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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für den Ausbau eines flächendeckenden passiven Breitbandnetzes im Ortenaukreis

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 25-12_BOKG_SiGeKoveröffentlicht 13.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 271 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Ortenaukreis.

Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 35 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 107 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (11 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") setzt den Netzausbau mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen durch die Errichtung eines Gigabit-Breitbandnetzes im Rahmen eines Betreibermodells sukzessive um. Das gesamte Ausbaugebiet im Ortenaukreis wurde durch den Auftraggeber mehrere Ausbaugebiete aufgeteilt. Die Planung des Gigabit-Netzes wurde bereits weitgehend abgeschlossen. Die erforderlichen Bauleistungen werden in Kürze ebenfalls ausgeschrieben. Im Rahmen des Vorhabens zur Schaffung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes in den unter-versorgten Gebieten des Auftraggebers sollen mit dieser Ausschreibung die Leistungen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) für 22 Kommunen vergeben werden. Da der Ausbau der Gebiete zeitlich gestaffelt ist, soll hierzu eine Rahmenvereinbarung, über die im Einzelnen zu beauftra-genden Leistungen, geschlossen werden. Der Baustart für das erste Ausbaugebiet (Förderprojekt, im Folgenden auch "Unterprojekt" genannt) ist derzeit für Juni 2026 geplant.

Beschreibung des Loses

Die auftragsgegenständlichen Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sollen den Bau des beschriebenen passiven Gigabit Breitbandnetzes als FTTB/H- Netz ermöglichen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator ("SiGeKo") unterstützt den Bauherren bei der Um-setzung seiner gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben im Hinblick auf Koordination und Organisation der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitgeber sowie ihrer Beschäftigten, um die Erfüllung allgemeiner Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit aller auf der Baustelle tätigen Personen sicherzustellen. Grundvoraussetzungen sind die Pflichten gemäß § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Der SiGeKo hat bei Ausführung seiner Leistungen stets sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den ausgeführten Arbeiten auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle zu berücksichtigen. Der SiGeKo koordiniert alle Aktivitäten und legt die Maßnahmen nach der BaustellV für die Arbeitssicher-heit und den Gesundheitsschutz fest und überprüft diese auf der Baustelle und ist pauschal für die ge-samte Projektlaufzeit einzupreisen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Näheres s. Ziff. 7 der Vergabeunterlage

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
43 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben,Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenEs sind die Angaben,Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammerleitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
a) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 8. der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem V … ganz lesena) Mit dem Angebot sind zusätzlich die unter Ziff. 8. der Vergabeunterlage genannten Unterlagen und Nachweise vom Bieter einzureichen. b) Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber/-bieter behandelt. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Soweit sich eine Bietergemeinschaft an diesem Verfahren beteiligen möchte, ist mit dem Angebit die Erklärung der Bietergemeinschaft (Anlage 13 Erklärung Bietergemeinschaft) einzureichen. Im Übrigen wird auf die Vorgaben in Ziff. 6.10 der Vergabeunterlage verwiesen. c) Eignungsleihe: Zum Nachweis der Eignung kann ein Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Es wird auf § 47 VgV verwiesen. Für den Fall der Eignungsleihe hat der Bewerber daher die entsprechenden Erklärungen des eignungsleihenden Unternehmens einzureichen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf die Vorgaben Ziff. 6.11 der Vergabeunterlage verwiesen. d) Nachunternehmereinsatz: Bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz (Mit oder Ohne Eignungsleihe) hat der Bieter die Erklärung bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Anlage 14) mit dem Angebot vorzulegen. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziff. 6.12 der Vergabeunterlage verwiesen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CM0T2#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
factorP projektmanagement GmbH, Berlin4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 19b3abab-210d-441d-ae6d-02293738f57d.