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Sicherheitsdienstleistungen im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen ZV-CB-24-1178000-4121.03veröffentlicht 16.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 771 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein (2 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 8 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Kiel24103, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Personal- und Durchführungskonzept40 %
  • Konzept praktische Fallbearbeitung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Für das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg ist für einen reibungslosen Dienstbetrieb erforderlich Sicherheitsdienstleistungen auszuschreiben. Hierunter fallen ein Sicherheitsdienst (Los 1) und ein Schließ- und Kontrolldienst inklusive einer Alarmverfolgung und Notfall-und-Service-Leitstelle (Los 2). ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort der Leistungserbringung: - Ort der Leistungserbringung ist für das Los 1 das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin und die benachbarte Jugendberufsagentur (JBA), Alarichstraße 12-17, 12105 Berlin. Die Jugendberufsagentur liegt in unmittelbarer Nähe zum Jobcenter (Nachbargebäude). - Ort der Leistungserbringung ist für das Los 2 das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, Wolframstr. 89-92, 12105 Berlin. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Grundsätzliche Anforderungen an das eingesetzte Personal: • Die Sicherheitsdienstmitarbeitenden müssen jederzeit freundlich, offen u. tolerant gegenüber den Beschäftigten des AG, dessen Kundinnen u. Kunden sowie Dritten auftreten. Sie müssen konfliktfähig, verantwortungsbewusst, zuverlässig u. belastbar sein. Sie müssen sich abzeichnende Konflikte schon im Vorfeld erkennen, um diese zu versachlichen u. abzuwenden. Sie sollten daher ausgeprägte Fähigkeiten zur Krisenkommunikation, Techniken zur verbalen Deeskalation sowie zur Eigensicherung vorweisen können, • Die Sicherheitsmitarbeitenden müssen nachweislich eine Ersthelfer- Grundausbildung sowie zusätzlich eine Einweisung in die Brandbekämpfung absolviert haben u. diese alle zwei Jahre auf Kosten des AN auffrischen, • Besteht der hinreichende Verdacht, dass die dienstlichen Interessen des AG durch die Sicherheitsmitarbeitenden erheblich beeinträchtigt werden (z.B. Verstoß gegen das Neutralitätsgebot), ist der AG berechtigt, die jeweilige Person sofort des Hauses zu verweisen. Der AG kann vom AN verlangen, dass Mitarbeitende, bei denen begründete Zweifel an ihrer Eignung bestehen, nicht weiter eingesetzt werden. Der AN hat unverzüglich auf seine Kosten Ersatz zur Verfügung zu stellen, • Das eingesetzte Personal verzichtet auf Äußerungen u./o. Erscheinungsbild u./o. Verhalten (Verhaltensweise), gleich in welcher Form sie erfolgen, die Besorgnis der Verfassungsfeindlichkeit, des Antisemitismus o. eines ähnlichen Grundes beim AG u. /o. Dritten wecken könnten, • Das eingesetzte Sicherheitspersonal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift in einem der Sicherheitsdienstleistung entsprechenden Niveau gemäß Stufe „B2“ des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen beherrschen, • Das eingesetzte Personal darf nicht im Leistungsbezug des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg sein, • Das eingesetzte Personal muss über ein einwandfreies aktuelles polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „N“ verfügen, welches zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als drei Monate ist, • Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet nur gesundes Personal (Personen ohne ansteckende Krankheiten gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz) u. regulär angemeldetes Personal einzusetzen, • Wird eine ausländische Personen eingesetzt, so trägt der AN die Verantwortung, dass diese eine gültige Aufenthalts- u. Arbeitserlaubnis hat, • Der AN erfüllt alle steuerlichen u. sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, • Der AN setzt nur ständiges Personal ein, welches lediglich bei Ausfällen durch Urlaub, Krankheit oder Ausscheiden durch geeignete Vertretungskräfte o. Nachfolger bzw. Nachfolgerinnen zu ersetzen, • Der AN verpflichtet sich alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal einzuhalten. Dies beinhaltet insbesondere die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) u. des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - sowie einschlägiger Tarifverträge. Das einzusetzende Personal ist mindestens nach dem geltenden Entgelttarifvertrag für die Beschäftigten der Sicherheitsbranche in Berlin zu bezahlen, • Das gesamte vom AN eingesetzte Personal ist zum Datenschutz zu belehren sowie schriftlich auf die Wahrung des Datengeheimnisses hinzuweisen. Den Mitarbeitenden des AN ist es untersagt, Einsicht in Schriftstücke, Akten u. sonstige Unterlagen zu nehmen sowie die Kommunikationsmittel u. andere technische Einrichtungen (z.B. Telefone, Kopiergeräte, PCs etc.) des AG für nichtdienstliche Zwecke zu benutzen. Diese Belehrung ist jährlich zu wiederholen. Der AN achtet insbesondere bei Personalwechsel o. Vertretungssituationen auf die eigenständige u. rechtzeitige Belehrung, • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal über die wesentlichen Punkte der Leistungsbeschreibung u. des Vertrages zu informieren (z.B. Sicherheitsstandards, Leistungsumfang), • Der AN verpflichtet sich, dass von ihm eingesetzte Personal durch fachkundige Personen einzuweisen u. mit den Besonderheiten des Gebäudes vertraut zu machen, • Das eingesetzte Personal hat als Sicherheitspersonal erkennbar zu sein. Dies bedeutet, dass sie durch ihre vom AN zu stellende Kleidung als Mitarbeitende eines Sicherheitsdienstes erkennbar sind, • Das eingesetzte Sicherheitspersonal ist verpflichtet alle im Gebäude u. auf dem Gelände der Dienststelle aufgefundenen Gegenstände dem Beauftragten des AG zu überreichen, • Das vom AN eingesetzte Personal hat sich an das generelle Alkohol- u. Rauchverbot auf dem Gelände des AG zu halten., • Im Falle eines Notfalleinsatzes muss der / die Sicherheitsmitarbeitende nachträglich unverzüglich einen schriftlichen Bericht über den Einsatz erstellen, • Die Sicherheitsmitarbeitenden dürfen keine Waffen im Sinne des § 10 Bewachungsverordnung mit sich führen

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherheitsdienst

Unter den Kunden u. Kundinnen des Jobcenters Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg befinden sich Personen, die ein erhöhtes Gewalt-/Aggressionspotential (verbal u. körperlich), eine geringe Konfliktlösungsbereitschaft o. herabgesetzte Impulskontrolle haben. Der Auftraggeber überträgt dem auftragnehmenden Unternehmen (AN) die Sicherheitsdienstleistungen entsprechend der DIN 77200 o. eines gleichwertigen Standards. Die Zertifizierung nach DIN 77200 o. gleichwertig ist verpflichtend. Jede Sicherheitskraft hat die Sachkunde-Prüfung nach 34a GewO und ist im Bewacherregister registriert. Das Sicherheitspersonal wird auf Kosten des AN in die Nutzung des Evakuierungssitzes und des AED eingewiesen. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Leistungsort und Einsatzzeiten Los 1: Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin u. in der Jugendberufsagentur im Nachbargebäude Alarichstraße 12-17,12105 Berlin. Der überwiegende Teil der Aufgabenwahrnehmung findet in der Wolframstraße statt. - An den Tagen Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: zehn Sicherheitskräfte und eine Einsatzleitung, - Mittwoch fünf Sicherheitskräfte und eine Einsatzleitung, Montag: 07:50 Uhr – 16:30 Uhr, Dienstag: 07:50 Uhr – 16:30 Uhr, Mittwoch: 07:50 Uhr – 16:30 Uhr, Donnerstag: 07:50 Uhr – 18:30 Uhr Freitag: 07:50 Uhr – 16:30 Uhr. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Verteilung nach aktuellem Stand im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg, in der Wolframstraße 89-92, 12105 Berlin ist: • zwei Personen (+zwei im Wechsel) am Haupteingang, • zwei bis drei Personen (+zwei im Wechsel) in der Eingangszone, • Streifgänge in den Fluren, Im Standort der Jugendberufsagentur in der Alarichstraße 12-17, 12105 Berlin: • eine Person. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Zu den Haupttätigkeiten gehört u.a. insbesondere: • Gewährleistung der persönlichen Präsenz in den Dienstgebäuden, • Durchsetzung der Hausordnung (Rauchverbot, Alkoholverbot, Mitbringen von Hunden etc.), • Ansprechperson für Kunden u. Kundinnen (mit Lotsenfunktion) u. Unterstützung bei der Steuerung der Kundenströme, • Durchführung von Einlasskontrollen innerhalb u. außerhalb der Schließzeiten, vereinzelte Kontrolle von Dienstausweisen von Mitarbeitenden u. regelmäßige Kontrolle von Termin-Einladungen von Kunden u. Kundinnen, • Abweisen von Besuchern bzw. Besucherinnen, denen ein Hausverbot erteilt wurde, • Aussprechen von Tageshausverboten, • Initiativ o. auf Anforderung (Rufbereitschaft) Schutz der Mitarbeitenden vor verbalen u. tätlichen Bedrohungen u. Angriffen, • Aktive deeskalierende Einflussnahme zur Vermeidung/Beendigung von Konfliktsituationen, • Begleiten von aggressiv erscheinenden Besuchern bzw. Besucherinnen zum Beratungsbüro, • Auf Anforderung von Mitarbeitenden des Jobcenters Teilnahme an Gesprächen mit ausgewählten Besuchern bzw. Besucherinnen, • Durchführung permanenter Kontrollgänge im unmittelbaren Zugangsbereich, dem Eingang, der Eingangszone, des Neukundenteams, den Fluren, den Toiletten u. Wartebereichen, • Meldung von Sachbeschädigungen (Graffiti, Schmierereien usw.), Havarien u. Störungen, ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vor Erstellung und Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 09. August 2024 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Nadine Seehaase. Die Termine können zwischen der 33. und 34. KW stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist am Haupteingang (Drehtür) des Objektes. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten Berechnungen, Beschreibungen und sonstige Unterlagen ausreichend zur Kalkulation der von ihm angebotenen Preise waren. Mit den vereinbarten Preisen ist alles abgegolten und vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- und funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Fragen zur Vergabe werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit Fragen schriftlich als Bieterfrage einzureichen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Besichtigungstermine sind unter folgender E-Mailadresse anzumelden: Nadine.Seehaase@gmsh.de------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der AG benennt dem AN zu Auftragsbeginn die konkreten Ansprechpartner/innen für die Zusammenarbeit zwischen AN und AG. Die Objektbesichtigung erfolgt nach einem einheitlich festgelegten Ablaufschema. Die Bieter erhalten mit dieser Begehung den gleichen Wissensstand. Dem Bieter wird vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bescheinigt. Die unterzeichnete Bestätigung ist - als Nachweis - mit der elektronischen Angebotsabgabe einzureichen bzw. hochzuladen.

2 Jahre–
2
Schließ- und Kontrolldienst

Leistungsort u. Einsatzzeiten Schließ- und Kontrolldienst: Die Leistungserbringung erfolgt für die das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg in der Wolframstraße 89-92 in 12105 Berlin. Die angegebenen Einsatzzeiten beruhen auf Erfahrungswerten u. stellen jeweils einen Durchschnittswert dar, es kann im Einzelfall zu Abweichungen kommen. Montag bis Freitag jeweils morgens 04:30 bis 05:15 Uhr u. abends 22:00 bis 23:30 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Aufgaben u.a. des Schließ- und Kontrolldienstes: • Ausüben der Schlüsselgewalt an den Haupteingangstüren u. den Etagenzugänge (Aufschließen/Abschließen zu den genannten Schließzeiten), • im Rahmen des Aufschließens: Unscharfschaltung der Einbruchmeldeanlage, • im Rahmen des Abschließens: Kontrolle über Verschluss der Fenster / Oberlichter in den Fluren, Sichtkontrolle von außen der Bürofenster u. wenn nötig Schließen der Fenster im Erdgeschoß u. im ersten Obergeschoß ggfs. Licht ausschalten (keine Kontrolle der einzelnen Räume) sowie Scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage, • Autorisierung des AN, beim Verschlussgang noch anwesendes Personal aus dem Dienstgebäude zu verweisen, • Unterrichtung der zuständigen Polizeidienststelle / Feuerwehrstation u. gleichzeitige Benachrichtigung des AG bei besonderen Vorkommnissen, • Führung von differenzierten Aufzeichnungen (Dokumentation) über die Auftragsausführung in Abstimmung mit dem AG u. Vorlage beim AG. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgaben Alarmverfolgung u. "Notruf-und-Service-Leitstelle": • Alarmüberwachung u. -verfolgung außerhalb der Dienstzeiten der Dienststelle, • Bereitschaftsdienst zur Entgegennahme der Störmeldungen aus der zentralen elektronischen Überwachung o. nach Alarmmeldung durch die Feuerwehrleitstelle bzw. Polizeidienststelle, • Unverzügliche Prüfung des Sachverhaltes vor Ort u. Einleitung notwendiger Maßnahmen. Im Anschluss ist der Sachverhalt schriftlich zu dokumentieren u. umgehend per E-Mail an den AG zu senden, • Prüfung vor Ort innerhalb von spätestens 30 Minuten nach Alarmauslösung. Die Anfahrtszeit ist unter Einhaltung der Gesetze (z.B. StVO) so kurz wie möglich zu halten, • Ggf. unverzügliche Absicherung des Gebäudes vor Ort gegen unbefugten Zutritt ggf. auch nach Abschluss der Maßnahmen durch die Feuerwehr bzw. Polizei. Ist eine technische / bauliche Absicherung nicht möglich, so hat der AN angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung / -vermeidung durchzuführen, • Führung von differenzierten Aufzeichnungen (Dokumentation) über die Auftragsausführung in Abstimmung mit dem AG u. Vorlage beim AG, ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungsort u. Einsatzzeiten Alarmverfolgung u. „Notruf-und-Service-Leitstelle“: - Alarmverfolgung: Im Zeitraum zwischen Scharfstellung der Alarmanlage u. Unscharfstellung der Alarmanlage, dies beinhaltet auch Wochenenden, bundesweite Feiertage u. Feiertage des Landes Berlin, - „Notruf-u.-Service-Leitstelle“: Montag bis Donnerstag ab 15:30 Uhr bis zur Schließung des Hauses durch den Schließ- und Kontrolldienst, Freitag ab 14:30 Uhr bis zur Schließung des Hauses durch den Schließ- und Kontrolldienst, eine Bereitstellung an Wochenenden, an Bundes– u. Landesfeiertagen sowie am 24.12. und 31.12. eines jeden Jahres ist nicht erwünscht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Vor Erstellung u. Abgabe des Angebotes hat sich der Bieter zwingend durch eine verpflichtende Besichtigung aller betroffenen Objekte über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Dies bestätigt der Bieter mit seiner Unterschrift im Angebotsschreiben sowie dem mit Angebotsabgabe einzureichenden Formblatt „Nachweis der Objektbesichtigung“. Spätere Einreden wegen besonderer örtlicher Gegebenheiten werden nicht anerkannt. Anmeldungen zur Objektbesichtigung richten Sie bitte per E-Mail bis zum 09. August 2024 an die GMSH AöR, Geschäftsbereich Beschaffung, Frau Nadine Seehaase. Die Termine können zwischen der 33. u. 34. KW stattfinden. Der Treffpunkt für die Besichtigung ist am Haupteingang (Drehtür) des Objektes. Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Der Bieter ist verpflichtet seine Kenntnis aus der Besichtigung in seine Kalkulation einzubeziehen. Er versichert ausdrücklich, dass die ihm zur Kalkulation vorgelegten Berechnungen, Beschreibungen u. sonstige Unterlagen ausreichend zur Kalkulation der von ihm angebotenen Preise waren. Mit den vereinbarten Preisen ist alles abgegolten u. vergütet, was zur vollständigen, ordnungs- u. funktionsgemäßen Ausführung der Vertragsleistung notwendig ist. Fragen zur Vergabe werden während der Ortsbesichtigung nicht beantwortet. Es besteht die Möglichkeit Fragen schriftlich als Bieterfrage einzureichen. ------------------------------------------------------------------------------------------------------ Die Besichtigungstermine sind unter folgender E-Mailadresse anzumelden: Nadine.Seehaase@gmsh.de------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Der AG benennt dem AN zu Auftragsbeginn die konkreten Ansprechpartner/innen für die Zusammenarbeit zwischen AN u. AG. Die Objektbesichtigung erfolgt nach einem einheitlich festgelegten Ablaufschema. Die Bieter erhalten mit dieser Begehung den gleichen Wissensstand. Dem Bieter wird vom Auftraggeber die ordnungsgemäße Teilnahme am Besichtigungstermin bescheinigt. Die unterzeichnete Bestätigung ist - als Nachweis - mit der elektronischen Angebotsabgabe einzureichen bzw. hochzuladen.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis40 %
Personal- und Durchführungskonzept40 %
Konzept praktische Fallbearbeitung20 %
Preis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt gem. Nachweis Nr. 6 für Los 1 (Formblatt) einzureichen. Dieses ist zwingend in Excel (.xlsxFormat) notwendig.
Qualität
Personal- und Durchführungskonzept19. Mit dem Angebot ist ein Personal- und Durchführungskonzept gemäß Bewertungsmatrix einzureichen.
Qualität
Konzept praktische Fallbearbeitung20. Mit dem Angebot ist ein Konzept zur praktischen Fallbearbeitung gemäß Bewertungsmatrix einzureichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2026 – mit Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate durch den AG. Eine Wiederholung der Optionsziehung ist möglich. Der abgeschlossene Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Hinweis
Die EU­-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen­ und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e­vergabe­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zen … ganz lesenDie EU­-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen­ und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e­vergabe­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e­vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungs­verfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e­vergabe-­sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e­Vergabe-­Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Konzept praktische Fallbearbeitung40 %
Preis
Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Preisblatt gem. Nachweis Nr. 6 für Los 2 (Formblatt) einzureichen. Dieses ist zwingend in Excel (.xlsxFormat) notwendig.
Qualität
Konzept praktische Fallbearbeitung19. Mit dem Angebot ist ein Konzept zur praktischen Fallbearbeitung gemäß Bewertungsmatrix einzureichen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.01.2025 und endet am 31.12.2026 – mit Option auf Verlängerung um weitere 12 Monate durch den AG. Eine Wiederholung der Optionsziehung ist möglich. Der abgeschlossene Vertrag endet spätestens am 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-­ und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Hinweis
Die EU­-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen­ und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e­vergabe­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zen … ganz lesenDie EU­-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen­ und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e­vergabe­sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e­vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungs­verfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unserer Vergabeplattform: www.e­vergabe-­sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e­Vergabe-­Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1City Schutz GmbH, Schönburg–
2City Schutz GmbH, Schönburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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46vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (24 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 5 Meldungen plausibel angegeben

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  2. BekanntmachungFrist 27.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 845005d8-8984-4065-83c3-88a556d584eb.