutzgesetzes" zu verwenden. Ergänzende Nachweise sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
- Mindestens eine Person muss über eine Zulassung als Hundetrainer/in verfügen und eine weitere Person über tiermedizinische Kenntnisse (Tierärztliche Fachangestellte oder Tierärztin/Tierarzt). Beide Personen müssen Teil des Teams des Tierheims oder der tierheimähnlichen Einrichtung sein.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Führungszeugnis der Einrichtungsleitung (nicht älter als sechs Monate und ohne Eintragungen)
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Zahl der jahresdurchschnittlichen Beschäftigten/Mitarbeiter/aktiv im Tierheim oder in der tierheimähnlichen Einrichtung tätigen Vereinsmitglieder bzw. der geplanten.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Zum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der S … ganz lesenZum Nachweis der Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Abgaben und Steuern hat der Bieter folgende Angaben und Erklärungen als Nachweis vorzulegen: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als sechs Monate) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des/der Sozialversicherungsträger/s (Krankenkasse/n), bei dem die meisten Arbeitnehmer angemeldet sind, nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Minijobzentrale (nur bei Einsatz von solchen Arbeitskräften). Zur Nachweisführung ist die Erklärung "Eigenerklärung zur Eignung" zu verwenden. Ergänzende Nachweise (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) sind als eigene Anlagen zum Angebot beizufügen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
09.06.2026, 13:00 Uhr. Berliner Str. 49, 1948 Perleberg. Bieter sind nicht zugelassen
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Die Ergänzenden Vertragsbedingungen BbgVergG und die Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG sowie der Vertrag über die Unterbringung und Betreuung von Tieren aus dem Landkreis Prignitz werden wie das Leistungsverzeichnis Vertragsbestandteil.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemach … ganz lesenAuf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung Anwendung. § 160 lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ... ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist. Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endet gem. Ziffer IV.2.2 am 09.06.2026 um 13:00 Uhr. Spätere Geltendmachung ist nicht möglich.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP9Y50HKD9#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Für CPV 852 (Dienstleistungen des Veterinärwesens) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 09.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0af7c920-c15f-4487-97d7-b66ea10203a1.