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Sicherheitsdienst im Ankunftszentrum Baden-Württemberg - Patrick-Henry-Village, Grasweg in 69124 Heidelberg

Regierungspräsidium Karlsruhe · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 0230.0/2-26veröffentlicht 06.02.2026DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 236 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Sicherheitsdienst in Baden-Württemberg (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre09.10.2026 – 09.10.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76185, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 114 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (41 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • wertungsrelevanter Angebotspreis50 %
  • Realisierungskonzept20 %
  • Konzept Konfliktmanagement15 %
  • Personalkonzept15 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Regierungspräsidium Karlsruhe
    vor 8 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 09.10.2028
    vor 29 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Kontroll-, Pforten- und Sicherheitsdienst im Ankunftszentrum Baden-Württemberg - Patrick-Henry-Village, Grasweg, 69124 in Heidelberg

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

wertungsrelevanter Angebotspreis50 %
Realisierungskonzept20 %
Konzept Konfliktmanagement15 %
Personalkonzept15 %
Preis
wertungsrelevanter Angebotspreis
Qualität
Realisierungskonzept
Qualität
Konzept Konfliktmanagement
Qualität
Personalkonzept

Eignung11 von 11 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bie … ganz lesenDie unter 5.1.9 der EU-Bekanntmachung verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der Bewerber/Die Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden: 1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Eignungsleihe herangezogen werden und 2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft. In beiden Konstellationen müssen die Bewerber bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 1.2a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe). Bei der Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 1.2a und Anlage 1.4a vorzulegen. In der ersten Konstellation müssen die Bewerber zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe einreichen. In der zweiten Konstellation müssen die Bewerber das Formblatt Anlage 1.2b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen. Der Auftraggeber wird von den fünf bestplatzierten Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen bzw. Nachweise zur Befähigung zur Berufsausübung nach den Nrn. 1) bis 4) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 1.2b bzw. 1.4b). Werden diese Erklärungen bzw. Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/von der Bietergemeinschaft einzureichen: 1) Auf Verlangen des Auftraggebers Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung /-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. 2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen; 3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und/oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bewerbers/der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung; 4) Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes gemäß § 34a GewO in Kopie 5) ggf. Anlage 1.2a - Erklärung Nachunternehmer; 6) ggf. Anlage 1.2b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer auf Verlangen des Auftraggebers; 7) ggf. Anlage 1.3 - Erklärung Bietergemeinschaft; 8) ggf. Anlage 1.4a - Erklärung Eignungsleihe; 9) ggf. Anlage 1.4b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe. Der Auftraggeber wird von den fünf bestplatzierten Bewerbern des Teilnahmewettbewerbs eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung des Bewerbers/er einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheit … ganz lesenErklärung des Bewerbers/er einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) eingesetzt worden sind. * für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei, aber nicht jünger als ein Jahr sind.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens drei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjek … ganz lesenMindestens drei vergleichbare Referenzen für verschiedene Referenzobjekte (Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Aufträge) unter Angabe der Bezeichnung und Anschrift des Referenzobjekts, der Art des Referenzobjekts, Beschreibung der erbrachten Dienstleistung inkl. Angaben zur sachlichen Nähe zur ausgeschriebenen Dienstleistung, des gesamten Leistungszeitraumes laut Vertrag, der Betriebsarten während der Vertragslaufzeit, Angabe des direkten Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer und E-Mail, Nennung der Anzahl der im Regelbetrieb nutzbaren Betten im Referenzobjekt (Bettenkapazität) und Angabe, ob es sich beim Referenzobjekt um eine Einrichtung handelt, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Geforderte Mindeststandards: Nennung von mindestens drei entsprechenden Referenzen für verschiedene Referenzobjekte. Bei den Referenzobjekten muss es sich jeweils um eine Einrichtung handeln, bei der sich sämtliche zu bewachende Objekte auf einem zusammenhängenden Areal/Gelände befinden. Die Dienstleistung muss innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) für mindestens sechs Monate erbracht worden sein. Bei laufenden Aufträgen ist für die Berechnung der Schlusstermin nach Ziffer 5.1.12) maßgeblich.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10 Mio. EUR für Personenschäden b) 5 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 … ganz lesenEigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens: a) 10 Mio. EUR für Personenschäden b) 5 Mio. EUR für Sachschäden c) 0,05 Mio. Euro für Bearbeitungsschäden d) 0,2 Mio. Euro für Schlüsselverlustschäden e) 0,1 Mio. Euro für Allmählichkeitsschäden zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen nachzuweisen. Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung. Geforderte Mindeststandards: Mindestens die genannten Deckungssummen
Durchschnittlicher Jahresumsatz
OBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 1. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt: - mehr als 4 … ganz lesenOBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 1. Kriterium: Umsatzzahlen des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Gewertet wird der durchschnittliche Umsatz der drei Jahre wie folgt: - mehr als 40.000.000 EUR = 20 Punkte, - mehr als 20.000.000 EUR = 17 Punkte, - mehr als 10.000.000 EUR = 12 Punkte, - mehr als 7.000.000 EUR = 6 Punkte, - mehr als 4.000.000 EUR = 2 Punkte.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
OBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Die Wertung erfolgt wie folgt: - … ganz lesenOBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 2. Kriterium: Personelle Kapazität (nur eigenes Personal) des Bewerbers im Durchschnitt in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen (Gewichtung 20%). Die Wertung erfolgt wie folgt: - mehr als 2.000 Mitarbeiter = 20 Punkte, - mehr als 1.500 Mitarbeiter = 17 Punkte, - mehr als 1.000 Mitarbeiter = 12 Punkte, - mehr als 500 Mitarbeiter = 5 Punkte, - mehr als 150 Mitarbeiter = 1 Punkt.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
OBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 3. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 60%). Gewertet werden die besten … ganz lesenOBJEKTIVE KRITERIEN FÜR DIE AUSWAHL DER BEGRENZTEN ZAHL VON BEWERBERN 3. Kriterium: Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen, die in den letzten drei Geschäftsjahren zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres (inkl. laufender Verträge) geschlossen wurden (Gewichtung 60%). Gewertet werden die besten drei Referenzen. Jede dieser Referenzen kann maximal 20 Punkte wie folgt erreichen: Beim Referenzobjekt handelt es sich entweder um: - Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Erstaufnahmeeinrichtung im Flüchtlingsbereich gemäß § 44 AsylG = 13 Punkte, oder - Sicherheits-, Kontroll- und Pfortendienste in einer Vorläufigen und Anschlussunterbringung nach § 53 AsylG = 5 Punkte, oder - Sicherheits-, Kontroll- oder Pfortendienste in sonstigen Bereichen = 2 Punkte und - die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mindestens 600 Betten = 7 Punkte, oder - die Referenz hat im Regelbetrieb eine nutzbare Bettenkapazität von mindestens 300 Betten = 3 Punkte. Bei Gesamtpunktegleichstand erhält der Bewerber mit mehr Punkten beim 3. Kriterium die bessere Platzierung, bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand beim 3. Kriterium der Bewerber mit mehr Punkten beim 2. Kriterium. Bei Gesamtpunktegleichstand und Punktegleichstand bei allen 3 Kriterien entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
09.10.2026
Vertragsende
09.10.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 09.10.2030, 18:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat da … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Auftraggeber kann den Leistungszeitraum durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum 09.10.2030, 18:00 Uhr. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht der Vertragsverlängerung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung schriftlich zu widersprechen.
Optionen
I. Preisgleitklausel nach § 3 Nr. 2 der Anlage 2.3a - Dienstleistungsvertrag: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) kann … ganz lesenI. Preisgleitklausel nach § 3 Nr. 2 der Anlage 2.3a - Dienstleistungsvertrag: Aufgrund tarifvertraglich oder gesetzlich gebundener Lohnänderung nach Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) betreffend den vor Ort eingesetzten Sicherheitsdienstmitarbeitern (einschließlich Objekt- und Schichtleiter) kann eine Erhöhung oder Verminderung der Vergütung um die entsprechenden Mehr-/Minderaufwendungen für Lohn- und lohnabhängige Kosten erfolgen. Der Auftragnehmer hat bei einem Erhöhungsverlangen die tarifvertraglichen Änderungen sowie die entsprechenden Anpassungen der tatsächlich gewährten Lohnzahlungen nachzuweisen. Die Änderungen des Vergütungssatzes aufgrund Tarifänderung treten am Ersten des auf ihre schriftliche Mitteilung folgenden Monats in Kraft, wobei der Zugang beim Auftraggeber maßgeblich ist. Im Falle der Nichttarifgebundenheit des Auftragnehmers gilt diese Regelung entsprechend für Lohnerhöhungen, die einen entsprechenden Tarifabschluss im Wach- und Sicherheitsgewerbe antizipieren und die der Auftragnehmer tatsächlich gewährt und nachweist. Die Lohnänderung wird in der Weise pauschal berücksichtigt, dass der im Preisblatt jeweils angegebene Netto-Vergütungswert zu 90 % um die Lohnänderung angepasst wird. Eine Anpassung der Vergütung entsprechend dem Vorstehenden erfolgt maximal einmal im Kalenderjahr.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Erklärung zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
II. Abweichende Besetzung nach Nr. 4.2 der Anlage 2.2 - Leistungsbeschreibung: Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Bewohnendenzahlen, eine ge … ganz lesenII. Abweichende Besetzung nach Nr. 4.2 der Anlage 2.2 - Leistungsbeschreibung: Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse oder bei einer hohen Belegung der Einrichtung kann eine (ggf. vorübergehende) Aufstockung des Sicherheitspersonals notwendig werden. Sinkende Bewohnendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, ein vermindertes Sicherheitsrisiko oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Reduzierung des Sicherheitspersonals führen. Der Auftraggeber ist berechtigt, kurzfristig eine Aufstockung der Sicherheitsmitarbeiter zu verlangen. Konkret ist einem Aufstockungsverlangen um zwei Sicherheitsmitarbeiter über die jeweiligen Zahlen der Regelbesetzung je Schicht spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer durch diesen nachzukommen. Eine Aufstockung um bis zu drei Sicherheitsmitarbeiter über die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen zweier Wochen, um bis zu vier Sicherheitsmitarbeiter binnen sechs Wochen verlangen. Eine Absenkung um einen Sicherheitsmitarbeiter unter die Zahlen der Regelbesetzung je Schicht kann der Auftraggeber binnen eines Monats verlangen, von bis zu drei Sicherheitsmitarbeitern unter die Zahlen der Regelbesetzung binnen dreier Monate. Für eine (Teil-)Rückgängigmachung der Absenkungen oder Aufstockungen gelten die vorstehenden Zeitfristen für Aufstockungen respektive Absenkungen entsprechend. (So ist beispielsweise bei einer erfolgten Absenkung um vier Sicherheitsmitarbeiter auf Anweisung des Auftraggebers binnen 48 Stunden die Absenkung auf zwei Mitarbeiter zu reduzieren, binnen zweier Wochen auf einen Mitarbeiter und binnen sechs Wochen die Regelbesetzung wiederherzustellen.) Die jeweiligen mit Personal zu besetzenden Positionen im Rahmen des durch den Auftraggeber vorgegebenen Postenplanes und des Sicherheitskonzeptes sind durchgehend und vollständig zu besetzen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6YMPD#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 797 (Dienstleistungen von Detekteien und Sicherheitsdiensten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

82vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (91 Lose mit Angabe)
1,37 Mio. €Zuschlagswert im Median
357.450 € – 1,92 Mio. €mittlere Hälfte, 21 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4e0c0957-fca5-46b5-b9d9-9b88883ae04a.