Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz im öffentlichen Raum / Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr / Veranstaltungen / Schließdiensttätigkeit) als Rahmenvereinbarung
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0980-32veröffentlicht 06.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.04.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Empfangs-, Pförtner- und Wachdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) und auf dem Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenz-Areal der BASt (duraBASt)Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch GladbachFrist 09.12.2026
- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-Lippe · MünsterFrist 04.12.2026
- WachdienstKultur Ruhr GmbH · 44793 BochumFrist 01.12.2026
- Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw im Musterungszentrum BielefeldBundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf · AugustdorfFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate01.04.2025 – 31.12.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Münster48143, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 21 Monatenan Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement
- Angebotsfrist 07:30 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über vergabe-westfalen.de
- Öffnung der Angebote 07:30 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 19 Monaten52 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Veranstaltungsschutz, Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und Schließdiensttätigkeiten) für die Stadt Münster
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr Los 2 Verantsaltungsschutz und Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes 1.2.1 Zielsetzung Los 1 - Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsberei-chen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr In und vor städtischen Gebäuden im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da es im behördlichen Kontakt mit Kunden/ -innen und Besuchern/ -innen mitunter zu Konflik-ten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann. Zum Kreis der Kunden/ -innen und Besu-cher/ -innen gehören auch gewaltbereite Personen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kulturkreisen, denen der Umgang mit deutschen Behörden nicht vertraut ist. Außerdem ist der Publikumsandrang tlw. sehr hoch, so dass die Besucherströme sorgfältig koordiniert werden müssen. Der jeweilige Sicherheitsdienst ist somit u. a. für die Besuchersteuerung und den Pförtner-dienst in städtischen Gebäuden verantwortlich und sorgt mittels deeskalierendem Verhalten bei aufkommenden Konflikten sowie durch Krisenintervention und Gewaltprävention für Si-cherheit und Ordnung. Hierzu kann es auch notwendig werden bei einzelnen Gesprächen zwischen Sachbearbeiter/ -innen und Kunden/ -innen anwesend zu sein. Der Sicherheits-dienst steht zudem im Dialog mit Besuchern/ -innen und Kunden/ -innen, soll einfache Aus-künfte erteilen sowie das städtische Personal bei der Wegweisung / Besuchersteuerung im Hause unterstützen und in Bedarfsfällen seine Hilfe anbieten. Gebäude, die unmittelbaren Flächen davor, die angrenzenden Hofflächen sowie die Ein-gangsbereiche und Treppenhäuser müssen vor unbefugtem Zutritt und Verweilen gesichert werden. Vor und nach Dienstbeginn kann es notwendig werden Kontrollgänge in den und rund um die Gebäude durchzuführen, um die Bereiche von gefährlichen Gegenständen und Unrat zu reinigen, oder Personen zum Verlassen aufzufordern. Auch Schließdiensttätigkeiten kön-nen in diesem Zuge vereinzelnd notwendig werden. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind rechtliche Vorgaben, die Hausord-nung sowie die von der Stadt festgelegten Maßnahmen durchzusetzen. Hierzu können u. a. die Kontrolle von Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen zum Gebäude / Gelände gehören. Kun-den/ -innen und Besucher/-innen sollen bei Verstößen gezielt angesprochen und auf die Pflicht zur Einhaltung der Vorgaben hingewiesen werden. Bei weitergehenden Verstößen oder in kritischen Situationen sind die betreffenden Personen, zur Not auch unter Hinzuziehung der Polizei, des Gebäudes / Geländes zu verweisen bzw. nicht in das Gebäude / auf das Gelände zu lassen. Das Sicherheitspersonal muss aus den o. g. Gründen Kenntnis über den Inhalt der Hausord-nung haben. Das Personal ist vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden ent-sprechend zu schulen. Die hierfür notwendigen Unterlagen erhält das Unternehmen seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Zu dem erweiterten Objektschutz gehört es auch Kampfmittelfundorte zu sichern / zu bewa-chen. Hierzu kann es sehr spontan kommen, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme ein Kampfmittel gefunden und aufgrund einer besonderen Infrastruktur, z.B. Krankenhäuser, Al-tenheime im Evakuierungsbereich, das Kampfmittel nicht unmittelbar entschärft werden kann. Für diesen Fall ist das Kampfmittel teilweise mehrere Tage, tags und nachts, vor unbe-fugten Eingriffen zu sichern / zu bewachen. Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell, u. a. bei Kampfmittelfunden teilweise sehr kurzfristig, mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den spä-ten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. | 9 Monate | – |
| 2 | Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes 1.2.2 Zielsetzung Los 2 - Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommuna-len Ordnungsdienstes 1.2.2.1 Veranstaltungen Die Stadt Münster benötigt zur Sicherung von Ein-Tages-Veranstaltungen, mehrtägigen Ver-anstaltungen bzw. länger dauernden Großveranstaltungen Sicherheitsdienste, da es im Kon-takt mit Veranstaltungsbesuchern/ -innen und -teilnehmern/ -innen nicht nur zu Konflikten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann, oder man zum Teil auch auf gewaltbereite Per-sonen und Personengruppen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kultur-kreisen trifft, es bedarf auch der Sicherung von Equipment, Veranstaltungsflächen und Orga-nisationsabläufen. Der Sicherheitsdienst soll daher bei Veranstaltungen die jeweiligen Veranstaltungsgelände vor unbefugtem Befahren und Begehen schützen. Zur Absicherung und zur Verhinderung von Vandalismus kann es daher u. a. erforderlich werden, dass die Gelände abends und / oder nachts überwacht und vor unbefugtem Zutritt geschützt werden müssen. Hierzu kann es not-wendig werden, dass Besucher auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften hingewiesen und Konfliktsituationen gewaltfrei und sachlich beendet werden. Zudem kann es passieren, dass Besucher/ -innen beim Einlass aufgefordert werden müssen, ihr Ticket und / oder eine den Anforderungen entsprechende Zugangsberechtigung vorzuzeigen. Auch die Kontrolle von Taschen, Rücksäcken etc. kann Teil der Aufgaben sein. Zur Abwehr von Terroranschlägen und Verkehrschaos kann es zudem notwendig werden mobile Sperrstellen mittels, tlw. vom Sicherheitsdienst bereitgestellten, Fahrzeugen zu errich-ten und Verkehrsordner an verschiedenen Punkten in der Innenstadt zu positionieren, die den Verkehrsfluss nach Bedarf regeln und aufrechterhalten, oder Parksituationen regeln und Be-sucherfahrzeuge auf Parkflächen einweisen. Zudem kann es notwendig werden, dass Sperr-stellen durch Bewegung von Sperrstellenfahrzeugen oder das stationäre Polleranlagen für berechtigte Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Anwohner etc.) geöffnet werden und dass entsprechende Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen kontrolliert werden müssen. Es kann zudem dazu kommen, dass abgesperrte Straßen und Querstraßen gesichert werden müssen, sodass keine unbefugten Fahrzeuge, Personen oder Passanten diese Sperrungen durchbrechen. Bewegungsflächen für Feuerwehr oder Polizei müssen zudem freigehalten werden. Außerdem kann der Besucherandrang bei Veranstaltungen tlw. sehr groß werden, so dass die Besucherströme der geltenden Veranstaltungsvorgaben sorgfältig koordiniert werden müs-sen. Das eingesetzte Personal muss aus diesem Grund vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden entsprechend geschult werden. Die hierfür ggf. noch notwendigen Un-terlagen erhält er nach Zuschlagserteilung seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, Situationen schnell einschätzen und entsprechend reagieren zu können, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. 1.2.2.2 Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes Zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei können die Durchfüh-rung von Streifengängen und Streifenfahrten (mit eigenen Fahrzeugen) sowie die Durchset-zung rechtlicher Vorgaben wie Glas- oder Verweilverbote, oder die Besetzung von Kontroll-punkten, sowie das Errichten von Fahrzeugsperren im öffentlichen Raum notwendig werden. Der Sicherheitsdienst soll deeskalierend Eingreifen, Informationen an Personen, die sich im jeweiligen Verbotsbereich aufhalten, weitergeben und den Ordnungsdienst sowie die Polizei im Zuge der Gewaltprävention bei den anfallenden Aufgaben unterstützen. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. | 9 Monate | – |
| 3 | Schließdienste 1.2.3 Zielsetzung Los 3 - Schließdienste Auf Anlagen, in Parks, in Gärten und in und auf sonstigen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da diese Bereiche täglich für Nutzer/-innen und Besucherverkehr geöffnet sind. Um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit zu gewährleisten, sind u. a. die Gebäude und Anlagen pünktlich zu öffnen und wieder zu ver-schließen. Die Gebäude sind bei der Schließung auf Personen und Schäden zu kontrollieren. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kommen, die die Anlagen nicht ver-lassen möchten. Zudem sind festgestellte Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Es bedarf daher sowohl Durchsetzungsvermögen, Konfliktmanagement als auch eine vor allem pünktli-che, sorgfältige und zuverlässige Aufgabenerledigung. Gebäude und Toranlagen auf Anlagen, oder in Parks und Gärten sind zu festen Zeiten pünkt-lich zu schließen bzw. zu öffnen, um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Gebäude und Toranlagen sind zudem auf Personen und Schäden zu kontrollieren. In den Gebäuden, Parks, oder Gärten angetroffene Personen sind dazu auf-zufordern diese zu verlassen. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kom-men, die die Anlagen nicht verlassen möchten. In diesen Fällen kann es neben Deeskalieren-dem Verhalten auch notwendig werden, die Polizei hinzuzuziehen. Es kann zudem notwendig werden, dass der Sicherheitsdienst zwischen den Anlagen pendeln muss. Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. | 9 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation des Unternehmens vor. (siehe "2024-0980-32 - VgV Eigenerklärung zur Eignung.docx") - Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebo … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Insolvenzverfahren, Liquidation (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Es liegt keine Insolvenz, keine Liquidation des Unternehmens vor. (siehe "2024-0980-32 - VgV Eigenerklärung zur Eignung.docx") - Steuern, Abgaben, Beiträge (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachzuweisen: Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ist erfüllt. Bieter, deren Angebote/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, müssen auf besondere Aufforderung der ausschreibenden Stelle die Eigenerklärung per aktueller Dritterklärung (Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb Beitragspflichtig ist), sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)) innerhalb der gesetzten Frist nach Aufforderung belegen. (siehe "2024-0980-32 - VgV Eigenerklärung zur Eignung.docx") - Betriebshaftpflichtversicherung über die geforderten Werte (gem. § 8 der zusätzlichen Vertragsbedingungen) (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Min. 3 Referenzen JE LOS nicht älter als 3 Jahre (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Schriftliche Kostenkalkula … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Min. 3 Referenzen JE LOS nicht älter als 3 Jahre (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Schriftliche Kostenkalkulation ("Welche Kosten sind im jeweiligen Stundensatz enthalten?") (mit dem Angebot vorzulegen): Für jeden Stundensatz muss eine separate Kostenkalkulation eingereicht werden (siehe Leistungsverzeichnis) - Aufklärung zum Stundensatz < als 22,19 EUR (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot vorzulegen)- Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Firmenkonzept (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung Ersatzpersonal (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Formular: siehe "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dok … ganz lesenkürzer
Einzureichende Unterlagen: - Firmenkonzept (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot vorzulegen) - Eigenerklärung Ersatzpersonal (siehe Leistungsverzeichnis) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Formular: siehe "Vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente" - Gewerbeanmeldung und Berufsregister (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen) - Beschäftigte (Bewacher-ID und Sachkunde- / Unterrichtungsnachweis) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): - Formular: Siehe vom Unternehmen auszufüllende und mit dem Angebot abzugebende Dokumente - Anforderungen Sicherheitsunternehmen - Eine Erlaubnis der zuständigen Behörde nach § 34a Abs. 1 GewO liegt vor - Gewerbeanmeldung für jeden Standort liegt vor - Eintragung im Bewacherregister liegt vor - Das Sicherheitsunternehmen ist bis zu 24 Stunden an 7 Tagen die Woche für die Auftraggeberin telefonisch erreichbar Anforderungen Sicherheitspersonal a) Je nach Einsatzsituation spezieller Sachkundenachweis, oder Unterrichtungsnachweis gem. § 34a Gewerbeordnung (GewO) (entfällt bei reinen Ordnertätigkeiten) b) Im Bewacherregister eingetragen (entfällt bei reinen Ordnertätigkeiten) c) Zuverlässigkeit für Bewachungstätigkeiten im Sinne der GewO d) Für den Einsatz mit Fahrzeugen muss der entsprechende Führerschein vorliegen e) Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift. Diese liegen u. a. vor, wenn: - ein Sprachzertifikat mit min. dem Niveau B2 bei einem nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen des Europarats (GER) zertifizierten Sprachkursver-anstalters oder des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD) erworben wurde, - vier Jahre eine deutschsprachige Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse) besucht wurde, - ein Hauptschulabschluss oder wenigstens ein gleichwertiger deutscher Schulab-schluss erworben wurde oder - ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule oder eine deutsche Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. f) Das Mindestalter beträgt 18 Jahre; Das Renteneintrittsalter darf nicht überschritten sein g) Ständiger Wohnsitz ist in Deutschland h) Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss entsprechend geschult sein (Schulung min. zum Thema deeskalierendes Verhalten / Konfliktmanagement) und muss bereits nachweisbar über Erfahrung in der Ausübung der jeweiligen Aufgaben verfügen i) Gute Ortskenntnis rund um die Gebäude / Veranstaltung - sehr gute Ortskenntnisse bei Kontrollfahrten im Stadtgebiet j) Gepflegte Umgangsformen und angemessenes Erscheinungsbild. Spezielle Kleidung, wie zum Beispiel schwarzer Anzug, Krawatte, Hut / kein Hut usw. können auf Wunsch der jeweiligen Bedarfsstelle zusätzlich zur Voraussetzung werden k) Das eingesetzte Personal darf für die Tätigkeiten nicht offensichtlich ungeeignet sein. Die Vorgaben des § 3 DGUV Vorschrift 23 sind zu beachten l) Körperliche Fitness Die geforderten Voraussetzungen der Buchstaben a) und b) sind der Bedarfsstelle vor der Arbeitsaufnahme unaufgefordert für jede eingesetzte Person vorzulegen. Können die Nachweise nicht ohne nachvollziehbare und vertretbare Begründung bis einer von der Auftraggeberin gesetzten Frist eingereicht werden, so kann dies zum Austausch des eingesetzten Personals, zu einer fristlosen Kündigung des vorliegenden Auftrages sowie zu einer fristlosen Kündigung als Wirtschaftsteilnehmer*in der Rahmenvereinbarung führen. Die sonstigen geforderten Voraussetzungen der Buchstaben c) bis h) sind der Auftraggeberin auf Verlangen nach der Angebotsöffnung noch im Vergabeverfahren, vor der Arbeitsaufnahme, oder während der Erbringung der Dienstleistung unverzüglich schriftlich oder in Textform, spätestens bis zu der von der Auftraggeberin gesetzten Frist, zu belegen. Liegen die sonstigen Voraussetzungen zu Ziffer 2.3. nicht vor, so kann das Personal ausgetauscht werden. Können die Voraussetzungen grundsätzlich nicht bis zu der von der Auftraggeberin gesetzten Frist durch das Personal / das Siche …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 6 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe-westfalen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 52 Tage
- Angebotsöffnung
- 07.02.2025, 07:30 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: - 513 EU Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW - Zahlungsbedingungen der Stadt Münster - Zusätzliche Vertragsbedingungen Sicherheitsdienstleistungen - Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es werden keine Preisnachlässe zugelassen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYTYWHRFGU Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYTYWHRFGU Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kava …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Klemensstraße 10, 48143 Münster
- Kontakt
- vergaben@
stadt-muenster.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen mit unterschiedlichen Aufbauten für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (2 Lose)13.07.2026 · 2 Angebote
- Erstellung eines TW-Anschlusses an das Versorgungsnetz der Stadtnetze Münster (3 Lose)17.06.2026
- Landschaftsbauarbeiten - Neugestaltung Landschaftspark York Quartier06.01.2026 · 9 Angebote
- Abbrucharbeiten - Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit - Altbau BA 0206.01.2026 · 10 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
- R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- AGSUS GmbH7 Zuschläge
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbh & Co. KG7 Zuschläge
- Safe T Service e.K.7 Zuschläge
- LiL Service GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-LippeFrist 04.12.2026
- WachdienstKultur Ruhr GmbHFrist 01.12.2026
- Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw im Musterungszentrum BielefeldBundeswehr-Dienstleistungszentrum AugustdorfFrist 03.12.2026
- Sicherheitsdienst Unterkunft Brüsseler StrStadt TroisdorfFrist 30.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg (Vergabenummer VOEK 073-25)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf3610cb-1e35-4f95-87b1-d0aae73a32a3.