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Sicherheitsdienstleistung für die Asylbewerberunterkunft Adolf-Richter-Straße 7 bzw. 7a des Jugend- und Sozialamtes

Stadt Pforzheim, Personal- und Hauptamt - Zentrale Vergabestelle · Pforzheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen JSA 2025.02veröffentlicht 15.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 387 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 30.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Pforzheim75175, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Qualität20 %
  • Preis80 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    66 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.12.2026
    vor 10 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gewährleistung der Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Liegenschaften Adolf-Richter-Str. 7 und 7a durch die Bereitstellung von zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter je Zeitraum und Einsatzbereich.

Beschreibung des Loses

Gewährleistung der Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Liegenschaften Adolf-Richter-Str. 7 und 7a durch die Bereitstellung von zwei Sicherheitsdienstmitarbeiter je Zeitraum und Einsatzbereich für das Jahr 2026, optional 2027 u. 2028

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität20 %
Preis80 %
Qualität
"Es muss nachvollziehbar erläutert werden, wie die Vertretungsregelung geplant ist. Ebenfalls ist schlüssig das Verfahren zur Sicherstellung der Dienstfähigkeit zu erläutern. Des weiteren sollte ein vernünftiges Personalentwicklungskonzept vorliegen. Schlüssig erläutert, wie festgestellt wird, dass die Anwesenheit der Sicherheitsfirmen gewährleistet ist? Kurzfristige Einsatzmöglichkeit von Ersatzpersonen schlüssig erläutert. Erläuterung zur Personalauswahl gemacht?
Preis
Angebotspreis gem. Leistungsbeschreibung

Eignung12 von 12 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Der Auftragnehmer hat in Fällen von Krankheit bzw. Nichterscheinen einer Sicherheitskraft zum Dienst unverzüglich, spätestens jedoch 90 Minuten nach Bekanntwerden bzw. Beginn der jeweiligen Einsatzzeit, Ersatz in Form eines anderen Mitarbeiters zu stellen, welcher ebenso über die aufgeführten Voraus … ganz lesenDer Auftragnehmer hat in Fällen von Krankheit bzw. Nichterscheinen einer Sicherheitskraft zum Dienst unverzüglich, spätestens jedoch 90 Minuten nach Bekanntwerden bzw. Beginn der jeweiligen Einsatzzeit, Ersatz in Form eines anderen Mitarbeiters zu stellen, welcher ebenso über die aufgeführten Voraussetzungen beim Punkt Personal verfügt. Die Anwesenheit der Sicherheitsfachkraft am Einsatzort ist durch den Auftragnehmer sicherzustellen und zu prüfen. - Benennung eines/einer während der Einsatzzeiten telefonisch erreichbaren Ansprechpartners/in/s bzw. eines/einer Vertreter/in - Mitentscheidungsrecht des Auftraggebers bei der Gestellung des Personals - Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeweils eine aktuelle Liste der mit der Betreuung beauftragten Personen vorzulegen. - Der Auftragnehmer hat hinsichtlich der Kontinuität des eingesetzten Personals Sorge zu tragen. - Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen über Ausweise mit Lichtbild verfügen, die ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer bestätigen. Diese sind an der Dienstkleidung sichtbar zu tragen.
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Erlaubnisurkunde nach § 34 a Gewerbeordnung Zertifikat über die Anerkennung als Wach- und Sicherheitsunternehmen
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Sicherheit in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekte mit hohem Publikumsverkehr umfassen. (Dies ist im Zweifel schriftlich darzulegen). Mindestens eine der Referenzen muss Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens … ganz lesen- Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Sicherheit in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekte mit hohem Publikumsverkehr umfassen. (Dies ist im Zweifel schriftlich darzulegen). Mindestens eine der Referenzen muss Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 € netto pro Jahr betragen. - Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Alarmaufschaltung und -verfolgung in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekten mit hohem Publikumsverkehr umfassen und der Auftragswert mindestens 75.000 € netto pro Jahr beträgt
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Sicherheit in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekte mit hohem Publikumsverkehr umfassen. (Dies ist im Zweifel schriftlich darzulegen). Mindestens eine der Referenzen muss Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens … ganz lesen- Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Sicherheit in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekte mit hohem Publikumsverkehr umfassen. (Dies ist im Zweifel schriftlich darzulegen). Mindestens eine der Referenzen muss Leistungen mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 € netto pro Jahr betragen. - Angaben zu mindestens drei Referenzen, welche die Leistungen Alarmaufschaltung und -verfolgung in Objekten eines öffentlichen Auftraggebers oder Objekten mit hohem Publikumsverkehr umfassen und der Auftragswert mindestens 75.000 € netto pro Jahr beträgt
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue - Angabe über den Umsatz für Sicherheitsleistungen, Bestreifung bei Gebäuden sowie Alarmaufschaltung und -verfolgung aus den letzten drei Geschäftsjahren Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis Berufshaftpflichtversic … ganz lesenNachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue - Angabe über den Umsatz für Sicherheitsleistungen, Bestreifung bei Gebäuden sowie Alarmaufschaltung und -verfolgung aus den letzten drei Geschäftsjahren Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: min. 3.000.000 € - Sach- und Vermögensschäden: min. 1.000.000 € - Schlüsselverluste: min. 30.000 € aus dem Jahr 2024
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Angaben gem. der Anforderungen aus dem Vordruck der Eigenerklärung zur Eignung
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 S. 6 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der Sachkunde als erbracht; die ununterbroc … ganz lesen- Sachkundenachweis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers nach § 34 a Abs. 1 S. 6 Nr. 1 Gewerbeordnung (bei Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe tätig waren, gilt der Nachweis der Sachkunde als erbracht; die ununterbrochene Tätigkeit ist nachzuweisen) - Technische Ausrüstung zur Auftragsdurchführung (keine Prospekte, sondern speziell auf die Objekte und Tätigkeiten bezogen) - Eigenerklärung zur Betriebsgröße und Anzahl der Vollzeit- und geringfügig Beschäftigten, zur Gewährleistung für Urlaubs- und Krankheitsvertretung. (Firmenprospekte werden nicht als Eigenerklärung akzeptiert)
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue - Angabe über den Umsatz für Sicherheitsleistungen, Bestreifung bei Gebäuden sowie Alarmaufschaltung und -verfolgung aus den letzten drei Geschäftsjahren Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis Berufshaftpflichtversic … ganz lesenNachweis Berufshaftpflichtversicherung, Eigenerklärung zur Tariftreue - Angabe über den Umsatz für Sicherheitsleistungen, Bestreifung bei Gebäuden sowie Alarmaufschaltung und -verfolgung aus den letzten drei Geschäftsjahren Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: min. 3.000.000 € - Sach- und Vermögensschäden: min. 1.000.000 € - Schlüsselverluste: min. 30.000 € aus dem Jahr 2024
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (aus dem Jahr 2024), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (aus dem Jahr 2024), - aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers (Belegart OB) zur direkten Vor … ganz lesen- Nachweis oder Eigenerklärung über Eintrag in die Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes (aus dem Jahr 2024), - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (aus dem Jahr 2024), - aktuelles Führungszeugnis des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers (Belegart OB) zur direkten Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen, - aktueller Auszug des Einzelunternehmers bzw. des Geschäftsführers aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zur direkten Vorlage an die ausschreibende Vergabestelle; der Nachweis der Beantragung ist mit dem Angebot einzureichen - Nachweis zur Zertifizierung nach ISO 9001 ff
Eintragung in das Handelsregister
- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate) - sofern dieser nicht über eine kostenfreie Datenbank von der Vergabestelle abrufbar ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
30.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beginnt am 01.01.2026 und hat zunächst eine Laufzeit bis 31.12.2026. Die Auftraggeberin behält sich eine zweimalig optionale Verlängerung um jeweils ein Jahr bis 31.12.2028 vor. Die Verlängerung muss spätestens drei Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende erfolgen und erfordert die Schriftform.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
66 Tage
Angebotsöffnung
16.10.2025, 11:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags … ganz lesenIn diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 160 Abs. 3, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionzulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bieterfragen können bis 10.10.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vo … ganz lesenBieterfragen können bis 10.10.2025 ausschließlich elektronisch über die Ausschreibungsplattform Vergabe24 gestellt werden. Es liegt in der Veranwortung eines jeden Verfahrensteilnehmers, sich über Informationen zum Ausschreibungsverfahren über die Vergabeplattform auf dem Laufenden zu halten. Die vollständige Kommunikation des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch. Das Bieterportal und insbesondere die Nachrichtenfunktion wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Hinweis
- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elekt … ganz lesen- Seit 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen. Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln. Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen? • Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System • Download der Software "Bietercockpit" für die Angebotserstellung • Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch • automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen • verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim • verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe • Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg • Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können. Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation": Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. - Zu Ziffer I.3) "Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt": Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 10.10.2025, 24.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden- Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim
Kontakt
zentrale.vergabestelle@pforzheim.de

Bei uns erfasst

20Bekanntmachungen
8Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
1,37 Mio. €Zuschlagswert im Median
357.450 € – 1,92 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8bc8be42-3997-4ef6-8182-1c191645c4ef.