Brief- und Dialogpost
Kaufmännische Krankenkasse - KKH · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 1432-0626veröffentlicht 18.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 33,62 Mio. €
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Hannover30625, Niedersachsen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 148 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (176 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 28 Tagenan Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Veröffentlichungvor 16 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 10:00 Uhrin 3 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:01 Uhrin 3 Monaten
- Bindefrist endetin 6 Monaten15 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Beschaffung von Postdienstleistungen
Gegenstand nach CPV
- 64110000PostdiensteHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Briefpost Beschaffung von Postdienstleistungen als Rahmenvereinbarung zur Abholung und Zustellung der zentral produzierten KKH-Post (Briefpost und Dialogpost). Die Sendungsbeförderung erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben der Bundesnetzagentur. | 1 Jahr | – |
| 2 | Dialogpost Beschaffung von Postdienstleistungen als Rahmenvereinbarung zur Abholung und Zustellung der zentral produzierten KKH-Post (Briefpost und Dialogpost). Die Sendungsbeförderung erfolgt auf der Grundlage der Vorgaben der Bundesnetzagentur. | 1 Jahr | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wertungsgesamtpreis bruttoSiehe Anlage: Preisblatt Die Wertung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode. Bei dieser werden die erreichten Leistungspunkte durch den Preis dividiert, um den Leistungsquotienten zu ermitteln, welcher die Basis für die Wertung darstellt. Ein höherer Quotient entspricht dabei einer besseren Platzierung. Bei gleichem Quotienten entscheidet der niedrigere Preis. Es gilt folgende Formel: (Leistungspunkte geteilt durch Preis) x 1.000 = Leistungsquotient. (Siehe auch Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.2)
- Qualität
- LeistungSiehe Anlage: Kriterienkatalog Die Wertung erfolgt anhand der einfachen Richtwertmethode. Bei dieser werden die erreichten Leistungspunkte durch den Preis dividiert, um den Leistungsquotienten zu ermitteln, welcher die Basis für die Wertung darstellt. Ein höherer Quotient entspricht dabei einer besseren Platzierung. Bei gleichem Quotienten entscheidet der niedrigere Preis. Es gilt folgende Formel: (Leistungspunkte geteilt durch Preis) x 1.000 = Leistungsquotient. (Siehe auch Bewerbungsbedingungen Ziffer 12.2)
Eignung8 von 8 angegeben
- Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - gültige Eintragung ins Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur - Bestätigung Finanzamt fristgerechte Leistung von Ste … ganz lesenkürzer
Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - gültige Eintragung ins Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur - Bestätigung Finanzamt fristgerechte Leistung von Steuern und Abgaben - Bestätigung der am häufigsten vertretenen Krankenkasse über fristgerechte Leistung von Beiträgen zur Sozialversicherung- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - Bestätigung Finanzamt fristgerechte Leistung von Steuern und Abgaben - Bestätigung der am häufigsten vertretenen Krankenkasse über fristgerechte Leistung von Beiträgen zur Sozialversicherung
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - gültige Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers für zukünftigen Abschluss einer entsprechenden Versicheru … ganz lesenkürzer
Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - gültige Versicherungspolice oder Bestätigung des Versicherers für zukünftigen Abschluss einer entsprechenden Versicherungspolice über: Haftpflicht Personen- und Sachschäden pauschal je Versicherungsfall mindestens 5.000.000 EUR, zweifach maximiert - Vermögensschadenversicherung pauschal je Versicherungsfall mindestens 1.000.000 EUR, zweifach maximiert - Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden pauschal je Versicherungsfall mindestens 5.000.000 EUR, zweifach maximiert -Sanierungskosten nach Umweltschadensgesetz: mindestens 1.000.000 EUR Die Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung kann auch im Rahmen der Vermögensschadenversicherung sowie derer für Personen- und Sachschäden inkludiert sein.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nennung von mind. drei Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren je Los, die der Bieter als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Themenfelder s … ganz lesenkürzer
Nennung von mind. drei Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren je Los, die der Bieter als verantwortlicher Auftragnehmer durchgeführt hat und die nach Inhalt, Umfang und Branche mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die nachfolgend aufgeführten einzelnen Themenfelder sind in mindestens zwei von drei Referenzprojekten je Los nachzuweisen: - allgemeine Angaben (Referenzgeber / Bestätigung / / Zeitraum) - Vertragsverhältnis (Leistungsstörung/Schadenersatz/Kündigung) - Sendungsmengen pro Jahr (Briefpost / Dialogpost - Sonstige Angaben (Abholstandorte, Zustellgebiet / Gesamtumsatz) (Anlage: Eignungsnachweise Tabellenreiter: Referenzbogen Los 1 / Referenzbogen Los 2)- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Nennung der Anzahl der - in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter für die Postzustellung in den letzten drei Jahren (je Jahr) sowie - im jährlichen Mittel (Anzahl) der Mitarbeiter für die Postzustellung gesamt.
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Nennung Umsatz mit den in den Verdingungsunterlagen genannten Leistungen für die Jahre 2023/2024/2025.
- Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015; gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder mit Erklärung der zertifiz … ganz lesenkürzer
Als Nachweis der Eignung fordert der öffentliche Auftraggeber von aussichtsreichen Bietern gemäß § 122 Abs. 3 GWB nach Setzung einer angemessenen Frist die folgenden Unterlagen: - Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015; gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder mit Erklärung der zertifizierenden Stelle, dass sich der Bieter im Verfahren der Rezertifizierung befindet - Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001:2015; gültig zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder mit Erklärung der zertifizierenden Stelle, dass sich der Bieter im Verfahren der Rezertifizierung befindet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Vertragsbeginn 01.04.2027. Die Mindestvertragslaufzeit endet mit Ablauf des 31.03.2028. Die Vertragslaufzeit verlängert sich anschließend maximal 3 x um jeweils ein weiteres Vertragsjahr.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 15 Wochen
- Angebotsöffnung
- 01.02.2027, 10:01 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach … ganz lesenkürzer
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen überdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4D59MVEW#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Kaufmännische Krankenkasse - KKH
- Art
- Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Bundesebene, Gesundheit
- Anschrift
- Karl-Wiechert-Allee 61, 30625 Hannover
- Website
- kkh.de
- Kontakt
- beschaffungen-ze@
kkh.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0fbc2bd2-5f87-45fc-ad07-0b12802b5058.