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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" für den Kreis Borken - Rahmenvereinbarung

Kreis Borken · Borken, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 00.11.99-08186veröffentlicht 31.01.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 600 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Borken.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,45 Mio. €
Laufzeit
1 Jahr01.08.2025 – 31.07.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Borken46325, Kreis Borken, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (34 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (77 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Kreis Borken
    vor 20 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 20 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital.
    vor 20 Monaten
  5. Bindefrist endet
    19 Wochen ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 15 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung (AsA)" im Sinne des § 16 SGB II i.V.m. §§ 74 ff. SGB III - Rahmenvereinbarung

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nordkreis

Von der/dem Auftragnehmenden sind 20 TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 20 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 20) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

1 Jahr383.537 €
2
Südkreis

Von der/dem Auftragnehmenden sind 60TN-Plätze vorzuhalten. Das bedeutet, dass monatlich maximal 60 TN-Pauschalen abgerechnet werden können. Die Höhe der TN-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen TN-Pauschale, multipliziert mit der maximalen TN-Zahl (hier: 60) und der Anzahl der Monate in der Laufzeit (12 Monate bzw. 24 Monate incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

1 Jahr1.069.625 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
LeistungspunkteDie Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegten Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet. Kriteriengruppen: 1. Einstiegsphase (10 Gewichtungspunkte) 2. Stütz- und Förderunterricht (30 Gewichtungspunkte) 3. Sozialpädagogische Begleitung (30 Gewichtungspunkte) 4. Akquise und Vermittlung (10 Gewichtungspunkte) 5. Auftragsbezogene Zusammenarbeit mit den Beteiligten (5 Gewichtungspunkte) 6. Organisation und Einbindung der Bausteine innerhalb der Maßnahme (15 Gewichtungspunkte) (teilweise sind die Kriteriengruppen in Kriterien untergliedert.) Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt. Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).
Preis
Leistungs-Preis-VerhältnisSchritt 1 Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z): Z = L / P x 100 L = Gesamtsumme der Leistungspunkte P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 2 Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Schritt 3 Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es sind vorzulegen: - Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. F … ganz lesenEs sind vorzulegen: - Nachweis der Trägerzertifizierung: Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III). 1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen. 2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen. 3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV). 4. Bieter, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1 Pkt. 3.4. - Hinweise für Bietergemeinschaften: -- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4. -- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird. - Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4. Auf Verlangen haben Bieter vorzulegen: - Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers
Kriterium
Es sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziff … ganz lesenEs sind vorzulegen: - Angaben und Erklärungen der/des Bietenden (Vordrucke C1 - C2), - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU), - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU) - Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.7, - Nachweis der Räumlichkeiten (Vordruck C4), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.6. - nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU, - nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe -- bei Unteraufträgen Formular 533a EU oder 533b EU -- bei Eignungsleihe Formular 534a EU oder 534b EU (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben) Auf Anforderung sind vorzulegen: - Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6) - Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlichen Bieter untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4) - Benennung der Subunternehmen, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe) - Schriftlicher Nachweis zu den Räumlichkeiten (z.B. Mietvertrag; sh. Vordruck C4)
Kriterium
Auf Anforderung sind vorzulegen: - Angaben zur Höhe der Jahresumsätze - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: einmalige optionale Verlängerung bis 31.07.2027
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
19 Wochen
Angebotsöffnung
17.03.2025, 11:00 Uhr. Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht Thaer Str. 9, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absa … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebots-abgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Siehe hierzu auch §§ 155 ff. GWB
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRPLC4V

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Burloer Str. 93, 46325 Borken
Kontakt
vergabeplattform@kreis-borken.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ca96edb-7603-4e72-9e01-a575b2a17fb2.