Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz im öffentlichen Raum / Hausrechtsbereiche mit tatsächlich öffentlichem Verkehr / Veranstaltungen / Schließdiensttätigkeit) als Rahmenvereinbarung
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement · Münster, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0980-32veröffentlicht 21.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 01.04.2025 – 31.12.2025
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Empfangs-, Pförtner- und Wachdienstleistungen bei der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt) und auf dem Demonstrations-, Untersuchungs- und Referenz-Areal der BASt (duraBASt)Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen · Bergisch GladbachFrist 09.12.2026
- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-Lippe · MünsterFrist 04.12.2026
- WachdienstKultur Ruhr GmbH · 44793 BochumFrist 01.12.2026
- Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw im Musterungszentrum BielefeldBundeswehr-Dienstleistungszentrum Augustdorf · AugustdorfFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate01.04.2025 – 31.12.2025, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Münster48143, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 77 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (85 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.
- Preis40 %
- Referenzen60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen (Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Veranstaltungsschutz, Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und Schließdiensttätigkeiten) für die Stadt Münster
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr Los 2 Verantsaltungsschutz und Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes 1.2.1 Zielsetzung Los 1 - Objektschutz im öffentlichen Raum / in Hausrechtsberei-chen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr In und vor städtischen Gebäuden im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da es im behördlichen Kontakt mit Kunden/ -innen und Besuchern/ -innen mitunter zu Konflik-ten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann. Zum Kreis der Kunden/ -innen und Besu-cher/ -innen gehören auch gewaltbereite Personen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kulturkreisen, denen der Umgang mit deutschen Behörden nicht vertraut ist. Außerdem ist der Publikumsandrang tlw. sehr hoch, so dass die Besucherströme sorgfältig koordiniert werden müssen. Der jeweilige Sicherheitsdienst ist somit u. a. für die Besuchersteuerung und den Pförtner-dienst in städtischen Gebäuden verantwortlich und sorgt mittels deeskalierendem Verhalten bei aufkommenden Konflikten sowie durch Krisenintervention und Gewaltprävention für Si-cherheit und Ordnung. Hierzu kann es auch notwendig werden bei einzelnen Gesprächen zwischen Sachbearbeiter/ -innen und Kunden/ -innen anwesend zu sein. Der Sicherheits-dienst steht zudem im Dialog mit Besuchern/ -innen und Kunden/ -innen, soll einfache Aus-künfte erteilen sowie das städtische Personal bei der Wegweisung / Besuchersteuerung im Hause unterstützen und in Bedarfsfällen seine Hilfe anbieten. Gebäude, die unmittelbaren Flächen davor, die angrenzenden Hofflächen sowie die Ein-gangsbereiche und Treppenhäuser müssen vor unbefugtem Zutritt und Verweilen gesichert werden. Vor und nach Dienstbeginn kann es notwendig werden Kontrollgänge in den und rund um die Gebäude durchzuführen, um die Bereiche von gefährlichen Gegenständen und Unrat zu reinigen, oder Personen zum Verlassen aufzufordern. Auch Schließdiensttätigkeiten kön-nen in diesem Zuge vereinzelnd notwendig werden. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sind rechtliche Vorgaben, die Hausord-nung sowie die von der Stadt festgelegten Maßnahmen durchzusetzen. Hierzu können u. a. die Kontrolle von Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen zum Gebäude / Gelände gehören. Kun-den/ -innen und Besucher/-innen sollen bei Verstößen gezielt angesprochen und auf die Pflicht zur Einhaltung der Vorgaben hingewiesen werden. Bei weitergehenden Verstößen oder in kritischen Situationen sind die betreffenden Personen, zur Not auch unter Hinzuziehung der Polizei, des Gebäudes / Geländes zu verweisen bzw. nicht in das Gebäude / auf das Gelände zu lassen. Das Sicherheitspersonal muss aus den o. g. Gründen Kenntnis über den Inhalt der Hausord-nung haben. Das Personal ist vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden ent-sprechend zu schulen. Die hierfür notwendigen Unterlagen erhält das Unternehmen seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Zu dem erweiterten Objektschutz gehört es auch Kampfmittelfundorte zu sichern / zu bewa-chen. Hierzu kann es sehr spontan kommen, wenn im Rahmen einer Baumaßnahme ein Kampfmittel gefunden und aufgrund einer besonderen Infrastruktur, z.B. Krankenhäuser, Al-tenheime im Evakuierungsbereich, das Kampfmittel nicht unmittelbar entschärft werden kann. Für diesen Fall ist das Kampfmittel teilweise mehrere Tage, tags und nachts, vor unbe-fugten Eingriffen zu sichern / zu bewachen. Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell, u. a. bei Kampfmittelfunden teilweise sehr kurzfristig, mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den spä-ten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. | 9 Monate | – |
| 2 | Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes 1.2.2 Zielsetzung Los 2 - Veranstaltungsschutz und Unterstützung des Kommuna-len Ordnungsdienstes 1.2.2.1 Veranstaltungen Die Stadt Münster benötigt zur Sicherung von Ein-Tages-Veranstaltungen, mehrtägigen Ver-anstaltungen bzw. länger dauernden Großveranstaltungen Sicherheitsdienste, da es im Kon-takt mit Veranstaltungsbesuchern/ -innen und -teilnehmern/ -innen nicht nur zu Konflikten unterschiedlichen Ausmaßes kommen kann, oder man zum Teil auch auf gewaltbereite Per-sonen und Personengruppen mit multiplen Problemlagen oder Personen aus anderen Kultur-kreisen trifft, es bedarf auch der Sicherung von Equipment, Veranstaltungsflächen und Orga-nisationsabläufen. Der Sicherheitsdienst soll daher bei Veranstaltungen die jeweiligen Veranstaltungsgelände vor unbefugtem Befahren und Begehen schützen. Zur Absicherung und zur Verhinderung von Vandalismus kann es daher u. a. erforderlich werden, dass die Gelände abends und / oder nachts überwacht und vor unbefugtem Zutritt geschützt werden müssen. Hierzu kann es not-wendig werden, dass Besucher auf die Einhaltung der bestehenden Vorschriften hingewiesen und Konfliktsituationen gewaltfrei und sachlich beendet werden. Zudem kann es passieren, dass Besucher/ -innen beim Einlass aufgefordert werden müssen, ihr Ticket und / oder eine den Anforderungen entsprechende Zugangsberechtigung vorzuzeigen. Auch die Kontrolle von Taschen, Rücksäcken etc. kann Teil der Aufgaben sein. Zur Abwehr von Terroranschlägen und Verkehrschaos kann es zudem notwendig werden mobile Sperrstellen mittels, tlw. vom Sicherheitsdienst bereitgestellten, Fahrzeugen zu errich-ten und Verkehrsordner an verschiedenen Punkten in der Innenstadt zu positionieren, die den Verkehrsfluss nach Bedarf regeln und aufrechterhalten, oder Parksituationen regeln und Be-sucherfahrzeuge auf Parkflächen einweisen. Zudem kann es notwendig werden, dass Sperr-stellen durch Bewegung von Sperrstellenfahrzeugen oder das stationäre Polleranlagen für berechtigte Fahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Anwohner etc.) geöffnet werden und dass entsprechende Zugangs- / Zufahrtsberechtigungen kontrolliert werden müssen. Es kann zudem dazu kommen, dass abgesperrte Straßen und Querstraßen gesichert werden müssen, sodass keine unbefugten Fahrzeuge, Personen oder Passanten diese Sperrungen durchbrechen. Bewegungsflächen für Feuerwehr oder Polizei müssen zudem freigehalten werden. Außerdem kann der Besucherandrang bei Veranstaltungen tlw. sehr groß werden, so dass die Besucherströme der geltenden Veranstaltungsvorgaben sorgfältig koordiniert werden müs-sen. Das eingesetzte Personal muss aus diesem Grund vor Beginn der Dienstleistung vom Auftragsnehmenden entsprechend geschult werden. Die hierfür ggf. noch notwendigen Un-terlagen erhält er nach Zuschlagserteilung seitens der Bedarfsstelle. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben bedarf es Durchsetzungsvermögen, die Fähigkeit, Situationen schnell einschätzen und entsprechend reagieren zu können, aber auch Konfliktmanagement und ggf. deeskalierendes Verhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. 1.2.2.2 Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes Zur Unterstützung des Kommunalen Ordnungsdienstes und der Polizei können die Durchfüh-rung von Streifengängen und Streifenfahrten (mit eigenen Fahrzeugen) sowie die Durchset-zung rechtlicher Vorgaben wie Glas- oder Verweilverbote, oder die Besetzung von Kontroll-punkten, sowie das Errichten von Fahrzeugsperren im öffentlichen Raum notwendig werden. Der Sicherheitsdienst soll deeskalierend Eingreifen, Informationen an Personen, die sich im jeweiligen Verbotsbereich aufhalten, weitergeben und den Ordnungsdienst sowie die Polizei im Zuge der Gewaltprävention bei den anfallenden Aufgaben unterstützen. Die konkreten Einsatzzeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweili-gen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorlie-genden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. | 9 Monate | – |
| 3 | Schließdienste 1.2.3 Zielsetzung Los 3 - Schließdienste Auf Anlagen, in Parks, in Gärten und in und auf sonstigen öffentlichen Flächen im Stadtgebiet Münster werden Sicherheitsdienste benötigt, da diese Bereiche täglich für Nutzer/-innen und Besucherverkehr geöffnet sind. Um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit zu gewährleisten, sind u. a. die Gebäude und Anlagen pünktlich zu öffnen und wieder zu ver-schließen. Die Gebäude sind bei der Schließung auf Personen und Schäden zu kontrollieren. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kommen, die die Anlagen nicht ver-lassen möchten. Zudem sind festgestellte Schäden sorgfältig zu dokumentieren. Es bedarf daher sowohl Durchsetzungsvermögen, Konfliktmanagement als auch eine vor allem pünktli-che, sorgfältige und zuverlässige Aufgabenerledigung. Gebäude und Toranlagen auf Anlagen, oder in Parks und Gärten sind zu festen Zeiten pünkt-lich zu schließen bzw. zu öffnen, um die Nutzungsmöglichkeiten, aber auch die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten. Gebäude und Toranlagen sind zudem auf Personen und Schäden zu kontrollieren. In den Gebäuden, Parks, oder Gärten angetroffene Personen sind dazu auf-zufordern diese zu verlassen. Hierbei kann es zu Auseinandersetzungen mit Personen kom-men, die die Anlagen nicht verlassen möchten. In diesen Fällen kann es neben Deeskalieren-dem Verhalten auch notwendig werden, die Polizei hinzuzuziehen. Es kann zudem notwendig werden, dass der Sicherheitsdienst zwischen den Anlagen pendeln muss. Die konkreten Einsatz-, Schließ- oder Öffnungszeiten sowie die exakte Einsatzablaufplanung werden von der jeweiligen Bedarfsstelle noch individuell mitgeteilt. Diese können inhaltlich anteilig von der vorliegenden Beschreibung abweichen und sich zudem sowohl auf die frühen Morgenstunden, tagsüber, oder in den späten Abend sowie in die Nacht erstrecken. Ebenso kommen Dienste sowohl unter der Woche als auch an Wochenenden sowie an Feiertagen in Betracht. | 9 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- PreisAngebotspreis
- Qualität
- ReferenzenQualität aus der Anzahl der Referenzen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Verlängerung
- bis zu 1-mal
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des … ganz lesenkürzer
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Es werden keine Preisnachlässe zugelassen.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYTMYBEY9L Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYTMYBEY9L Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kava …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Safe T Service e.K., Hövelhof; R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Köln; sicherheitsdienste grüntgens, Münster | 9 |
| 2 | Safe T Service e.K., Hövelhof; sicherheitsdienste grüntgens, Münster; HRC Sicherheit und Service GmbH, Münster | 9 |
| 3 | R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG, Köln; sicherheitsdienste grüntgens, Münster; HRC Sicherheit und Service GmbH, Münster | 8 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Klemensstraße 10, 48143 Münster
- Kontakt
- vergaben@
stadt-muenster.de
Bei uns erfasst
- Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen mit unterschiedlichen Aufbauten für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (2 Lose)13.07.2026 · 2 Angebote
- Erstellung eines TW-Anschlusses an das Versorgungsnetz der Stadtnetze Münster (3 Lose)17.06.2026
- Landschaftsbauarbeiten - Neugestaltung Landschaftspark York Quartier06.01.2026 · 9 Angebote
- Abbrucharbeiten - Erweiterung der Bodelschwinghschule zur 3-Zügigkeit - Altbau BA 0206.01.2026 · 10 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Nordrhein-Westfalen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Sitec Dienstleistungs GmbH13 Zuschläge
- R.S.D. plus Rheinische Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG9 Zuschläge
- AGSUS GmbH7 Zuschläge
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbh & Co. KG7 Zuschläge
- Safe T Service e.K.7 Zuschläge
- LiL Service GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 07.02.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wach- und Sicherheitsdienst - LWL-Museum HellerlechtLandschaftsverband Westfalen-LippeFrist 04.12.2026
- WachdienstKultur Ruhr GmbHFrist 01.12.2026
- Sicherheitsdienstleistung ohne Befugnisse nach dem UZwGBw im Musterungszentrum BielefeldBundeswehr-Dienstleistungszentrum AugustdorfFrist 03.12.2026
- Sicherheitsdienst Unterkunft Brüsseler StrStadt TroisdorfFrist 30.11.2026
- Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesliegenschaft in Magdeburg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Magdeburg (Vergabenummer VOEK 073-25)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b1f4119a-c79e-4596-98e9-c446e768a814.