Lieferung/Überlassung, Einführung und Pflege einer Software zur Führung, Datenhaltung und Bereitstellung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) für das Kreisgebiet Borken
Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle · Borken, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 00.11.99-09632veröffentlicht 11.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 72 Monate
- bis zu 4 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 72 Monatebis zu 4 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Borken46325, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.
- Leistung30 %
- Preis70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −6,4 Punkte |
| 25 % teurer | −14 Punkte |
| 50 % teurer | −23,3 Punkte |
| 100 % teurer | −35 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 27 Tagen
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 13 Tagenan Kreis Borken, Zentrale Vergabestelle
- Heute
- Angebotsfrist 12:00 Uhrin 3 Tagennur elektronisch über vergabe-westfalen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrin 3 TagenDie Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
- Bindefrist endetin 2 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Der Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster des Kreis Borken plant die Einführung eines neuen ALKIS-Softwaresystems. Beabsichtigt ist, die derzeitige Softwarelösung abzulösen. Daneben soll die aktuelle Systemlandschaft mitberücksichtigt werden sowie seit der Inbetriebnahme der bisherigen ALKIS-Software nach den Bedürfnissen des AG implementierte Programmentwicklungen und Workflows enthalten. Die Software hat grundsätzlich folgende, für sich eigenständige Module (ALKIS-Verfahrenskomponenten) zu enthalten: - Datenhaltungskomponente DHK - Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK - Auskunfts- und Präsentationskomponente APK Die bisherige ALKIS-Software wird innerhalb des Fachbereichs zur Zeit von insgesamt 62 Personen verwendet. Davon arbeiten sechs Personen täglich in der Datenhaltungskomponente und der Benutzerverwaltung. Rund 25 Personen nutzen täglich die Erhebungs- und Qualifizierungskomponente, um Liegenschaftsvermessungen in den Datenbestand zu übernehmen oder die Daten der Amtlichen Basiskarte zu aktualisieren. Neben den 62 Mitarbeitenden des Fachbereichs wird die Auskunfts- und Präsentationskomponente auf ca. 390 Arbeitsplätzen in anderen Fach-bereichen der Kreisverwaltung sowie ca. 590 Arbeitsplätzen externer Institutionen wie z.B. Kommunen, Energieversorger oder Finanzämter genutzt. Auftragsgegenstand ist die Lieferung oder Überlassung und Einführung sowie spätere Pflege einer Software zur Führung, Datenhaltung und Bereitstellung des Liegenschaftskatasters (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem - ALKIS) für das Kreisgebiet Borken für die Dauer von 72 Monaten mit einer automatischen Verlängerung um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 120 Monaten. Zum Umfang der Ausschreibung gehört zudem die Installation einer permanenten Testumgebung. Des Weiteren soll eine Ausstiegsoption bei einer möglichen landesweiten oder überregionalen Softwarelösung einzelner oder aller Module angeboten werden. Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Beschreibung des Loses
Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im November bzw. Dezember 2026 zu rechnen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- LeistungDie Wertung der Angebote erfolgt anhand der Kriterien, die in den Vergabeunterlagen, konkret in der "Anforderungskatalog_Bewertungsmatrix" auf dem Blatt "Gew. Richtwertmethode (Median)" beschrieben sind. Die Bewertung erfolgt anhand einer gewichteten Richtwertmethode (Median) nach UfAB VI. Die Leistung wird mit 30% und der Preis mit 70% gewichtet. Die Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Preis
- Die Wertung der Angebote erfolgt anhand der Kriterien, die in den Vergabeunterlagen, konkret in der "Anforderungskatalog_Bewertungsmatrix" auf dem Blatt "Gew. Richtwertmethode (Median)" beschrieben sind. Die Bewertung erfolgt anhand einer gewichteten Richtwertmethode (Median) nach UfAB VI. Die Leistung wird mit 30% und der Preis mit 70% gewichtet. Die Einzelheiten sind der Bewertungsmatrix und den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Eignung5 von 5 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Ab … ganz lesenkürzer
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Abschnitten "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" aufgeführten Unterlagen können für eine Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern. In jedem Fall erfolgt vor Erteilung des Zuschlags eine Abfrage bei dem Wettbewerbsregister. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: 1. Soweit zutreffend: Bietergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden; 2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" erbracht werden; 3. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formulars III "Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG" zu verwenden. 4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Hierfür ist das Formular IV "Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 23. Juni 2023" zu verwenden. 5. Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Falls keine Eintragungspflicht im Handelsregister besteht, eine formlose Erklärung, weshalb für den Bewerber keine Eintragungspflicht besteht nebst Angaben zu vertretungsberechtigten Personen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt da … ganz lesenkürzer
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter diesem Abschnitt "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" Ausgeführte. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind im Einzelnen erforderlich: Eigenerklärung zu Unternehmens-Referenzen: Jeder Bieter muss für jede angebotene ALKIS-Verfahrenskomponente (Datenhaltungskomponente DHK, Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK, Auskunfts- und Präsentationskomponente APK) mindestens eine Eigenerklärung über mindestens eine vergleichbare Unternehmens-Referenz einreichen, die die nachfolgenden Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt: (a) Verantwortung oder wesentliche Unterstützung bei der Einführung, Konfiguration, Fortentwicklung oder Pflege einer ALKIS-Verfahrenskomponente für den produktiven Einsatz. (b) Die ALKIS-Verfahrenskomponente erfüllt im Rahmen des Projekts die jeweils maßgeblichen fachlichen und technischen Anforderungen für den Einsatz im Liegenschaftskataster einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. (c) Die Einführung, Konfiguration, Fortentwicklung oder Pflege der Verfahrenskomponente muss innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist dieses Verfahrens erbracht worden sein. Die Einreichung eines laufenden Vertrags ist zulässig, sofern die betreffende Verfahrenskomponente bereits bei Ablauf der Angebotsfrist dieses Verfahrens produktiv eingesetzt wird. . In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Modul, Name des Auftraggebers, Angabe des Vertragszeitraums (jeweils Monat/Jahr). Hinweis: Eine Referenz, die mehrere Verfahrenskomponenten umfasst, kann für alle hiervon erfassten Verfahrenskomponenten herangezogen werden. Es ist demnach zulässig, dass der Bieter eine Referenz einreicht, die Datenhaltungskomponente DHK, die Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK und die Auskunfts- und Präsentationskomponente APK umfasst und jeweils die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Sofern der Nachweis für die Verfahrenskomponenten mittels verschiedener Referenzen erfolgt, ist das Formular entsprechend zu vervielfältigen und zusätzliche Eigenerklärungen zu Unternehmens-Referenzen einzureichen. Hierzu ist das Formular V "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen" zu verwenden. Mindestanforderungen: Der Bieter muss folgenden Mindestanforderungen erfüllen: Es ist eine Unternehmens-Referenz jede angebotene ALKIS-Verfahrenskomponente (Datenhaltungskomponente DHK, Erhebungs- und Qualifizierungskomponente EQK, Auskunfts- und Präsentationskomponente APK) einzureichen, die die Mindestanforderungen (a) - (c) kumulativ erfüllt. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VI zu benennen. Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzur … ganz lesenkürzer
1. Ein Bieter kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Angebot unter Verwendung von Formular VI zu benennen. Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bieter zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV. Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter zusätzlich einzureichen: (i) die unter Abschnitt 5.1.9 "Eignungskriterien", dort unter "Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" bezeichnete Unterlage (Formular V "Eigenerklärung zu den Unternehmens-Referenzen") für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (ii) die in Abschnitt "Eintragung in ein relevantes Berufsregister" der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen allesamt mit Ausnahme der Formulare I und IV auch von diesem benannten Dritten, (iII) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular VII. Hinweis zu Fall 2: Ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 72 Monate
- Verlängerung
- bis zu 4-mal: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 120 Monaten.
- Optionen
- Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer mit optionalen Leistungen zu beauftragen. Hierzu zählen Leistungen hinsichtlich der Durchführung von zehn weiteren Schulungstagen. Näheres ergibt sich aus den Vertragsunterlagen.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe-westfalen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.11.2026, 12:00 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Technische Mindestanforderung Für jede angebotene ALKIS-Verfahrenskomponente (DHK, EQK und/oder APK) muss für die konkret angebotene Software eine Bestätigung bzw. Zertifizierung des Ministeriums des Innern NRW vorliegen. Diese muss die Einhaltung des rechtlich verbindlichen NRW-Pflichtenh … ganz lesenkürzer
Leistung: Technische Mindestanforderung Für jede angebotene ALKIS-Verfahrenskomponente (DHK, EQK und/oder APK) muss für die konkret angebotene Software eine Bestätigung bzw. Zertifizierung des Ministeriums des Innern NRW vorliegen. Diese muss die Einhaltung des rechtlich verbindlichen NRW-Pflichtenhefts ALKIS in der maßgeblichen Fassung einschließlich GeoInfoDok 7.1 und Folgende bestätigen. Der Auftraggeber kann die Nachweise nachfordern. Nicht nachgewiesene oder nicht konforme Komponenten werden nicht berücksichtigt. Der Auftragnehmer hat im Fall des Vertragsabschlusses Nr. 18.3 EVB-IT-Systemvertrag i. V. m. Ziff. 19.1 EVB-IT-System-AGB einzuhalten. Er hat auf Verlangen des Auftraggebers vor Erteilung des Zuschlags eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder vergleichbare EU-Versicherung nachzuweisen. Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zum TVgG NRW (BVB TVgG NRW).- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht Thaer Str. 9, 48143 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der … ganz lesenkürzer
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes gegenüber dem Auftraggeber rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 5. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 GWB außerdem unzulässig, wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB unter Berücksichtigung von § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB geltend gemacht worden ist, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, sofern die Bekanntmachung die Angaben gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB enthält. Nach Ablauf dieser Fristen ist ein auf die Feststellung der Unwirksamkeit gerichteter Nachprüfungsantrag gemäß § 135 Abs. 2 Satz 3 GWB unstatthaft. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLNG8#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Burloer Str. 93, 46325 Borken
- Kontakt
- vergabeplattform@
kreis-borken.de
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Häufige Zuschlagsempfänger
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- B1 Systems GmbH4 Zuschläge
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- SVA System Vertrieb Alexander GmbH4 Zuschläge
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81ad34cc-a9cc-4df1-90da-d6cb4ebd6195.