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Sicherheitsdienstleistung

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 96_2025veröffentlicht 08.09.2025erstmals 08.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 380 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,64 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (74 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5,5 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Fragen bis 10:00 Uhr
    an Stadt Göttingen
    vor 13 Monaten
  4. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 13 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
    vor 13 Monaten
  6. Bindefrist endet
    62 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in Los 1: Verwaltungsgebäuden und Los 2: Obdachlosenunterkünften. Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen. Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können. Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Sicherheitsdienstleistung in Verwaltungsgebäuden der Stadt Göttingen

Sicherheitsdienstleistungen für folgende Verwaltungsgebäude der Stadt Göttingen: - Neues Rathaus, Hiroshimaplatz 1 – 4, 37083 Göttingen, - Weitwinkel (ehemaliges Telekomgebäude), Gebäudeteil C und D, Philipp-Reis-Str. 2a, 37075 Göttingen, - ehem. Gothaergebäude, Am Gothaer Platz 3, 37083 Göttingen. # Für diese Dienstleistung ist pro Objekt jeweils 1 Sicherheitskraft im Tagesdienst mit folgenden Einsatzzeiten vorgesehen: 1. Montag - Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, 2. Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, 3. Freitag von 08:00 Uhr 13:00 Uhr. # Tätigkeitsumfang: - Sicherheit für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen, - auf das Einhalten der Hausordnung hinwirken, - Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen, - Regelmäßige Rundgänge in den Objekten, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt), - Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen, - Koordination, Ordnung und Aufsicht der Auszahlungen an Leistungsempfänger (aktuell einmal monatlich), - Unterstützung des Empfangspersonals z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc., - Auf direkte Anweisung der Auftraggeberin: Personenüberprüfung im Hausrechtsbereich - Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr - Melde- und Protokollierungspflichten: # Es sind wöchentliche Einsatzberichte und monatlich die Dokumentation des Wächterkontrollsystems einzureichen, # besondere Vorkommnisse sind per Schriftprotokoll spätestens am Folgetag zu melden, # besonders schwerwiegende Vorkommnisse gegenüber Mitarbeiter*innen oder Besucher*innen sind der Auftraggeberin sofort zu melden. # Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jedes Objekt gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben. # Die Dienstanweisungen sind vom Auftragnehmer kostenfrei nach Vorgabe der Auftraggeberin zu erstellen und werden Bestandteil der Einzelverträge (vgl. Nr. 4. der Leistungsbeschreibung). # Neben diesen Einsatzorten beabsichtigt die Auftraggeberin den kurzfristigen/temporären Einsatz von Sicherheitsdiensten in Verwaltungsgebäuden aus diesem Vertrag abzudecken (siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung). Bei der Kalkulation des Auftragswertes wurde diese Option mit 80 Stunden p. a. berücksichtigt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der jeweiligen Lagen wurde diese Position nach besten Wissen geschätzt. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Optionen besteht jedoch ausdrücklich nicht. # Sollte die aktuelle Sicherheitslage dies erfordern (z. B. spontane Kundgebungen oder Bedrohungslagen), beabsichtigt die Auftraggeberin in Absprache mit dem Auftragnehmer gegebenenfalls auch kurzfristig das Personal von einem Verwaltungsstandort abzuziehen und an einem anderen Verwaltungsstandort einzusetzen. Aufgrund der Erfahrungswerte in der Vergangenheit ist davon auszugehen, dass dieses Szenario maximal zweimal jährlich eintritt. # Es wird vorausgesetzt, dass insbes. die Verwaltungsstandorte durch dauerhaft gleichbleibendes Personal besetzt werden. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle müssen in solchen Zeiträumen durch anderes Personal vertreten werden. # Sollte ein Krankheitsausfall während der Einsatzzeiten erfolgen, so ist dieser umgehend an die Auftraggeberin zu melden. Zudem ist binnen zwei Stunden Ersatzpersonal am Einsatzort bereitzustellen. # Für die Bestreifung von Objekten muss ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung stehen, welches bei den Bestreifungen zur Anwendung kommen soll. Eine zusätzliche Vergütung für dieses System findet nicht statt; vielmehr ist der Einsatz in die Stundensätze einzukalkulieren. # Die Einsatzleitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden erreichbar und mit Führungspersonal besetzt sein. # Sofern aufgrund einer kurzfristigen Lage oder Lageänderung zusätzliche Einzelaufträge für das Los 1 (vgl. Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin erteilt werden, ist eine Beauftragung auch per Telefon oder E-Mail möglich. # Die Auftraggeberin ist für den Fall der nicht rechtzeitigen, nicht sachgemäßen oder aus einem sonstigen Grunde unzureichenden oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers berechtigt, # den Vertrag durch einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers erfüllen zu lassen, # einen der Minderleistung entsprechenden Abzug von der Vergütung vorzunehmen. Die Minderung berechnet sich nach den ausgefallenen Arbeitsstunden. # Gesetzliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz bleiben unberührt.

2 Jahre–
2
Sicherheitsdienstleistungen für Obdachlosenunterkünfte

Sicherheitsdienstleistungen für folgende Obdachlosenunterkünfte der Stadt Göttingen: - Unterkunft Neuer Weg 3 ( max. Belegung 84 Plätze,), - Maschmühlenweg 139d (max. Belegung 41 Plätze). Die Unterkünfte sind z. Zt. nicht voll belegt, die aktuelle Belegung wurde bei der Kalkulation der Sicherheitsmitarbeiter berücksichtigt. Eine nennenswerte Erhöhung oder Minderung der Belegung während der Vertragslaufzeit wird voraussichtlich nicht eintreten. Eine abschießende Festlegung ist jedoch aufgrund der Besonderheit des Auftrages sowie der Unvorhersehbarkeit der künftigen Entwicklung der Flüchtlingszuweisungen bzw. der Obdachlosenunterbringen derzeit nicht absehbar. # Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es zu Änderungen der Obdachlosenunterkünfte kommen kann. Hierzu wird ausdrücklich auf das vertragliche Sonderkündigungsrecht verwiesen. # Für die Obdachlosenunterkünfte ist eine unterschiedliche Anzahl an Sicherheitskräften zu den in der Tabelle (siehe Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2) angegebenen Zeiten erforderlich: - Unterkunft Maschmühlenweg 139d: Montag-Sonntag 1 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr, - Unterkunft Neuer Weg 3: Montag-Sonntag 2 Mitarbeiter pro Schicht in der Zeit von 6.00 Uhr bis 6.00 Uhr # Tätigkeitsumfang: - Sicherheit für Bewohner*innen, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen, - auf das Einhalten der Hausordnung hinwirken, - Durchsetzung von Hausverboten und Aussprechen von Platzverweisen, - Koordination, Ordnung und Aufsicht innerhalb der Objekte, - Unterstützung der Mitarbeitenden der Unterkünfte z. B. beim Dolmetschen, bei der Erteilung einfacher Auskünfte etc., - Regelmäßige Rundgänge in den Objekten durch den Sicherheitsdienst, Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Nächtliche Bestreifung der Objekte durch den Sicherheitsdienst (je nach Objekt), Dokumentation mittels Wächterkontrollsystem, - Telefonische Bereitschaft in den Objekten (Mobiltelefone werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt), - Deeskalation von Streitgesprächen oder sonstigen Übergriffen, - Entfernen von Eigentum der Stadt Göttingen (z.B. Einrichtungsgegenstände der Zimmer) unterbinden und das nicht erlaubte Einbringen von Mobiliar, Kühlschränken usw. verhindern, - Verhinderung von nicht angemeldeten Sperrmüllablagerungen im Bereich der Obdachlosenunterkünfte, - Führung eines elektronischen Wachbuchs mittels digitalem Endgerät (von Auftraggeberin zur Verfügung gestellt) und Bereitstellung/Übermittlung per Cloud. - Bei Gefahr im Verzug sofortige Alarmierung der Polizei oder Feuerwehr. # Eine detailliertere Festlegung der Tätigkeitsbeschreibung für die jeweiligen Objekte wird nach Auftragserteilung für jedes Objekt gesondert in einer Dienstanweisung für das dort eingesetzte Personal festgeschrieben. # Die Dienstanweisungen sind vom Auftragnehmer kostenfrei nach Vorgabe der Auftraggeberin zu erstellen und werden Bestandteil der Einzelverträge (vgl. Nr. 4. der Leistungsbeschreibung). # Neben diesen Einsatzorten beabsichtigt die Auftraggeberin den kurzfristigen/temporären Einsatz von Sicherheitsdiensten in Obdachlosenunterkünften aus diesem Vertrag abzudecken (siehe Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung). Bei der Kalkulation des Auftragswertes wurde diese Option mit 70 Stunden p. a. berücksichtigt. Aufgrund der Unvorhersehbarkeit der jeweiligen Lagen wurde diese Position nach besten Wissen geschätzt. Ein Anspruch auf Abnahme dieser Optionen besteht jedoch ausdrücklich nicht. # Es wird vorausgesetzt, dass grundsätzlich gleichbleibendes Personal eingesetzt wird. Urlaubs- und krankheitsbedingte Ausfälle müssen in solchen Zeiträumen durch anderes Personal vertreten werden. # Sollte ein Krankheitsausfall während der Einsatzzeiten erfolgen, so ist dieser umgehend an die Auftraggeberin zu melden. Zudem ist binnen zwei Stunden Ersatzpersonal am Einsatzort bereitzustellen. # Für die Bestreifung von Objekten muss ein Wächterkontrollsystem zur Verfügung stehen, welches bei den Bestreifungen zur Anwendung kommen soll. Eine zusätzliche Vergütung für dieses System findet nicht statt; vielmehr ist der Einsatz in die Stundensätze einzukalkulieren. # Die Einsatzleitstelle des Auftragnehmers muss 24 Stunden erreichbar und mit Führungspersonal besetzt sein. # Sofern aufgrund einer kurzfristigen Lage oder Lageänderung zusätzliche Einzelaufträge für das Los 2 (vgl. Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung) von der Auftraggeberin erteilt werden, ist eine Beauftragung auch per Telefon oder E-Mail möglich. # Die Auftraggeberin ist für den Fall der nicht rechtzeitigen, nicht sachgemäßen oder aus einem sonstigen Grunde unzureichenden oder nicht erbrachten Leistung des Auftragnehmers berechtigt, a) den Vertrag durch einen Dritten auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers erfüllen zu lassen, b) einen der Minderleistung entsprechenden Abzug von der Vergütung vorzunehmen. Die Minderung berechnet sich nach den ausgefallenen Arbeitsstunden. # Gesetzliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz bleiben unberührt.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung13 von 13 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eign … ganz lesen• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ­-VOL­-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer­-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags­/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen. # Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, # Eigenerklärung zur Eignung, # Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist, # Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern nachgekommen wurde.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. - Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu … ganz lesenErklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren. - Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz des Bieters für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Verbindliche Deckungsbescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung (Wenn oder soweit eine Versicherung mit den unter Ziffer 3.2 genannten Summen zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbind … ganz lesenVerbindliche Deckungsbescheinigung der Versicherung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. Ziffer 3.2 der Leistungsbeschreibung (Wenn oder soweit eine Versicherung mit den unter Ziffer 3.2 genannten Summen zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.) # Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Versicherungsschutz mit Mindestdeckungssummen von a) 3.000.000 € für Personen- und Sachschäden, b) 500.000 € für Vermögensschäden, c) 500.000 € für das Abhandenkommen von u.a. Schlüssel-/Code-Karten abzuschließen und für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. # Bei einer Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug über die Eintragung im Handelsregister (nicht älter als drei Monate)
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit Benennung des Auftraggebers/Trägers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer in den letzten drei Jahren. Als vergleichbare Leistung gelten Aufträge zur Bewachung von Behördenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und/oder vergleichbare … ganz lesenReferenzliste mit mindestens drei vergleichbaren Referenzen mit Benennung des Auftraggebers/Trägers, Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer in den letzten drei Jahren. Als vergleichbare Leistung gelten Aufträge zur Bewachung von Behördenhäusern, Gemeinschaftsunterkünften und/oder vergleichbarer Aufträge, bei denen der Schutz von Menschen im Vordergrund steht. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall vor einer Auftragserteilung weitere vergleichbare Referenzen, die Erfahrungen auf dem vorgenannten Gebiet belegen können, zu fordern.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
- Bewachungsgewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO),
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
- Zertifizierung für Sicherheitsfirmen nach DIN 77200, - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001-2015 (Qualitätsmanagement)
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. In den Verwaltungsgebäuden müssen alle eingesetzten Mitarbeiter über eine IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdien … ganz lesenDie Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. In den Verwaltungsgebäuden müssen alle eingesetzten Mitarbeiter über eine IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein. Soweit eine sicherheitstechnische Ausstattung seitens des Auftragnehmers für erforderlich gehalten wird, ist diese kostenlos vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Es darf nur qualifiziertes und geschultes Personal eingesetzt werden. Ein gepflegtes Äußeres, Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und gute Umgangsformen seitens des eingesetzten Personals werden vorausgesetzt. Das Unternehmen garantiert, dass für das eingesetzte Personal ein einwandfreies (sauberes) Führungszeugnis vorliegt. Es besteht die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts nach den Vorgaben des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 27. November 2023 einschl. Folgeänderungen (Anschluss-/Nachfolgeregelungen) während der vertraglichen Ausführungslaufzeit. Diese Verpflichtung gilt sowohl unmittelbar für die regulär Beschäftigen als auch mittelbar bei beabsichtigtem Einsatz von Leiharbeitnehmenden im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind vom Auftragnehmer entsprechende Führungszeugnisse und Qualifikationsnachweise jederzeit vorzulegen. # Das Personal im Sicherheitsdienst muss neben der deutschen Sprache mindestens noch eine weitere Sprache beherrschen. Beide Sprachen müssen mindestens der Sprachniveaustufe B2 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen entsprechen. Für beide Sprachen ist dies auf Verlangen der Auftragnehmerin durch Vorlage eines geeigneten Tests nachzuweisen. # Bei Einbindung von Unterauftragnehmern ist mit Angebotsabgabe eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen sowie die namentliche Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer vorzulegen; ferner ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die geforderten Mindestbedingungen/-standards dieser Auftragsbekanntmachung gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen und sind bereits mit Angebotsabgabe zu belegen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. - Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Täti … ganz lesenUmsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. - Eigenerklärung über den Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind ist dies zu erläutern.
Finanzkennzahlen
- Eigenerklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
soziales Kriterium Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts nach den Vorgaben des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 27. November 2023 einschl. Folgeänderungen (Anschluss-/Nachfolgeregelungen) während der vertraglichen Ausführungslaufzeit. Diese Verp … ganz lesensoziales Kriterium Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts nach den Vorgaben des Lohntarifvertrages für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 27. November 2023 einschl. Folgeänderungen (Anschluss-/Nachfolgeregelungen) während der vertraglichen Ausführungslaufzeit. Diese Verpflichtung gilt sowohl unmittelbar für die regulär Beschäftigen als auch mittelbar bei beabsichtigtem Nachunternehmer / Einsatz von Leiharbeitnehmenden im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag wird vom 01.01.2026 – 31.12.2027 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. # Der Vertrag kann im Anschluss zweimal um je höchstens 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag wird vom 01.01.2026 – 31.12.2027 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. # Der Vertrag kann im Anschluss zweimal um je höchstens 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Demnach endet der Vertrag frühestens am 31.12.2027 und spätestens am 31.12.2029. Um das Optionsrecht zur Vertragsverlängerung um je höchstens 12 weitere Monate weiter auszuüben, fordert die Auftraggeberin den Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Auslauf des Vertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag verlängert werden kann. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass bei tariflichen Entgelterhöhungen die Preise mit Wirkung und zum Zeitpunkt der tariflichen Änderungen angepasst werden. Maßgeblich hierfür ist der jeweilige Tarifvertrag des Wach- und Sicherheitsgewerbes. Änderungen werden schriftlich nachgewiesen. # Nach Prüfung der vorgebrachten Kriterien entscheidet die Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen, ob das Optionsrecht trotz Preisanpassung ausgeübt wird. # Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall tariflicher Entgelterhöhungen. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Optionen
Option auf Vertragsverlängerung: vgl. Ziff.8 der Leistungsbeschreibung Laufzeit/Kündigung bzw. § 3 des Mustervertrags. # Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen: # Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb vo … ganz lesenOption auf Vertragsverlängerung: vgl. Ziff.8 der Leistungsbeschreibung Laufzeit/Kündigung bzw. § 3 des Mustervertrags. # Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen: # Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich sowohl um Sitzungen der Stadtverwaltung mit besonderem Gefahrenpotential, aber auch um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln. Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 80 Stunden/Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und -kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. # Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. # Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
62 Tage
Angebotsöffnung
23.10.2025, 11:00 Uhr. Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen. Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe­-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der … ganz lesen1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe­-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen­-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 ­ Z3­3­3194­1­36­09/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 15.10.2025, ­10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-­Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sin …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Anschrift
Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
Kontakt
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

76vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
646.574 €Zuschlagswert im Median
249.797 € – 1,37 Mio. €mittlere Hälfte, 23 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 14.10.2025 auf 23.10.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 14.10.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6dfeb5e-6773-4a2c-8f95-415281296db9.