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Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten - Standort Lamme und Ölper

Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle · Braunschweig, Niedersachsen

Aktenzeichen 60-11-50-128-2024veröffentlicht 18.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 745 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Braunschweig38114, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (72 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (200 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Sicherheitsdienst für den Wohnstandort zur Unterbringung von Geflüchteten Im Rahmen der Unterbringung von Asylantragstellern schreibt die Stadt Braunschweig den Sicherheitsdienst für die Wohnstandorte zur Unterbringung von Geflüchteten Lamme, Bruchstieg 3, 38116 Braunschweig und Ölper, Biberweg 32, 38114 Braunschweig aus. In den Wohnstandorten werden jeweils maximal 100 Personen untergebracht. Bewachung innerhalb und außerhalb des jeweiligen Standortes für Geflüchtete mit jeweils 2 Sicherheitskräften pro Schicht. Montag bis Donnerstag von 15:30 Uhr bis 08:00 Uhr, Freitags ab 14:30 Uhr bis 0:00 Uhr, Samstags, sonntags und feiertags sowie am Heiligabend und an Silvester, 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, bzw. 8:00 Uhr am darauffolgenden Werktag.

Beschreibung des Loses

Es muss eine flexible und kurzfristige Einsatzplanung durch den Auftragnehmer (AN) gewährleistet sein. Sollten eingesetzte Sicherheitskräfte ausfallen, verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) zwingend, innerhalb von max. 2 Stunden eine Ersatzkraft zur Verfügung zu stellen. Über den Ausfall oder etwaige Fehlzeiten ist die Auftraggeberin (AG) unverzüglich per E-Mail zu informieren. Die Sicherheitskräfte werden insbesondere damit betraut, das Objekt nach innen und außen zu bewachen. Dazu gehören auch: Unterstützung der AG bei der Durchsetzung der angehängten Satzung über die vorübergehende Unterbringung wohnungsloser Personen in der Stadt Braunschweig und der Hausordnung. Einlasskontrolle. Unterstützung bzw. Sicherstellung des Brandschutzes im Sinne der Hausordnung. Im Zweifel ist die Feuerwehr zu Rate zu ziehen bzw. zu alarmieren. Schlichtung von Streitigkeiten sowie aktive deeskalierende Einflussnahme auf/in bzw. zur Abwendung von Konfliktsituationen, in dem sie Mittel der dezenten Problemlösung, Hinweisgaben bei Verstößen und angegessenes Einschreiten bei Auseinandersetzungen nutzen, ggf. unter Hinzuziehung der Polizei. Verweigerung des Zutritts der Objekte bei bestehenden Hausverboten. Kontrolle der Waben im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten auf Anordnung der städtischen Mitarbeiter:innen, ggf. auch nachts, auf Fremdschläfer oder auch bei Verstoß gegen die Hausordnung oder in besonderen Gefahrensituationen. In kritischen Situationen eine Entscheidung über den Einsatz von Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst etc. treffen, d.h. ggf. auch Ruf eines Rettungswagens für erkrankte Bewohner:innen. Die Sicherheitskräfte haben sich bei jedem Polizeieinsatz bei den Einsatzkräften zu melden und ggf. deren Anweisungen Folge zu leisten. Ausgabe von Post an die Bewohner:innen in vorab abgesprochenen Einzelfällen bzw. bei Vorlage einer Berechtigung zur Entgegennahme der Post der Bewohner: innen. Im Einzelfall Räume für Bewohner aufschließen. Mindestens stündliche Kontrollgänge am Standort zu wechselnden Uhrzeiten. Dafür sind vom AN auf jeder Etage Kontrollpunkte zu setzen. Bei jedem Kontrollgang sind sämtliche Kontrollpunkte zu begehen. Bei den Kontrollgängen ist auf folgende Punkte zu achten: Einhaltung der Hausordnung, insbesondere auch ruhestörender Lärm, In Einzelfällen Verschlusskontrolle der Fenster und Türen, Grundsätzlich sind alle technischen Geräte (z. B. unbeaufsichtigter Herd im Gemeinschaftsraum) auszuschalten. Während der Leistungserbringung sind alle festgestellten Schäden an und in den Objekten und Auffälligkeiten schnellstmöglich zu melden. Aufschließen und Schließen des Gemeinschaftsraumes bei Veranstaltungen. Kontrolle der Einhaltung der Wasch- und Trockenzeiten. Öffnen und Schließen des Waschraums. Ggf. auf den notwendigsten Wegen Schnee schieben, nach Absprache mit dem Unterkunftswart, zu den Zeiten, an denen dieser nicht vor Ort ist. Verhinderung von Sachbeschädigungen durch die Bewohner:innen. Der AN ist verantwortlich für die Einhaltung der gültigen Unfallverhütungsvorschriften, berufsgenossenschaftlicher Vorschriften (DGUV Vorschrift 23 DA) und Vorschriften zur Verhütung von Bränden bei der Durchführung der Arbeiten. Der AN ist zur Führung eines Wach- und Kommunikationsbuches verpflichtet.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Nds. beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Krokoszinski Sicherheitsdienst GmbH & Co. KG, Braunschweig22

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Wendenring 1, 38114 Braunschweig
Kontakt
beschaffung@braunschweig.de

Bei uns erfasst

1.280Bekanntmachungen
180Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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76vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (61 Lose mit Angabe)
646.574 €Zuschlagswert im Median
249.797 € – 1,37 Mio. €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c648e039-060e-4b0b-ad35-982caa193594.