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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Sichere persönliche Zustellung

AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025-11-10-SYS-ARNveröffentlicht 10.11.2025erstmals 10.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 326 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,1 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Hannover30519, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 99 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (74 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 11 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 11 Monaten
  5. Bindefrist endet
    16 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Insgesamt 11 AOKs vergeben gemeinsam den Auftrag zur sicheren postalischen Zustellung der eGK-PIN/PUK-Briefe in Sinne des § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V an ihre Versicherten.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Leistung ist das in § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V genannte sichere Verfahren zur persönlichen Zustellung der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) an die Versicherten oder für diese wirksam bestimmten Vertreter. Dieser sichere Zustellprozess beinhaltet insbesondere: - die sichere persönliche Zustellung an der Briefadresse/ Empfängeradresse - die Identifikation des Versicherten oder für diesen wirksam bestimmten Vertreter mittels Ausweisdokument bei Übergabe an der Briefadresse/ Empfängeradresse - die Hinterlegung und Übergabe des PIN/PUK-Briefes in einer Filiale des AN. - die Identifikation des Versicherten oder für diesen wirksam bestimmten Vertreter mittels Ausweisdokument bei Übergabe des Briefes in einer Filiale des AN - digitale Übermittlung und Klärung des jeweiligen Zustellauftrages - digitale Übermittlung von Statusinformationen als Zwischenmeldung und zum Abschluss

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis40 %
Qualität60 %
Preis
Siehe Anlage 04 Bewertungskriterien
Qualität
Siehe Anlage 04 Bewertungskriterien

Eignung5 von 5 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein verg … ganz lesenAuf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen. (a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Unterlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen, einzureichen
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Eigenerklärung zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 PostG. a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die z … ganz lesenEigenerklärung zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 PostG. a) Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft in der dort genannten Form einzureichen. Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die zuvor genannten Eigenerklärung zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis gem. § 4 Abs. 1 PostG für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten sich der Bieter beruft, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen mit dem Angebot oder spätestens auf Nachforderung der Auftraggeberin einzureichen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, … ganz lesenDer Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens acht Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 1.500.000 Euro und Vermögensschäden in Höhe von 1.000.000 EUR, inklusive die Verletzung von Vorschriften zum Datenschutz (einschließlich Sozial-daten) abdeckt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin binnen acht Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) einzureichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Leistungsinhalt: Briefdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung) - Leistungsumfang: Abholung, Be … ganz lesenEs ist zum Nachweis der fachlichen Eignung mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) einzureichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt: - Leistungsinhalt: Briefdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung) - Leistungsumfang: Abholung, Beförderung und Zustellung von mindestens 50.000 Briefsendungen p.a. - Zudem muss die Referenz erkennen lassen, dass bereits persönliche Zustellungen nach § 336 Abs. 4 Nr. 1 SGB V oder vergleichbare Zustellarten (namentlich Einschreiben mit Rückschein oder Postzustellungsauftrag) erbracht wurden. Die Mindestanforderung hinsichtlich der Abholung, Beförderung und Zustellung von mindestens 50.000 Briefsendungen p.a. kann in Gänze auch durch bis zu drei verschiedenen Referenzen abgedeckt werden, soweit diese über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten zeitgleich in den letzten drei Jahren (Stichtag Angebotsfrist) erbracht wurden. (a) Hinweis Bietergemeinschaft: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die Erklärungen gemeinsam von der Bietergemeinschaft erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Nachweise und Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Diese Nachweise und Erklärungen sind, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Eignungsleiher mit dem Angebot einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
16 Wochen
Angebotsöffnung
16.12.2025, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweis … ganz lesenLeistung: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erklärt, dass ihre Leistungen während der gesamten Vertragslaufzeit der DIN EN ISO 9001 oder einer dieser vergleichbaren Qualitätssicherung entsprechen. (3) Der Bieter erklärt, dass sie während des gesamten Leistungszeitraums in dem Anbieterverzeichnis gem. § 4 ff. PostG eingetragen sind. Erforderliche Nachweise sind zu erbringen durch: (siehe Angebotsblatt Hinweis zu D Ziffer 1 bis 3)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Nicht zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKMYJP#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 641 (Post- und Kurierdienste) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

20vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (45 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Niedersachsen (137 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 11.12.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 11.12.2025 auf 16.12.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48acf540-fc23-49b7-8dda-62528e8a636a.