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vergebenEU-weitDienstleistungen

Sicherheitsdienstleistung

Stadt Göttingen · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 96_2025veröffentlicht 24.03.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3,64 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2026 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Göttingen37083, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (29 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 03.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 10 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in Los 1: Verwaltungsgebäuden und Los 2: Obdachlosenunterkünften. Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen. Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können. Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.

Gegenstand nach CPV

  • 79710000Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
  • 79713000Bewachungsdienste

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Verwaltungsgebäude

Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in Los 1: Verwaltungsgebäuden und Los 2: Obdachlosenunterkünften. Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen. Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können. Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.

2 Jahre–
2
Obdachlosenunterkünfte

Die Stadt Göttingen (Auftraggeberin) vergibt einen Auftrag für Sicherheitsdienstleistungen in Los 1: Verwaltungsgebäuden und Los 2: Obdachlosenunterkünften. Die Einsatzorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Göttingen. Der Auftrag erfolgt grundsätzlich in Präsenzzeiten; bei besonderen Gefährdungslagen muss gewährleistet sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24 Stunden nachfordern zu können. Die Qualifikation und Ausrüstung des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals muss den Anforderungen der Bewachungsverordnung entsprechen. Alle eingesetzten Mitarbeiter müssen über eine IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen. Das Personal muss als Sicherheitsdienstmitarbeiter der Firma erkennbar und mit Dienstausweis des Sicherheitsunternehmens ausgestattet sein.

2 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag wird vom 01.01.2026 – 31.12.2027 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. # Der Vertrag kann im Anschluss zweimal um je höchstens 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Ja … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag wird vom 01.01.2026 – 31.12.2027 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. # Der Vertrag kann im Anschluss zweimal um je höchstens 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Demnach endet der Vertrag frühestens am 31.12.2027 und spätestens am 31.12.2029. Um das Optionsrecht zur Vertragsverlängerung um je höchstens 12 weitere Monate weiter auszuüben, fordert die Auftraggeberin den Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Auslauf des Vertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag verlängert werden kann. Beide Vertragspartner sind sich einig, dass bei tariflichen Entgelterhöhungen die Preise mit Wirkung und zum Zeitpunkt der tariflichen Änderungen angepasst werden. Maßgeblich hierfür ist der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen. Änderungen werden schriftlich nachgewiesen. # Nach Prüfung der vorgebrachten Kriterien entscheidet die Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen, ob das Optionsrecht trotz Preisanpassung ausgeübt wird. # Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall tariflicher Entgelterhöhungen. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Optionen
Option auf Vertragsverlängerung: vgl. Ziff.8 der Leistungsbeschreibung Laufzeit/ Kündigung bzw. § 3 des Mustervertrags. # Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen: # Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb v … ganz lesenOption auf Vertragsverlängerung: vgl. Ziff.8 der Leistungsbeschreibung Laufzeit/ Kündigung bzw. § 3 des Mustervertrags. # Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen: # Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich sowohl um Sitzungen der Stadtverwaltung mit besonderem Gefahrenpotential, aber auch um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln. Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 80 Stunden/ Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. # Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. # Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen A … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffen … ganz lesenPreise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen. Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Aufgrund der umfangreichen Bearbeitung der Angebote kommt es zu einer verzögerten Zuschlagserteilung. Dadurch kann Vertragsausführung nicht wie geplant bereits am 01.01.2026 beginnen. Die Bieter wurden daher transparent darüber informiert, dass sich der Zeitraum der Vertragsausführung … ganz lesenbis zu 2-mal: Aufgrund der umfangreichen Bearbeitung der Angebote kommt es zu einer verzögerten Zuschlagserteilung. Dadurch kann Vertragsausführung nicht wie geplant bereits am 01.01.2026 beginnen. Die Bieter wurden daher transparent darüber informiert, dass sich der Zeitraum der Vertragsausführung zu Los 2 auf den Zeitraum vom 01.04.2026 bis 31.03.2028, längstens bis 31.03.2030, verändert. Der Vertrag wird vom 01.04.2026 – 31.03.2028 nach den Bedingungen dieses Vergabeverfahrens fest abgeschlossen. Es besteht eine Preisbindung für diesen Zeitraum. # Der Vertrag kann im Anschluss zweimal um je höchstens 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt vier Jahre. Demnach endet der Vertrag frühestens am 31.03.2028 und spätestens am 31.03.2030. Um das Optionsrecht zur Vertragsverlängerung um je höchstens 12 weitere Monate weiter auszuüben, fordert die Auftraggeberin den Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Auslauf des Vertrages zu einer Stellungnahme auf, ob der Vertrag verlängert werden kann. # Beide Vertragspartner sind sich einig, dass bei tariflichen Entgelterhöhungen die Preise mit Wirkung und zum Zeitpunkt der tariflichen Änderungen angepasst werden. Maßgeblich hierfür ist der Lohntarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen. Änderungen werden schriftlich nachgewiesen. # Nach Prüfung der vorgebrachten Kriterien entscheidet die Auftraggeberin innerhalb von 14 Tagen, ob das Optionsrecht trotz Preisanpassung ausgeübt wird. # Der Vertrag enthält eine Indexierungsklausel für den Fall tariflicher Entgelterhöhungen. Änderungen der Kalkulationsgrundlage für die Personalkosten lösen insofern eine Berechtigung des Auftragnehmers auf Anpassung der Vergütung im Einvernehmen mit der Auftraggeberin aus.
Optionen
Option auf Vertragsverlängerung: vgl. Ziff.8 der Leistungsbeschreibung Laufzeit/ Kündigung bzw. § 3 des Mustervertrags. # Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen: # Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb v … ganz lesenOption auf Vertragsverlängerung: vgl. Ziff.8 der Leistungsbeschreibung Laufzeit/ Kündigung bzw. § 3 des Mustervertrags. # Zusätzliche Einsatzkräfte bei Gefährdungslagen: # Bei besonderen Gefährdungslagen muss sichergestellt sein, weiteres Personal kurzfristig (ganztägig oder teilzeitig) innerhalb von 24h nachfordern zu können. Hierbei kann es sich sowohl um Sitzungen der Stadtverwaltung mit besonderem Gefahrenpotential, aber auch um allgemeine bzw. personenbezogene Situationslagen handeln. Die hierfür anfallenden Stunden werden aufgrund der Erkenntnisse aus den Vorjahren mit ungefähr 70 Stunden/ Jahr beziffert. Eine abschießende Festlegung ist aufgrund der Unvorhersehbarkeit des Eintretens von besonderen Gefährdungslagen nicht absehbar. Insoweit stellen diese Stundenangaben eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zur Angebotserstellung und kalkulation dar und begründen insbesondere keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. # Es besteht insofern das Recht der Auftraggeberin, gegen Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten zu den Bedingungen des Vergabeverfahrens, kurzfristig eine Anpassung des Personals zu verlangen. # Mit Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung zur Einsatzkräfteverstärkung einverstanden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen, Auf der Hude, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen A … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Preise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffen … ganz lesenPreise können Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (Art. 2 RL 2016/943/EU) darstellen. Nach Prüfung wurde festgestellt, dass die Veröffentlichung des Auftragswerts geeignet ist, den geschäftlichen Interessen des Wirtschaftsteilnehmers grundsätzlich zu schaden (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV). Auf eine Veröffentlichung der Auftragswerte wird im Hinblick auf das Geheimhaltungsgebot abgesehen. Die Vorgaben von Art. 50 Abs. 4 RL 2014/24/EU sowie RL 2016/943/EU wurden dabei beachtet/berücksichtigt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Brother Security GmbH, Hannover–
2Bassal Sicherheitsdienst GmbH, Düsseldorf–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Göttingen
Art
Kommunalbehörden, Allgemeine öffentliche Verwaltung
Anschrift
Hiroshimaplatz, 37083 Göttingen
Kontakt
vergabestelle@goettingen.de

Bei uns erfasst

87Bekanntmachungen
38Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

28vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c16ccd2d-1fd7-478d-bfb5-90b4ed75ac78.