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Schutzhandschuhe

Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 37-2025-00045veröffentlicht 15.09.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 381 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.

Alle Ausschreibungen: Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung in Hessen (18 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre15.02.2026 – 14.02.2030
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60435, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Trageversuch70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über vergabe.stadt-frankfurt.de
    vor 13 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 06:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Bindefrist endet
    116 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.02.2030
    vor 9 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Lieferung als 4-jährige Rahmenvereinbarung von Schutzhandschuhen für die technische Hilfeleistung (Los 1), von Schutzhandschuhen für die Brandbekämpfung (Los 2) und von Schutzhandschuhen für die Vegetationsbrandbekämpfung (Los 3)

Gegenstand nach CPV

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Schutzhandschuhe für die technische Hilfeleistung

Lieferung von Schutzhandschuhen für die technische Hilfeleistung als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–
2
Schutzhandschuhe für die Brandbekämpfung

Lieferung von Schutzhandschuhen für die Brandbekämpfung als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–
3
Schutzhandschuhe für die Vegetationsbrandbekämpfung

Lieferung von Schutzhandschuhen für die Vegetationsbrandbekämpfung als 4-jährige Rahmenvereinbarung

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Trageversuch70 %
Preis30 %
Qualität
Trageversuchsiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Preis
siehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses

Eignung3 von 3 angegeben

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Vorlage eines Zertifikats zum Qualitätsmanagement oder entsprechende Eigenerklärung (mit dem Angebot einzureichen) Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder STeP by OEKO-TEX® verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes gültiges Zertifikat nachzuweisen. Das Zertifik … ganz lesenVorlage eines Zertifikats zum Qualitätsmanagement oder entsprechende Eigenerklärung (mit dem Angebot einzureichen) Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder STeP by OEKO-TEX® verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes gültiges Zertifikat nachzuweisen. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, die Art und Weise des Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen ausführlich darstellt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2026
Vertragsende
14.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
116 Tage
Angebotsöffnung
21.10.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Höchstmenge: 7000 Stück

Lose 2, 3

Zuschlag3 von 3 angegeben

Beurteilung der Qualität der eingereichten Musterstücke30 %
Trageversuch40 %
Preis30 %
Qualität
Beurteilung der Qualität der eingereichten Musterstückesiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Qualität
Trageversuchsiehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses
Preis
siehe Wertungsschema des Leistungsverzeichnisses

Eignung3 von 3 angegeben

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Vorlage eines Zertifikats zum Qualitätsmanagement oder entsprechende Eigenerklärung (mit dem Angebot einzureichen) Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder STeP by OEKO-TEX® verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes gültiges Zertifikat nachzuweisen. Das Zertifik … ganz lesenVorlage eines Zertifikats zum Qualitätsmanagement oder entsprechende Eigenerklärung (mit dem Angebot einzureichen) Der Bieter muss über ein Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder STeP by OEKO-TEX® verfügen. Dies ist durch ein entsprechendes gültiges Zertifikat nachzuweisen. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, die Art und Weise des Qualitätsmanagementsystem im Unternehmen ausführlich darstellt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.02.2026
Vertragsende
14.02.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
116 Tage
Angebotsöffnung
21.10.2025, 06:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Höchstmenge: 5000 Stück

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Feuerwehrstr. 1, 60435 Frankfurt am Main
Kontakt
vol-ausschreibungen.amt37@stadt-frankfurt.de

Bei uns erfasst

148Bekanntmachungen
40Zuschlagsmeldungen

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40vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (47 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbar
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14be62fb-2457-4fc1-b333-4820f45b2586.