Sicherheitsdienst in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 0230.0/2-25veröffentlicht 01.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 26.11.2025 – 29.11.2027
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- SbaD Digitaler Knoten Stuttgart - Baustein 3 - VP EP 2027DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S) · StuttgartFrist 23.11.2026
- Sicherheitsdienste Altes Rathaus und ZulassungsstelleStadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle/Zentraleinkauf_afo · PforzheimFrist 03.12.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik (IIE) · 79102 FreiburgFrist 30.11.2026
- Wach- und SicherheitsdienstleistungenMax-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik · Max-Planck-Institut für Immunbiologie und Epigenetik Stübeweg 51 79108 Freiburg DeutschlandFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre26.11.2025 – 29.11.2027, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 11 MonatenLaufzeit bis 29.11.2027
- Heute
Beschreibung
Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst in der Außenstelle der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 in 76185 Karlsruhe
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- wertungsrelevanter AngebotspreisGewichtung 50 %
- Qualität
- Personal- und RealisierungskonzeptGewichtung 20 %
- Qualität
- QualitätskonzeptGewichtung 30 %
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 26.11.2025
- Vertragsende
- 29.11.2027
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 29.11.2029, 18:30 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 29.11.2029, 18:30 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Vertragsverlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.- Optionen
I. Abweichende Besetzung nach Nr. 4.2 der Anlage 2.2 - Leistungsbeschreibung Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine g … ganz lesenkürzer
I. Abweichende Besetzung nach Nr. 4.2 der Anlage 2.2 - Leistungsbeschreibung Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen. Konkret ist einem Aufstockungsverlangen um bis zu zwei Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung je Schicht spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen drei Wochen verlangen. Eine Absenkung um einen Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate. Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei ei-ner erfolgten Absenkung um drei Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf zwei Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen auf einen Mitarbei-ter und binnen sechs Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.) Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen. II. Preisgleitklausel nach § 3 Nr. 2 der Anlage 2.3a - Dienstleistungsvertrag Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, die einen entsprechenden Tarifabschluss im Wach- und Sicherheitsgewerbe antizipieren und die der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 85 % um die Lohnänderung angepasst wird. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr. III. Option Transfer-Busbahnhof siehe Feld "Zusätzliche Angaben"- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
III. Option Transfer-Busbahnhof Auf dem Gelände der Felsstraße 2-4 bzw. 3 kann es optional an Dienstagen bis Donnerstagen (außer feiertags) jeweils vormittags zum Umschlag von Transferfahrten mit (Klein-)-Bussen in die Land-kreise kommen, wobei hier je Vormittag ungefähr 20 bis 200 Personen jeweils … ganz lesenkürzer
III. Option Transfer-Busbahnhof Auf dem Gelände der Felsstraße 2-4 bzw. 3 kann es optional an Dienstagen bis Donnerstagen (außer feiertags) jeweils vormittags zum Umschlag von Transferfahrten mit (Klein-)-Bussen in die Land-kreise kommen, wobei hier je Vormittag ungefähr 20 bis 200 Personen jeweils von einem Bus in einen anderen Bus umsteigen werden und dabei ihre Wartezeit in der sog. Notwohnungshalle der Felsstraße 2-4 oder einem Zelt/Leichtbauhalle auf dem Gelände der Felsstraße 3 verbringen werden; in dieser werden ihnen auch die Zuweisungsbescheide in die einzelnen Landkreise ausgehändigt. Ihr Gepäck wird während des Aufenthalts vor Ort in einem separaten überdachten Bereich bei der Wäscherei zwischengelagert. Aktuell findet dieser Transferumschlag in einer anderen Einrichtung des Auftraggebers statt, eine Verlegung an den Leistungsort ist aber geplant und wird bei Leistungsbeginn voraussichtlich erfolgt sein. REGELBESETZUNG Leistungstage Dienstag bis Donnerstag von 6.00 - 12:00 Uhr (außer feiertags): 3 Sicherheitsmitarbeiter 1 Schichtleiter ABWEICHENDE BESETZUNG Sofern es der Umfang des anfallenden Transferumschlags zulässt, ist es dem Auftraggeber unbenommen, weniger als die aufgeführte Personenzahl abzurufen und im Übrigen die Aufgaben am Transfer-Busbahnhof dann durch die Regelbesetzung nach Nr. 4.1 umsetzen zu lassen. Ebenfalls ist es dem Auftraggeber unbenommen, bei einem entsprechenden Bedarf mehr als die genannte Personenzahl abzurufen. Für die Personalaufstockungen und -absenkungen gelten die Regelungen nach Nr. 4.2 entsprechend. LEISTUNGSKATALOG a) Unterstützende Aufsicht und Koordination sowie Zu- und Abgangssteuerung zu den jeweiligen Örtlichkeiten und Bussen, so beispielsweise Begleitung der Personen von den ankommenden Bussen zum Wartebereich, Aufruf der einzelnen Personen im Wartebereich für eine Busabfahrt sowie anschließende Begleitung zu ihrem Bus. Ebenso Abhaken der ankommenden Personen und später der im Bus befindlichen Personen vor dessen Abfahrt auf ihm hierfür durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellten Listen. b) Bewachung des Gepäcks und Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit c) Hilfestellung für die zu transferierenden Personen und die Busfahrer bei der Gepäckbe- und en-ladung der Busse d) Ausgabe von verpackten Lunchpaketen des Dienstleisters der Essensverpflegung an die zu transferierenden Personen e) Personen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Zieldestination weiterreisen, sind ggf. zu einer fahrkartenausgebenden Stelle in der Einrichtung zu begleiten f) Ausgabe von Zuweisungsentscheidungen des Auftraggebers an die zu transferierenden Personen gegen deren Unterschrift und Weiterleitung dieser Empfangsbekenntnisse an den Auftraggeber g) Öffnen der Zufahrtstore Weitere Aufgaben, die den vorstehenden vergleichbar sind, können nach Maßgabe des Auftragge-bers hinzutreten. ABRUF DER OPTION Zum Zeitpunkt der Leistungsübernahme wird der Transfer-Busbahnhof voraussichtlich in Betrieb sein, sodass die Leistungen nach Nrn. 9.1 und 9.3 mit Leistungsbeginn sofort zu erbringen sind und insoweit als abgerufen gelten. Ein Widerruf der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Nrn. 9.1 und 9.3 kann nur mit einer Frist von zehn Wochen und in Textform erfolgen. Nach einem Widerruf der Leistung kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt die Option jederzeit erneut abrufen. Der Abruf wird dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen vor der Aufnahme des Transferumschlags am Leistungsort, also der Inanspruchnahme der Leistungen nach den Nrn. 9.1 und 9.3 in Textform angekündigt und gilt damit als abgerufen. ZUSÄTZLICHE LEISTUNGSTAGE An einzelnen Montagen und Freitagen (außer feiertags) kann ausnahmsweise ebenfalls ein Transferumschlag mit gleichem Leistungsumfang wie an Dienstagen bis Donnerstagen nach Nr. 9.3 stattfinden. Auch an diesen zusätzlichen Transfertagen ist der Personaleinsatz, wie unter Nr. 9.1 vorgegeben, sicherzustellen. Die Regelungen nach Nr. 9.2 gelten …- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YM94
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG, Dortmund | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Felsstraße 2-4, 76185 Karlsruhe
- Website
- rp-karlsruhe.de
- Kontakt
- vergabestelle.abteilung9@
rpk.bwl.de
Bei uns erfasst
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- Rahmenvereinbarung über die Sprachmittlung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe01.10.2026 · 13 Angebote
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Wer hat das zuletzt gewonnen?
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Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 06.11.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Kieler Wach- und Sicherheitsgesellschaft mbH & Co. KG4 Zuschläge
- Siba security service GmbH4 Zuschläge
- HSS Security GmbH3 Zuschläge
- MR ProTect GmbH3 Zuschläge
- Sicherheitsdienst Endler GmbH3 Zuschläge
- Eichinger Sicherheit und Service GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ecf35ea0-1113-4bb2-95d9-4904753db74a.